Einreichen von 592 Strafanzeigen am 10. Dezember in Karlsruhe

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Gastautor: ZAAVV

Soeben erhalten wir die Nachricht, dass das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) seine gestrige Veranstaltung in Karlsruhe als einen großen Erfolg betrachtet. Es erfüllt die Veranstalter mit Zufriedenheit, dass die Medien sich intensiv mit ihrem Anliegen auseinandergesetzt haben und es adäquat kommunizieren.

Die Erwartungen richten sich nun an den Generalbundesanwalt. ZAAVV hofft, dass er seiner Aufgabe, die Menschenwürde kategorisch zu schützen – wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinen früheren Urteilen forderte – gerecht wird. Der Grundsatz der Menschenwürde einer freiheitlich-demokratischen Zivilisation: "Ein Staat darf keine unschuldigen Menschen töten" soll in das Bewusstsein der Menschen getragen werden und Richtschnur jedes politischen Handelns sein.

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich an einem kalten Dezembertag am Sonntag über 6000 Menschen die Zeit nehmen, um sich Reden anzuhören und einem Anwalt zuzuschauen, wie er 592 Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht einreicht. Das sieht der Veranstalter als konkreten Ausdruck eines wachsenden Unbehagens in der Bevölkerung.

Das ZAAVV möchte sich bei allen Beteiligten, Unterstützern und Verantwortlichen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass der 10. Dezember (#KA1012) zu einem denkwürdigen Tag wurde. Ihr Einsatz und Engagement sind ein leuchtendes Beispiel für bürgerliche Initiative und Verantwortung. Zugleich war dies ein würdiger Rahmen, den 75. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu feiern.

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