Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Verletzung des Datenschutzes
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Gastautor: Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby
Soeben erhalten wir den Hinweis, dass der Bundestag nach der Sommerpause wahrscheinlich schon im September die geänderten “Internationalen Gesundheitsvorschriften” (IGV) mit der Verabschiedung des bereits vorliegenden Entwurfs des Zustimmungsgesetzes ratifizieren wird. Deshalb ist die Widerspruchaktion in den kommenden Wochen sehr wichtig. Die Bürgerinitiative hofft auf rege Beteiligung der Bürger. Außerdem will die Bürgerinitiative rechtzeitig auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass eines Zustimmungsgesetzes zu IGV beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Die Änderungen der “Internationalen Gesundheitsvorschriften” (IGV) wurden 2024 unter Missachtung der eigenen Regeln der WHO völkerrechtswidrig verabschiedet. Die WHO hätte die vorgesehenen Änderungen vier Monate vor der jährlichen Sitzung der Weltgesundheitsversammlung den Mitgliedstaaten zusenden müssen (s. Art. 55 IGV). Das hat sie nicht getan. Bei der sogenannten Abstimmung kannten die Delegierten die Änderungen überhaupt nicht. Eine richtige Abstimmung wurde auch nicht durchgeführt. Es wurde nur gefragt: Wer ist dagegen? Damit war die Abstimmung erledigt und kein Staat hat dagegen protestiert. Die Bevölkerung wurde überhaupt nicht über die schwerwiegenden Folgen dieser Änderungen durch die Medien aufgeklärt. Breite Diskussionen fanden nicht statt.
Den geänderten “Internationalen Gesundheitsvorschriften” (IGV) konnten die Staaten nur bis zum 19. Juli 2025 widersprechen. Danach treten sie völkerrechtlich für die Staaten im September 2025 automatisch in Kraft, die nicht widersprochen haben. Damit gelten die Bestimmungen der geänderten IGV jedoch für Deutschland noch nicht. Deutschland muss zuerst durch den Bundestag ein Zustimmungsgesetz verabschieden. Erst mit diesem Gesetz ratifiziert Deutschland die neuen IGV und erkennt sie damit an. Über dieses Zustimmungsgesetz hat der Bundestag jedoch noch nicht abgestimmt und es gibt jetzt eine parlamentarische Sommerpause. Das soll unbedingt ausgenutzt werden!
Deshalb startete die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine Großaktion und bittet sie überall zu verbreiten. Die Aktion beschränkt sich nicht nur auf die IGV der WHO, sondern auch auf Datenschutzverletzungen entspr. der Datenschutzverordnung DSGVO. Immer öfters wird unser Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz der Privatsphäre verletzt. Durch die endlose Digitalisierung und gewinnbringenden Experimente der Pharmaindustrie sind unsere Gesundheit und Privatsphäre ein lukratives Geschäft geworden und wir schauen nur zu. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Stimme gegen diese Machenschaften erheben. Unsere Menschenwürde darf nicht als Profit-Fabrik behandelt werden!
Deshalb startete die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby bewusst eine Briefaktion und keine E-Mail-Aktion an die fünf gesundheitspolitischen Sprecher der fünf Fraktionen im Bundestag, die Bundesgesundheitsministerin, den Bundesminister für Digitales und die Bundesdatenschutzbeauftragte. E-Mails kann man schnell löschen. Wenn die genannten Adressaten jedoch ganz viele Schreiben erhalten, dann reagieren sie vielleicht eher.
Alle Briefe beinhalten ein Widerspruch bzw. Nicht-Einwilligung betreffend der IGV, verschiedene gesundheitliche Experimente und Verletzung der Privatsphäre. Gegen die folgenden Tatsachen wird u. a. Widerspruch eingelegt:
Die neuen Bestimmungen der “Internationalen Gesundheitsvorschriften” fördern ungetestete, aber trotzdem verpflichtende Impfungen sowie Zell- und Gentherapien als relevante Gesundheitsprodukte unter dem Vorwand für die Bekämpfung von Pandemien (s. Art. 1, 13, 16, 17, 18 IGV). Mit den Änderungen der IGV wird die genetische Impfstoffforschung und zudem die Gain-of-function-Forschung, die das größte Pandemierisiko ist, indirekt gefördert.
Weitergabe und Austausch personenbezogener Daten durch die IGV (s. Art. 45 IGV).
Das Versprühen von Substanzen durch Geo-Engineering wie z. B. Aluminium, Barium u.a. erfolgt ohne Langzeitstudien und führt zu gesundheitlichen Folgen.
Studien zum 5G-Netz beschränken sich auf thermische Effekte, ignorieren jedoch nicht-thermische Auswirkungen wie zelluläre Schäden.
Digitale ID und digitales Geld ermöglichen umfassende Überwachung und Datenspeicherung ohne die Zustimmung der Bevölkerung.
Durch Smart Meter können Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner gewonnen werden und außerdem zu einer hohen Belastung durch Elektrosmog führen.
Zum Schluss wird die Nichtratifizierung der IGV 2024 durch Ablehnung des geplanten Zustimmungsgesetzes, Transparenz, unabhängige Forschung und den sofortigen Stopp der laufenden gefährlichen Experimente verlangt. Alle Informationen zu der Aktion findet man unter https://gemeinwohl-lobby.de/widerspruch-igv-und-dsgvo/.
Da der Entwurf des Zustimmungsgesetzes zur Annahme der IGV schon vorliegt, wird der Bundestag nach der Sommerpause wahrscheinlich schon im September die geänderten “Internationalen Gesundheitsvorschriften” mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ratifizieren. Deshalb ist die Widerspruchaktion in den kommenden Wochen sehr wichtig. Die Bürgerinitiative hofft auf rege Beteiligung der Bürger. Außerdem will die Bürgerinitiative rechtzeitig auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass eines Zustimmungsgesetzes zu IGV beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Kontakt: Marianne Grimmenstein, kontakt@gemeinwohl-lobby.de
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