Wegweisender Erfolg für die bäuerliche Landwirtschaft: Änderungsantrag zur gerechten GAP-Förderung angenommen

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Gastautor: AfD-Delegation im EU-Parlament

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute mit einem wichtigen Votum ein deutliches Signal für mehr Gerechtigkeit in der europäischen Agrarförderung gesetzt hat: Ein von den beiden EU-Abgeordneten Anja Arndt und Dr. Marc Jongen eingebrachter Änderungsantrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde mit 45 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Ziel des Antrags ist es, die bislang überwiegende Kopplung der Direktzahlungen an die bewirtschaftete Fläche zu beenden. Diese Praxis bevorteilt systematisch große Agrarkonzerne und benachteiligt kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe.

Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion, Anja Arndt:

“Wir wollen eine gerechtere Mittelverteilung, die Versorgungssicherheit, regionale Vielfalt und ökologische Nachhaltigkeit in der europäischen Landwirtschaft gezielt stärkt. Die klaren Zahlen sprechen für sich. Mit unserem Antrag schaffen wir die Grundlage für ein Ende des Höfesterbens. Es ist höchste Zeit, dass wieder diejenigen unterstützt werden, die im Einklang mit Mensch, Tier und Natur wirtschaften – und nicht die großen Flächenbesitzer, die von einer unausgewogenen Förderpraxis profitieren.”

Weiter ergänzt der Europapolitiker der ESN-Fraktion, Dr. Marc Jongen:

“Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für unsere Bauern, die nicht alle Großgrundbesitzer sind. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die Leistung und Verantwortung belohnt – nicht die schiere Größe des Betriebs. Unser Antrag bringt mehr Gerechtigkeit ins Fördersystem.”

Mit der heutigen Annahme dieses Antrags ist ein starkes Signal an die Kommission und die Mitgliedstaaten verbunden: Eine Umverteilung der Mittel hin zu echten Leistungsträgern in der Landwirtschaft ist möglich – und dringend notwendig.

Redaktioneller Hinweis – Faktenlage:
Laut Eurostat sind 7,5 % der EU-Betriebe größer als 50 Hektar, bewirtschaften aber 68,2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Laut Europäischem Rechnungshof erhalten 20 % der Betriebe über 80 % der Direktzahlungen, was kleinere und mittlere Betriebe systematisch benachteiligt. Daher sind ab einer Betriebsgröße von 100 Hektar die Direktzahlungen um mindestens 30 % zu kürzen und ab 500 Hektar auf jährlich 100.000 EUR zu deckeln. Die dadurch frei werdenden Mittel sind gezielt zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben einzusetzen.

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