Prof. Dr. med. Paul Cullen: Wer bestimmt über unseren Körper – wir oder der Staat?
von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)
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Auf dem Pressesymposium des MWGFD ”Masern ”Schutzgesetz” auf dem Prüfstand” am 15. November stellte Cullen medizinisch-gesellschaftliche Grundsatzfragen. Versucht der Staat das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient zu zerstören? Soll der Arzt nur noch als verlängerter Arm des Staates fungieren? Sieht der Staat im Patienten zukünftig einen ”rechtlosen Untertan”, wenn es um medizinische Behandlungen geht?
Zu dieser Gesamtthematik hat Prof. Dr. med. Paul Cullen nachfolgendes Statement herausgearbeitet: ”Es geht bei der Masernimpfpflicht also um gesellschaftspolitische und ethische Fragen, die nicht grundsätzlicher sein könnten: Wer bestimmt über unsere Körper und – noch brisanter, über die Körper unserer Kinder, denn bei der Masernimpfung ist der Impfling meist nicht einwilligungsfähig – wir selbst oder der Staat? Wem ist der Arzt verpflichtet, seinem Patienten oder dem Staat? Wenn der Arzt der verlängerte Arm des Staates ist, wo bleibt das Vertrauen? Und ist der Arzt keine Vertrauensperson mehr, ist er dann überhaupt noch Arzt, oder nicht vielmehr lediglich ein Medizintechniker, der im staatlichen Auftrag handelt?”
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Oktober 2025 legte fest, für Schäden durch die Covid-Impfung haftet nicht der Arzt, sondern der Staat, weil die Ärzte im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben erfüllen, und als Beamte fungiert haben. Deshalb seien sie von der persönlichen Haftung befreit. Dieses Urteil hat nach Prof. Dr. med. Paul Cullen relevante Auswirkungen auf die Medizin und Gesellschaft, speziell auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Prof. Dr. med. Paul Cullen ist nicht nur Facharzt für Innere Medizin mit Zusatz Infektiologie, sondern auch Laborfacharzt und Molekularbiologe. Diese Disziplinen prädestinierten den Mediziner, im Rahmen des Pressesymposiums ”Masern ”Schutzgesetz” auf dem Prüfstand” der Gesellschaft der ”Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.” (MWGFD) grundsätzliche Gedanken zu der Thematik ”medizinische und gesellschaftliche Überlegungen zur Masern-Impfpflicht” darzulegen. Die Veranstaltung fand am 15. November 2025 in Passau statt.
Der Referent betonte, dass zwischen Arzt und Patient ein Vertrauensverhältnis besteht, wie es zwischen fremden Menschen wohl einmalig sein dürfte. Daraus leitet sich nach Cullen der Grundsatz ab, dass der Arzt treuhänderisch im Sinne des Patienten agieren müsse. In dieser beidseitigen Beziehungen hat sich ein ethisches Fundament herausgebildet, das auf drei Säulen ruht: Prinzip der körperlichen Unversehrtheit, Prinzip der informierten Einwilligung und Prinzip ”zunächst keinen Schaden anrichten”.
Das bedeutet nach dem Laborfacharzt, dass der körperlichen Unversehrtheit höchste Priorität zukommt, der Patient hat sozusagen die Hoheit über seinen eigenen Körper. Schon Haare kämmen wäre laut dem Referenten ein Verstoß gegen das Prinzip der körperlichen Unversehrtheit. Was bedeutet dagegen erst der Einsatz einer Impfspritze? Deshalb bedarf es bei einer ärztlichen Maßnahme der informierten Einwilligung. Cullen erläuterte, der Arzt muss aufklären über das Risiko und den Nutzen einer medizinischen Maßnahme – die Aufklärung erfolgt schriftlich und/oder mündlich, um eine informierte Einwilligung zu gewährleisten. Daraus ergibt sich im Weiteren nach dem Infektiologen, dass der Arzt bei einer Maßnahme sicher sein muss, dass die Behandlung mehr nutzt, als schadet, denn seit der Zeit der Römer steht in der Medizin das Wohl der Patienten an oberster Stelle. Diese Verpflichtung, so streicht der Molekularbiologe heraus, ist gegenüber nicht einwilligungsfähigen Kindern von besonderer Bedeutung.
Paul Cullen bedauerte zutiefst, dass gerade hier der Staat regelrecht dazwischen grätscht. Denn mit dem bereits angesprochenen BGH-Urteil, so der Referent, werden die drei erwähnten Säulen zur Behandlung eines Patienten außer Kraft gesetzt. Der Staat greift sozusagen in die Therapiefreiheit der Ärzte und damit in ihre Haftung für die gewählte Therapie ein. Daraus folgerte Cullen: Keine Haftung bedeute keine Therapiefreiheit und damit verlagere sich das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient auf die Stufe Staat-Patient. Als Folge tritt an die Stelle der vertrauensvollen Patient-Arzt-Beziehung das anonyme Verhältnis Staat-Patient, oder anders ausgedrückt: ”Obrigkeit und Subjekt” wie bei der Entrichtung der Steuer, unterstrich der Facharzt.
Nach Cullen wirft dieses Szenario auch im Fall der Masernimpfung gesellschaftliche Fragen auf. Bestimmt jetzt der Staat über meinen Körper? Cullen vertrat die Meinung, durch den Wegfall der therapeutischen Beziehung zwischen Arzt und Patient verlagere sich das Vertrauensverhältnis auf Staat und Patient, der Patient wird zum Subjekt und der Arzt zum verlängerten Arm des Staates.
Eine Kostprobe dieses staatlichen Auftritts war die Corona-Impfung beim Militär. Die Impfung wird zur sanktionsbewehrten staatlichen Pflicht, durchgeführt durch medizinisch gebildetes Personal. Wie lange diese Gegebenheit aber noch existiere, stellte Cullen infrage und führte aus, dass inzwischen längst nicht-invasive Impfsysteme für den Hausgebrauch mittels Inhalation und ähnlichen Vorrichtungen existierten. Ob dann über Nutzen und Risiken aufgeklärt werden müsse, blieb offen, denn weder der zu Impfende noch die impfende Person haben die Wahl, ihre hoheitliche Pflicht nicht zu erfüllen.
Den Vortrag von Prof. Dr. Cullen haben wir für Sie eingebunden:
Pressesymposium des MWGFD, Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. am 15. November 2025 in Niederbayern zum Thema: “Das Masern“Schutzgesetz” auf dem Prüfstand”.
Die Referenten des Symposiums waren: Beate Bahner (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht), Prof. Dr. med. Paul Cullen (Laborfacharzt, Facharzt für Innere Medizin, mit Zusatz Infektiologie, Molekularbiologe), Andreas Diemer (Arzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Diplom-Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Gerd Reuther (Universitätsdozent in Wien), Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Facharzt für Innere Medizin und MWGFD-Mitglied), Hans U.P. Tolzin (Medizin-Journalist, Herausgeber der Zeitschrift “impf-report”, Betreiber der Webseite “Impfkritik”, und des bundesweiten Stammtisch-Netzwerkes “NEFUNI”), Dr. med. Ronny Weikl (Frauenarzt, praktischer Arzt, Naturheilkunde-Ganzheitsmedizin, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, Koordinator der MWGFD-Arbeitsgruppe “Masernschutzgesetz”). Zugeschaltet per Video waren Professor Sucharit Bhakdi und Rolf Kron (praktischer Arzt und Homöopath, ärztlicher Vorstand des “Levana-Verbundes”, und Präsident der “Akademie für Gesundheit, Sport und Kommunikation”).
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch folgende Beiträge:
- Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen “Andreas Sönnichsen: Ist die Masernimpfung kontraindiziert?” und Interview “Professor Sönnichsen zur Masernschutzimpfung: “Es geht nicht um Gesundheit. Es geht um Macht und Geld.””
- Dr. Weikl: Artikel “Dr. Ronald Weikl: Das Masernschutzgesetz und die Impfpflicht sollten unverzüglich aufgehoben werden.” und Interview “Das Märchen von den “Schutzimpfungen”. stattzeitung.org-Interview mit Dr. med. “Ronny” Weikl.”
- Beate Bahner: Artikel “Fachanwältin Beate Bahner: “Das Masernschutzgesetz ist eine deutsche Schande.”” und Interview “Beate Bahner. Interview über eine “Impfpflicht”, die so tut als wäre sie keine.”
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