Tino Chrupalla/Alice Weidel: AfD reicht Klage und Eilantrag gegen Verfassungsschutz ein

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Gastautor: AfD-Bundesgeschäftsstelle

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass am heutigen Montagmorgen der AfD Bundesverband vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht hat. Die Klage ist mit einem Eilantrag verbunden. Gegenstand der Klage ist die am 2. Mai 2025 mitgeteilte sog. Hochstufung der AfD zur angeblich “gesichert extremistischen Bestrebung”. Diese Hochstufung ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern greift verfassungswidrig in den demokratischen Wettbewerb und die Rechte der AfD aus Art. 21 GG ein. Sofern bislang bekannt, sollen damit zulässige Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik der letzten zehn Jahre kriminalisiert werden. Damit verstößt nicht etwa die AfD, sondern der deutsche Inlandsgeheimdienst selbst gegen die Verfassung.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel erklären:

“Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition. Wir werden nicht zulassen, dass eine politisch instrumentalisierte Behörde versucht, den demokratischen Wettbewerb zu verzerren und Millionen Wählerstimmen zu delegitimieren. Dieses schändliche Vorgehen untergräbt die Grundwerte unserer Demokratie – und hat in einem Rechtsstaat keinen Platz. Wir als AfD werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen.”

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