Fachanwältin Beate Bahner: “Das Masernschutzgesetz ist eine deutsche Schande.”

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Redaktionsteam: Michael von Lüttwitz und Stef Manzini

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  • ”Masernschutzimpfung”, ein Thema, das uns alle direkt betrifft!
  • Auf dem Pressesymposium des MWGFD findet Beate Bahner am 15. November 2025 klare Worte.
  • Die Rechtsanwältin aus Heidelberg, mit Fachschwerpunkt ”Medizinrecht” sagt: Das Masernschutzgesetz wurde im Schatten der Corona-Inszenierung durchgesetzt, und ist ein ”Unrechtsgesetz”.
  • Nicht die Interessen der Kinder und Bürger werden geschützt, sondern der Pharmaprofit.

Beate Bahner: Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht. Ihr Name steht für Kompetenz, Aufklärung und Analytik, aber auch für Herz, Empathie und Witz. So verwundert es nicht, dass viele Teilnehmer beim Pressesymposium ”Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand” des MWGFD e.V. (Gesellschaft der ”Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) unbedingt die Rechtsanwältin aus Heidelberg sehen und hören wollten. Nicht zuletzt hat Beate Bahner zu dieser Thematik auch das leicht verständliche Fachbuch ”Masernimpfung und Masernschutzgesetz” geschrieben und auf dem Symposium in Passau am 15. November 2025 vorgestellt.

Beate Bahner begann ihre Ausführungen mit einem Paukenschlag, denn sie bezeichnete das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz, und das, man höre und staune, mit Absegnung des Bundesverfassungsgerichts. Im Masernschutzgesetz sieht die Buchautorin eine Vortäuschung von Wissenschaft und Gesundheitsschutz unter skrupellosem Missbrauch des Rechts. Bahner nimmt das Masernschutzgesetz als Schlüsselelement für eine stille Etablierung einer ”Gesundheits- und Impftyrannis” wahr – sozusagen für eine Durchimpfung der Bürger auf Staatsbefehl. Nicht zuletzt wies sie darauf hin, dass dieses Gesetz im Schatten der Corona-Inszenierung erlassen wurde.

Im Weiteren zeigte die Fachanwältin für Medizinrecht in ihrem Vortrag mit dem Titel ”10 Gründe, warum das Masernschutzgesetz ein Unrechtgesetz ist” auf, dass das Masernschutzgesetz nicht nur widersprüchlich, sondern auch verlogen sei, nicht zuletzt durch frei erfundene Vorgaben. Sie bezeichnete es auf von ihr nachgewiesener Faktenbasis als scheinheilig.

Für die Etablierung eines Masernschutzgesetzes bedarf es einer Häufigkeit der Masernerkrankung. Bahner wies anhand von Daten unzweifelhaft nach, dass es sich bei Masern um keine seltene oder sehr seltene Erkrankung handle, sondern um seine enorm seltene! Nicht zuletzt waren die Masern laut der Referentin in den Jahren 2020 bis 2023 aufgrund der Analyse der Nationalen Verifizierungskommission eliminiert. Unter dieser Faktenlage fragte die Fachanwältin, weshalb ein Masernschutzgesetz überhaupt notwendig ist, zumal es unter dieser Erkenntnis nur als ein totalitärer Rechtsmissbrauch bezeichnet werden müsste?

Obwohl die Impfquote bei Schulkindern bereits höher liegt, als es das Ziel der Masernschutzimpfung vorsieht, setzte die Autorin ein dickes Fragezeichen hinter die Impfforderung. Dieses Fragezeichen sah Bahner auch hinter der Forderung einer Zweitimpfung gegen Masern, obwohl durch die Erstimpfung bereits Masernantikörper bis zu 98 Prozent erreicht worden wären. Die Notwendigkeit einer Zweitimpfung bezeichnete die Fachanwältin nicht nur als Lüge, sondern gar als kriminelle Forderung des Gesetzgebers.

Die Notwendigkeit einer Impfpflicht würde vom Gesetzgeber immer wieder mit dem Schutz vulnerabler Gruppen angeführt. Das sollen in Bezug auf das Masernschutzgesetz Säuglinge, Schwangere und immunsupprimierte Patienten sein. Beate Bahner verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es für diese angeblichen vulnerablen Patienten keine einzige Studie gibt, die eine besondere Anfälligkeit belegen könnte. Die wortgewandte Rednerin, die ihren Vortrag sehr zur Freude des Publikums wie ein Plädoyer in einem Gerichtssaal hielt, setzte noch eins drauf: Schwangere sind keine vulnerable Patientengruppe, erklärte Bahner, und scheute sich nicht, diese offizielle Behauptung als erfundene und freche Lüge zu bezeichnen.

Danach geriet Bahner so richtig in Fahrt: Die Anwältin und Buchautorin führte die Behauptung, Menschen bekämen eine schwerere Hirnhautentzündung (SSPE) aufgrund einer Masernerkrankung, anhand zahlreicher Fakten ab absurdem. Sie wies darauf hin, dass es sich hierbei um Missbrauch von Wissenschaft und Recht handle.

Als Stütze und Rechtfertigung der Masernimpfung würde von offizieller Seite ihre Wirksamkeit und Sicherheit angeführt. Dazu wären aber laut der Fachanwältin Vergleichsstudien zwischen Geimpften und Ungeimpften notwendig. Irritierenderweise existieren diese laut der Referentin überhaupt nicht. Bahner folgerte daraus in einer Art Schlussplädoyer gegen eine “Impfpflicht”: Die Behauptung der Wirksamkeit und Sicherheit der Masernimpfstoffe ist eine lebensgefährdende Lüge mit hohem kriminellem Potenzial. Dazu führte sie an, dass Zahlen und Statistiken eine vielfach höhere Sterblichkeit nach der Masernimpfung als nach einer Masernerkrankung belegen. Im Konsens mit diesem Faktum wies die Anwältin darauf hin, dass der Staat seine eigenen Bürger zwingt, Leib und Leben aufgrund einer völlig unnötigen und sinnlosen Masernimpfung zu riskieren.

Unter all diesen Gegebenheiten war es für Beate Bahner eine konsequente Schlussfolgerung, dass der Ausschluss von Kita-Kindern aus der Kita (Kindertagesstätte) aufgrund einer nicht vorhandenen Masernimpfung eine unfassbare Diskriminierung und unentschuldbare Verletzung der Menschenwürde dieser Kinder darstellt. Abgehoben auf die Verfassungsmäßigkeit der Masernimpfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht legte die Rechtsanwältin dar, dass hierdurch nicht die Rechte der Kinder oder generell der Bürger geschützt werden, sondern einzig und allein die Profitgier der Pharmakonzerne. Bahner ging sogar so weit zu behaupten, ein solches Urteil würde unsere Grundrechte zu einer lächerlichen Farce verzerren.

So verwundert es nicht, dass die Fachanwältin für Medizinrecht aufgrund ihrer vorgetragenen Fakten, Daten und Zahlen zu der Auffassung gelangte, das Masernschutzgesetz dokumentiere mit seinen unerträglichen Widersprüchen zur Wahrheit und Gerechtigkeit eine Verletzung der Menschenwürde. Es sei, wie sie eingangs bereits erwähnte, ein Unrechtsgesetz und damit nichtig. In Bezug auf das Betretungsverbot und des Ausschlusses von gesunden Kita-Kindern, nur weil sie nicht geimpft sind, bezeichnete die Rechtsanwältin das Masernschutzgesetz als deutsche Schande.

Beate Bahner wandte sich symbolisch mit der Forderung “Aufhebung des Unrechtgesetzes” an den Deutschen Bundestag und sensibilisierte mit den Worten: “Lassen Sie sich nicht mehr von dubiosen Interessen vor den Karren spannen und tragen Sie dadurch aktiv bei zur Wiederherstellung von Recht und Gesetz, von Wissenschaft, sauberer Medizin und echtem Gesundheitsschutz.”

Die Zuhörer waren von Bahners Ausführungen mehr als angetan, denn sie merkten, hier spricht eine Expertin für die Wahrheit, die nicht die Interessen der Pharmabranche stützt. Im Nachgang zum Pressesymposium musste Bahner nicht nur in der Diskussionsrunde viele Fragen beantworten. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf ihr Buch “Masernimpfung und Masernschutzgesetz – zwischen Recht und Medizin, Vernunft und Mythos” hingewiesen, das auf 464 Seiten eine differenzierte, faktenreiche Auseinandersetzung mit einem Gesetz eingeht, das juristische, medizinische und ethische Grundsatzfragen aufwirft. Dort kann man all das lesen, was der Mainstream-Journalismus und die Mainstream-Literatur verschweigen.

Mit Beate Bahner eröffnen wir den Reigen unserer Berichterstattung und Einzelinterviews mit den Referenten, über ein äußerst gehaltvolles ”Symposium”, zu einem Thema das uns alle betrifft. Als eine Herzensangelegenheit bezeichnete Dr. med. Ronny Weikl diese Veranstaltung, die der Co-Vorsitzende des MWGFD e.V. hervorragend und sehr dynamisch moderierte. Die Gäste, die in die Umgebung von Passau zum ”Masernsymposium” gekommen waren, äußerten sich angetan und sehr positiv. Es ist dies bereits das zweite Mal, dass der MWGFD sich dieses Themas annimmt, dies zeigt die große Bedeutung einer ”Impfagenda”, die irgendwann und irgendwie jeden Menschen in Deutschland betrifft. Sei es direkt, als Eltern, die sich mit der ”Impfentscheidung” herumtragen, sei es als Großeltern, Paten... Leider, dies machten die Fachärzte des Symposiums deutlich, werden nach wie vor die Betroffenen, analog zu ”Corona” mangelhaft aufgeklärt über die Schadfolgen einer zum derzeitigen Zeitpunkt in Deutschland in weiten Teilen nutzlosen Impfung.

Den Vortrag von Beate Bahner haben wir für Sie eingebunden:

Pressesymposium des MWGFD, Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. am 15. November 2025 in Niederbayern zum Thema: “Das Masern“Schutzgesetz” auf dem Prüfstand”.

Die Referenten des Symposiums waren: Beate Bahner (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht), Prof. Dr. med. Paul Cullen (Laborfacharzt, Facharzt für Innere Medizin, mit Zusatz Infektiologie, Molekularbiologe), Andreas Diemer (Arzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Diplom-Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Gerd Reuther (Universitätsdozent in Wien), Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen (Facharzt für Innere Medizin und MWGFD-Mitglied), Hans U.P. Tolzin (Medizin-Journalist, Herausgeber der Zeitschrift “impf-report”, Betreiber der Webseite “Impfkritik”, und des bundesweiten Stammtisch-Netzwerkes “NEFUNI”), Dr. med. Ronny Weikl (Frauenarzt, praktischer Arzt, Naturheilkunde-Ganzheitsmedizin, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, Koordinator der MWGFD-Arbeitsgruppe “Masernschutzgesetz”). Zugeschaltet per Video waren Professor Sucharit Bhakdi und Rolf Kron (praktischer Arzt und Homöopath, ärztlicher Vorstand des “Levana-Verbundes”, und Präsident der “Akademie für Gesundheit, Sport und Kommunikation”).



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