Kay Gottschalk/Carsten Hütter: AfD blickt mit Zuversicht auf die Urteilsverkündung im Räumungsklage-Prozess

von Gastautor (Kommentare: 0)

Gastautor: AfD-Bundesgeschäftsstelle

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass die AfD mit Zuversicht auf die morgige mögliche Entscheidung des Landgerichts Berlin blickt. Die Partei ist überzeugt, dass das Gericht in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle sachlich und unbeeindruckt von der aktuell künstlich aufgeheizten politischen Atmosphäre in ihrem Sinne entscheiden wird.

Kay Gottschalk, 3. Stellvertretender Bundessprecher, erklärt:

“Wir sehen der Entscheidung mit Zuversicht entgegen. Schon im bisherigen Prozessverlauf hat das Gericht deutlich gemacht, dass die fristlose Kündigung jeder substanziell-juristischen Grundlage entbehrt. Wir sind überzeugt, dass das Gericht morgen mit einem klaren Urteil einen Schlussstrich unter diese unsägliche mediale Kampagne der Gegenseite zieht und dem Versuch, den Gerichtssaal als Bühne für eine politische Inszenierung gegen die AfD zu missbrauchen, ein Ende setzt.”

Carsten Hütter, AfD-Bundesschatzmeister, ergänzt:

“Dieser vollkommen unnötige Prozess, in dem die Gegenseite jeden unserer konstruktiven Vorschläge ausgeschlagen hat, diente offensichtlich einem klaren Ziel: die AfD als Mieter öffentlich zu diskreditieren, potenzielle Vermieter durch gezielte Falschbehauptungen einzuschüchtern und die zukünftige Immobiliensuche für die Partei grundsätzlich zu erschweren. Wir rechnen mit einem positiven Urteil, dessen Konsequenzen voll und ganz im Einklang mit unseren bereits gefassten Umzugsplänen für das kommende Jahr stehen werden. Dennoch sind wir bestens auf jede Gerichtsentscheidung vorbereitet. In jedem Fall werden wir als Partei aus diesem Rechtsstreit gestärkt hervorgehen.”

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