Andreas Sönnichsen: Ist die Masernimpfung kontraindiziert?
von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)
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- Auf dem Pressesymposium des MWGFD am 15. November entlarvte Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen die Masernschutzimpfung als sinnlose und gefährliche Impfung.
- Zahlreiche Nebenwirkungen der Masernimpfung sind bekannt.
- Für jedes gesunde Kind liegt eine relative Kontraindikation für die Masernimpfung vor.
- Paragraph 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes regelt die Impfbefreiung.
Zu dieser Thematik führte der Facharzt die durchschnittliche Zahl von 505 Masernfällen als Durchschnittswert der letzten zehn Jahre auf. Er bezeichnete diese Anzahl bei 83 Millionen Einwohnern in Deutschland als sehr überschaubar. Rechnet man die ”Sönnichsens Zahl” in Prozent um, bedeutet sie, dass 0,0006 Prozent der Bevölkerung gefährdet sind, an Masern zu erkranken. Das bedeutet: Das Risiko, an Masern zu erkranken, ist in Deutschland exorbitant niedrig.
Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere Medizin, ehemaliger Professor für Medizin an den Universitäten Salzburg, Marburg, Witten und Wien und Vorsitzender des deutschen Netzwerks für evidenzbasierte Medizin sowie Autor diverser Fachbücher referierte beim Pressesymposium ”Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand” der Gesellschaft der ”Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.” am 15. November 2025 in Passau. Sein Thema lautete: ”Ist die Masernimpfung kontraindiziert?” Diese Themenstellung versprach Spannung und medizinisch-gesellschaftlichen Sprengstoff, denn letztlich steht hinter dem Begriff ”kontraindiziert” die Fragestellung: Darf die Masernimpfung überhaupt generell angewendet werden?
Andreas Sönnichsen führte aus, dass bei einer Nutzen-Risiko-Analyse für eine Impfung das mögliche Risiko eines Schadens niedriger sein muss als der Nutzen. Diese Vorgabe ist bei der Masernschutzimpfung von besonderer Relevanz, nicht zuletzt weil auch Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfdokumentation vorlegen und gesunde Kinder geimpft werden müssen, es sei denn, es liegt eine Kontraindikation vor, weil eine entsprechende Risikoabwägung die Impfung ausschließt oder einschränkt.
Von politischer Seite wird vorgegeben, so der Referent, dass die Masernfälle einen Anstieg zeigen würden. Das ist nach Aussage des Professors nicht gegeben. Er schob nach, dass es in Europa letztes Jahr 23 Todesfälle bei Masern gab und in Deutschland in den letzten zwei Jahren keinen einzigen. Er folgerte: Die Masernimpfung hat keinen Nutzen, weil schlichtweg kein Risiko vorhanden ist. Er konstatierte weiter: Wenn es kein Risiko durch Masern gibt, dann überwiegt zwangsläufig der Schaden durch eine Masernimpfung.
Der Arzt hob hervor, dass Masernerkrankungen zum Beispiel in Afrika noch kompliziert seien, nichtsdestotrotz zeige der globale Blick auf Masern eine Bedeutungslosigkeit. Das Risiko, an Masern zu versterben, sei nach seinen Worten vernachlässigbar gering. Sönnichsen folgerte daraus, dass keine epidemische Notlage bestehe, die eine Einschränkung der Grundrechte rechtfertigen würde. Der Vortragende unterstrich, eine Masernimpfpflicht ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Anhand eines Schaubildes des “Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten” zeigte Sönnichsen auf, dass die Masernimpfung noch nicht einmal richtig effektiv sei. Fast ironisch hörte sich dabei der Nebensatz von Sönnichsen an, dass sie auch nicht effektiv sein muss, weil es keine Masern in Deutschland gibt. Unterstrichen wurde diese Aussage durch die Tatsache, dass die Impfung gegen Masern in Deutschland erst 1973 eingeführt wurde, zu einem Zeitpunkt, als es keine Probleme mehr gab. Er folgerte daraus: Die Masernimpfung kam in Deutschland zu spät.
Hinsichtlich des Schadenpotenzials in Bezug auf eine Masernimpfung führte der Medizinprofessor etliche Nebenwirkungen auf: aseptische Meningitis mit Schadpotenzial in Gehirn und Nerven, Autoimmunkrankheiten, Gefäß- und Darmerkrankungen, Entwicklungsverzögerungen im Kindesalter, Dermatitis, Diabetes, Asthma, Autismus und Allergien.
Sönnichsen folgerte, das Risiko eines Schadens aufgrund einer Masernimpfung liegt 100-mal höher als das Lebenszeitrisiko durch eine Masernerkrankung. Er fügte an, dass bei Impfschäden von einer Untererfassung auszugehen wäre. Übertragen auf die Lebenswirklichkeit bedeute diese Gegebenheit laut des Buchautors, dass die Nebenwirkungen um den Faktor zehn bis zwanzig höher liegen.
Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis leitete der Facharzt ab, dass für jedes gesunde, deutsche Kind auf der individuellen Ebene eine relative Kontraindikation für die Masernimpfung vorliegt. Diese Tatsache belegt, dass es nach Paragraf 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes völlig legal sei, eine Impfbefreiung auszustellen, und er fügte an, dass er diese Maßnahme in der Praxis umsetzt und sich über jedes Kind freut, das er vor der Masernschutzimpfung bewahren kann.
Prof. Dr. med. Sönnichsen entlarvte das immer wieder vorgebrachte Argument, die Masernschutzimpfung wäre ein Akt der Solidarität, denn sie schütze vulnerable Kinder. Laut des Facharztes gibt es bei der derzeitigen epidemiologischen Lage gar keine vulnerablen Kinder, die durch Masern zu Schaden kommen würden und obendrein ist es nicht statthaft, einen Menschen um eines anderen Menschen willen Schaden zuzufügen. Daraus leitete er ab, dass es kein einziges Argument gäbe, eine Masernimpfung durchzuführen, mit dem letztendlichen Ziel, die Masern auszurotten. Nicht zuletzt ist die globale Masernausrottung nicht mit einem Impfzwang in Deutschland erreichbar, zumal eine Impfung keinen vollständigen Impfschutz garantiert.
Mit großem Applaus honorierten die Zuhörer die exzellent herausgearbeiteten Ausführungen von Andreas Sönnichsen. Es wurde deutlich, dass eine Masernimpfung in der heutigen Zeit nicht mehr im Einklang mit dem ärztlichen Ehrenkodex steht, der sicherstellen soll, dass Ärzte ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zum Wohle der Patienten einsetzen.
In einem Gespräch mit Stef Manzini erweitert Andreas Sönnichsen seine Einlassungen zu diesem Thema, und klärt betont sachlich, aber auch ungeheuer engagiert über “Impfmärchen” auf. Das stattzeitung.org-Interview mit einem der ganz Großen der Aufklärung stellen wir in den nächsten Tagen online.
Den Vortrag von Dr. Sönnichsen haben wir für Sie eingebunden:
Pressesymposium des MWGFD, Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. am 15. November 2025 in Niederbayern zum Thema: “Das Masern“Schutzgesetz” auf dem Prüfstand”.
Die Referenten des Symposiums waren: Beate Bahner (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht), Prof. Dr. med. Paul Cullen (Laborfacharzt, Facharzt für Innere Medizin, mit Zusatz Infektiologie, Molekularbiologe), Andreas Diemer (Arzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Diplom-Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Gerd Reuther (Universitätsdozent in Wien), Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Facharzt für Innere Medizin und MWGFD-Mitglied), Hans U.P. Tolzin (Medizin-Journalist, Herausgeber der Zeitschrift “impf-report”, Betreiber der Webseite “Impfkritik”, und des bundesweiten Stammtisch-Netzwerkes “NEFUNI”), Dr. med. Ronny Weikl (Frauenarzt, praktischer Arzt, Naturheilkunde-Ganzheitsmedizin, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, Koordinator der MWGFD-Arbeitsgruppe “Masernschutzgesetz”). Zugeschaltet per Video waren Professor Sucharit Bhakdi und Rolf Kron (praktischer Arzt und Homöopath, ärztlicher Vorstand des “Levana-Verbundes”, und Präsident der “Akademie für Gesundheit, Sport und Kommunikation”).
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch folgende Beiträge:
- Dr. Weikl: Artikel “Dr. Ronald Weikl: Das Masernschutzgesetz und die Impfpflicht sollten unverzüglich aufgehoben werden.” und Interview “Das Märchen von den “Schutzimpfungen”. stattzeitung.org-Interview mit Dr. med. “Ronny” Weikl.”
- Beate Bahner: Artikel “Fachanwältin Beate Bahner: “Das Masernschutzgesetz ist eine deutsche Schande.”” und Interview “Beate Bahner. Interview über eine “Impfpflicht”, die so tut als wäre sie keine.”
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