AfD hat Verfassungsschutz am 2. Mai abgemahnt, Frist für Unterlassungserklärung endet am 5. Mai – Klage mit Eilantrag ist vorbereitet!

von Gastautor (Kommentare: 0)

Gastautor: AfD-Bundesgeschäftsstelle

Soeben erhalten wir eine aktuelle Pressemitteilung zur Abmahnung des Verfassungsschutzes durch die AfD aufgrund der bundesweiten Einstufung der Partei als ”gesichert rechtsextrem” durch die Bundesbehörde.

Nach der offensichtlich rechtswidrigen Verkündigung der Hochstufung unserer Partei als ”gesichert rechtsextremistisch” – offenbar im Alleingang vorgenommen durch eine abgewählte Bundesinnenministerin wenige Stunden vor Ablauf ihrer Amtszeit – hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitagnachmittag des 02.05.2025 durch den vom Bundesvorstand der AfD mandatierten Rechtsanwalt unverzüglich eine Abmahnung erhalten. In dieser Abmahnung wird das BfV aufgefordert, sich bis zum Montag, dem 05.05.2025, 08:00 Uhr, zu verpflichten, es zu unterlassen, die AfD als ”gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen. Sollte von Seiten des Bundesamtes eine solche Erklärung nicht rechtzeitig unterzeichnet vorgelegt werden, wird der Bundesvorstand unserer Partei eine schon gegen das BfV vorbereitete Klage mit Eilantrag freigeben, welche dann am selben Tag (05.05.2025) beim zuständigen Gericht eingereicht wird, das dann – so unsere Erwartungshaltung – im Eilverfahren zu unseren Gunsten entscheidet.

Denn schon in der dieser Presseinformation beigefügten Abmahnung ist ausführlich dargestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte benennen kann, die eine angeblich ”Gewissheit” belegen würden, dass ”verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen” den Charakter der Alternative für Deutschland prägen und die Partei ”von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht” wird. Stattdessen gilt, um nur einige Punkte herauszugreifen:

  1. Die AfD vertritt keinen verfassungsfeindlichen Volksbegriff. Sie bekennt sich vielmehr ausdrücklich zum Volksbegriff im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz (vgl.  https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html).
  2. Eine ausländer- oder islamfeindliche Agitation seitens der AfD liegt nicht vor, im Gegenteil: Nicht nur, dass unsere Partei mittlerweile zu einem nicht unwesentlichen Teil durch immer mehr deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sowohl unterstützt als auch gewählt wird. Darüber hinaus kritisieren die beanstandeten Aussagen von AfD-Mitgliedern in vollkommen zulässiger Weise konkrete gesellschaftliche Phänomene (z.B. irreguläre Migration, Sozialhilfemissbrauch, Gewaltvorfälle u.a.m.) sowie die von vielen Bürgern als unzureichend wahrgenommene politische Reaktion auf diese beunruhigenden Entwicklungen und sind in jeder Hinsicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  3. Schließlich sind Verbindungen zu anderen Organisationen irrelevant, solange im Einzelfall keine konkret verfassungsfeindlichen Handlungen oder Aussagen belegt werden können.
  4. Außerdem ist erst recht keine ”aktiv kämpferische Haltung” der AfD zu erkennen sowie auch keine ”Manifestation”, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen.

Für die Richtigkeit aller Aussagen des Beitrags betreffend, übernimmt stattzeitung.org keine Gewähr. Wir geben diese Informationen gerne an unsere LeserInnen weiter.



Begleiten und unterstützen SIE bitte wohlwollend unsere „unabhängige Schreibe“. Journalistische Arbeit hat ihren Wert und einen Preis, daher freue ich mich besonders das dennoch NIEMAND bei stattzeitung.org vor einer Bezahlschranke landet! Unsere Information soll für JEDE und JEDEN gleichermaßen zugänglich sein. Wir tun dies im Vertrauen darauf, breit getragen zu werden.

Unterstützen Sie bitte per Überweisung:
IBAN: DE49100100100430520105
BIC: PBNKDEFFXXX
Bank: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Stef Manzini
Verwendungszweck: „Schenkung“

Oder per PayPal:


Oder per Bitcoin:


Oder per Patenschaft:

Patenschaft

Danke!


(eingetragener Künstlername)


Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 4 plus 5.

Der abgeschickte Kommentar wird vom Autor nach Prüfung veröffentlicht und gegebenenfalls beantwortet. Dies kann, je nach vorhandenen Ressourcen, einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis. Ab sofort stellen wir Ihnen unsere Rubrik "Kommentare“ auch ohne Ihren Klarnamen zur Verfügung. Wir möchten damit zu einer lebhaften Diskussion beitragen. Dabei verstehen wir ein erhöhtes Bedürfnis nach Schutz, möchten aber sehr herzlich darum bitten, auf persönliche Diffamierungen und krudes Gedankengut zu verzichten. Wir behalten uns vor, Kommentare zu veröffentlichen, oder nicht zu veröffentlichen.