“Kampf gegen Rechts” extrem – Wie eine Statistik die Wirklichkeit an unseren Schulen verzerrt

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Gastautor: AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass seit der Aufnahme des Extremismus-Paragraphen 64a in das brandenburgische Schulgesetz alle Lehrer dazu verpflichtet sind, sämtliche eindeutigen oder mutmaßlichen verfassungsfeindlichen Aussagen und Handlungen von Schülern an die staatlichen Schulämter zu melden. Wie aus einer erst am 12.06.2025 veröffentlichten ”Ergänzung” zur Antwort des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf die Kleine Anfrage Nr. 210 (Drucksache 8/466 v. 12.02.2025) hervorgeht, sind im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 777 Meldungen eingegangen. Dabei wurden 6 Prozent der Kategorie ”Antisemitismus” zugeordnet, 17 Prozent ”Fremdenfeindlichkeit” und 72 Prozent ”Rechtsextremismus”. Weitere 5 Prozent entfallen auf ”weitere extremistische” Handlungen und Äußerungen, darunter auch solche aus dem linksextremistischen oder islamistischen Spektrum.

Hierzu äußert sich der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, wie folgt:

“Die Statistik erweckt den Eindruck, als gingen 95 Prozent der gemeldeten Ereignisse auf das Konto von deutschen Schülern mit einem geschlossenen rechtsextremen Weltbild. Die Zahlen sind das eine, die dahinterstehenden Vorfälle aber etwas anderes. Schon die Zuordnung der Meldungen in die gewählten Kategorien entbehrt jeder Logik. So wurde etwa 28-mal das Singen des sogenannten Sylt-Liedes gemeldet sowie in 231 Fällen Hakenkreuzschmierereien. Ob diese aber ausschließlich von deutschen oder ausländischen Schülern stammen, ist ebenso wenig ablesbar wie das dahinterstehende Motiv und der Kontext.

So soll sich ein Schüler der achten Klasse eine ‚schwarze Finelinerkappe zwischen Lippen und Nase geklemmt u. Hitlerstimme imitiert‘ (sic!) haben – laut Statistik ein ‚rechtsextremistischer Vorfall‘. In einem weiteren Fall habe ein Migrant einen anderen Migranten beleidigt – Kategorie Fremdenfeindlichkeit. Auch die Beschimpfung einer Schülerin durch einen Schüler der Klasse 5 mit den Worten ‚Deutschland ist Scheiße, ihr scheiß Deutschen‘ fällt in diese Kategorie. Diese Beispiele zeigen, dass die Einordnungskriterien unklar und teils widersprüchlich sind. Der Minister muss sich dem Vorwurf der gezielten politischen Schwerpunktsetzung und Manipulation gefallen lassen. Es wird deutlich, dass der gesamte Paragraph 64a aus dem Schulgesetz verschwinden muss.”

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