Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt. Vol. 2

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

Lokales

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Hier kommt nun die Antwort der Stadtverwaltung Überlingen auf den Vorwurf, der im Raum steht, man habe betreffend der ”Bebauung St. Leonhard” gegenüber einem Gutachterausschuss zu der Anzahl der Geschosse der Häuser falsche Angaben gemacht. Erhoben hatte diesen Vorwurf der AfD-Stadtrat Thorsten Peters, in einem Artikel auf stattzeitung.org am 20. Januar 2025.

Gelegentlich berichtet der Überlinger Stadtrat Thorsten Peters von der AfD als Gastautor in stattzeitung.org über Erstaunliches und Wundersames aus dem Überlinger Gemeinderat. In seinem letzten Artikel, erschienen am 20. Januar 2025 beschäftigte er sich mit dem Bebauungsplan des Baugrundstücks ”Landschaftspark St. Leonhard” - und zwar mit dem Grundstückspreis. Sein Artikel mit konkretem Sachverhalt in einem Infokasten finden Sie hier: ”Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt.

Peters Fazit zur Wertermittlung mittels Gutachterausschuss muss man wie folgt interpretieren: Hier wurden seitens der Stadtverwaltung einem Gutachterausschuss zur Wertermittlung des Grundstücks ganz offenbar falsche Angaben gemacht. Der Stadtrat schrieb im Artikel:

Zitat Thorsten Peters: ”Nun ist klar: Der Gutachterausschuss hat die Frage der Seesicht sehr wohl berücksichtigt. Die Stadtverwaltung hatte ihm implizit die Information gegeben, dass eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss beabsichtigt sei. Unter diesen Vorgaben kam der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass für das Grundstück ”keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage” bestehe, und hat folglich den Bodenrichtwert ohne Seesicht angesetzt.”

stattzeitung.org gab der Stadtspitze die Gelegenheit für eine Erklärung, die wir hier im Original veröffentlichen:

Zitat Pressestelle Stadtverwaltung: ”Die Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an den Fachbereich Finanzen stammte bereits aus dem Jahr 2021. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte erst einige Jahre später, nämlich 2025. Dieser Aufstellungsbeschluss beinhaltete noch keine endgültigen bauplanerischen Festsetzungen, sondern bildete erst den Start der Planung. Der Entwurf sah eine Bebauung von zwei bis drei Geschossen vor. Es ist hypothetisch bzw. spekulativ, ob der weitere Planungsprozess bis zur Rechtskraft eine Bebauung mit zwei oder drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss ermöglicht hätte”, so Andrea Winkler, Pressesprecherin der Stadt Überlingen.

Haben sie nun, oder haben sie nicht? Urteilen Sie selbst. Immer gut informiert mit stattzeitung.org.



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