Stephan Brandner: Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Verfehlung der Programmvielfalt führt zur Verfassungswidrigkeit
von Gastautor (Kommentare: 0)
Gastautor: AfD-Bundesgeschäftsstelle
Soeben erhalten wir den Hinweis, dass das Bundesverwaltungsgericht heute urteilte, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die inhaltliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehle.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Klarstellung:
“Es steht außer Frage, dass bei ARD, ZDF und Co. die sogenannte Programmvielfalt seit langem nicht mehr gegeben ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich längst zum Sprachrohr der Regierenden entwickelt und ist zum Gegner der Meinungs- und Pressefreiheit sowie -vielfalt geworden. Das Programm erfüllt weder den Bildungsauftrag noch wird es den Ansprüchen an eine Grundversorgung gerecht. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts sollte als Warnschuss verstanden werden, der den Verantwortlichen im Programm zu denken gibt. Zu hoffen ist jetzt, dass der durch die Zurückverweisung wieder zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies umsetzt, kritisch hinschaut und den Zwangsbeitrag kippt.”
Für die Richtigkeit aller Aussagen des Beitrags betreffend, übernimmt stattzeitung.org keine Gewähr. Wir geben diese Informationen gerne an unsere LeserInnen weiter.
Begleiten und unterstützen SIE bitte wohlwollend unsere „unabhängige Schreibe“. Journalistische Arbeit hat ihren Wert und einen Preis, daher freue ich mich besonders das dennoch NIEMAND bei stattzeitung.org vor einer Bezahlschranke landet! Unsere Information soll für JEDE und JEDEN gleichermaßen zugänglich sein. Wir tun dies im Vertrauen darauf, breit getragen zu werden.
Unterstützen Sie bitte per Überweisung:
IBAN: DE49100100100430520105
BIC: PBNKDEFFXXX
Bank: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Stef Manzini
Verwendungszweck: „Schenkung“
Oder per PayPal:
Oder per Bitcoin:
Oder per Patenschaft:
Danke!
(eingetragener Künstlername)
Der abgeschickte Kommentar wird vom Autor nach Prüfung veröffentlicht und gegebenenfalls beantwortet. Dies kann, je nach vorhandenen Ressourcen, einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis. Ab sofort stellen wir Ihnen unsere Rubrik "Kommentare“ auch ohne Ihren Klarnamen zur Verfügung. Wir möchten damit zu einer lebhaften Diskussion beitragen. Dabei verstehen wir ein erhöhtes Bedürfnis nach Schutz, möchten aber sehr herzlich darum bitten, auf persönliche Diffamierungen und krudes Gedankengut zu verzichten. Wir behalten uns vor, Kommentare zu veröffentlichen, oder nicht zu veröffentlichen.

Kommentare
Einen Kommentar schreiben