Tino Chrupalla/Alice Weidel: AfD-Bundesverband reicht Verfassungsbeschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

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Gastautor: AfD-Bundesgeschäftsstelle

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem am 22. Juli 2025 verkündeten Beschluss mitgeteilt hat, dass es im Verfahren um die Einstufung der AfD als sogenannter “Verdachtsfall” der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abhelfen werde (BVerwG 6 B 23.24). Hiergegen hat die AfD am heutigen Tag eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingereicht und mehrere Grundrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben, wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter, gerügt.

Hierzu teilen die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel mit:

“Die Entscheidung des OVG NRW in Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben, zumal sie letztlich selbst einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit unserer Mitglieder bedeutet und legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten. Die AfD wird alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen.”

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