Anfrage MdB Thomas Seitz zu Schadenschargen der COVID-19 Impfstoffe: BT-Drucksache 20/14189, Frage Nr. 23 und Nr. 24

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Soeben erhalten wir den Hinweis auf die Fragen des fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz zum Zusammenhang zwischen Impfnebenwirkungen und bestimmten Chargen und die Antwort hierzu aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Obwohl die vom PEI veröffentlichten Tabellen einen Zusammenhang zwischen Impfnebenwirkungen und bestimmten Chargen bestätigen, erhielt der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz auf seine Nachfrage (BT-Drucksache 20/14189, Frage Nr. 23 und Nr. 24) ob die Bundesregierung an ihrer Darstellung vom 4.12. festhält, heute erneut die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium:

”Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es bei einzelnen Chargen der COVID-19-Impfstoffe unverhältnismäßige Häufungen von Verdachtsfällen einer Nebenwirkung gibt. Aus Transparenzgründen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website Excel-Listen mit den berichteten Verdachtsfällen von Impfreaktionen und Impfkomplikationen nach Impfung gegen die COVID-19-Erkrankung inklusive der angegebenen Chargennummern veröffentlicht. Diese Excel-Listen sind weder geeignet noch dafür bestimmt, chargenbezogene Häufigkeiten von Nebenwirkungen zu ermitteln. In den Excel-Listen sind keine bestätigten Nebenwirkungen aufgeführt, sondern Meldungen zum Verdacht einer Impfnebenwirkung bzw. Impfkomplikation, die das PEI im Rahmen des Spontanmeldesystems erhalten hat.”

MdB Thomas Seitz bat außerdem um Nennung der Chargen und um Angabe, wie viele Verdachtsmeldungen gemäß der Liste des PEI in jede dieser Kategorien fallen.
Dazu das BMG:

”Schließlich fehlen vollständige Angaben zur Chargennummer in einer Verdachtsfallmeldung häufig.Die Angabe der Chargennummer in einer Meldung des Verdachts einer Nebenwirkung nach Arzneimittelgabe bzw. Impfung ist keine Voraussetzung für die Registrierung in der Ver-dachtsfalldatenbank. Insgesamt kann deshalb aus der Anzahl von Verdachtsfallmeldungen, in denen eine valide Impfstoffcharge dokumentiert wird, nicht auf eine chargenbezogene Häufung unterschiedlichster Impfreaktionen geschlossen werden.” Auf die Frage, welche Chargen des Impfstoffs ”Comirnaty” von BioNTech in Zusammenhang mit den neun häufigsten gemeldeten Nebenwirkungen insbes. in den Kategorien Tod, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung (Myokarditis/Perikarditis) sowie Thrombose oder Sinusvenenthrombose stehen und um welche Chargen es sich dabei handele, antwortet das BMG: ”Es liegen keine Hinweise vor, dass es bei einzelnen Chargen der COVID-19-Impfstoffe unverhältnismäßige Häufungen von Verdachtsfällen einer Nebenwirkung gibt. Chargen umfassen unterschiedliche Mengen an Dosen, so dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Anzahl von Verdachtsfallmeldungen pro Charge unterschiedlich ist. Zudem werden die in einer freigegebenen Charge insgesamt enthaltenen Impfdosen nicht aus-schließlich in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, also beispielsweise in Deutschland, verimpft. Daher kann die Anzahl der Dosen einer Charge (Größe einer Charge) nicht benutzt werden, um mit den national gemeldeten Verdachtsfällen zu dieser Charge eine Melderate zu berechnen.”
vgl: https://x.com/Mwgfd_official/status/1869452376580534733

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