Sie ist wieder da: die Vogelgrippe.
von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)
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- Ein Wiedersehen, das keine Freude bereitet, die Vogelgrippe hält ihren herbstlichen Einzug.
- Wer infiziert wen - Wildvögel Nutzgeflügel oder umgekehrt?
- Es gilt Unterschiede zu machen zwischen hochinfektiös und niedrig infektiös.
- Eine Schutzimpfung von Geflügel wird vornehmlich aus Vermarktungsgründen abgelehnt.
- Menschen sind vom aktuellen Vogelgrippevirus in Europa nicht gefährdet.
Alle Jahre wieder: Die Vogelgrippe hält in den herbstlichen September- und Oktobertagen Einzug in Deutschland und sie bleibt bis in den Winter. Besonders betroffen sind dieses Jahr bis jetzt Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen. Aber auch fünf weitere Bundesländer haben Probleme mit den jährlich wiederkehrenden Vogelgrippeviren – und das schon seit über zwei Jahrzehnten. Gibt es eine Strategie gegen die alljährliche Virenflut? Fehlanzeige. Jedes Jahr dasselbe Prozedere: Weil ein toter Wildvogel gefunden wurde, werden Sperrzonen von drei Kilometern eingerichtet und dann folgt meistens eine vorsorgliche Tötung, beschönigend Keulung genannt. Bislang hat es bereits über eine halbe Million Geflügelindividuen getroffen.
Vorsorgeregelungen werden getroffen. Hühner und anderes Nutzgeflügel wird aufgestallt, das heißt, die Tiere dürfen ihren Stall nicht verlassen oder ihr Freilauf muss derart abgesichert werden, dass es zu keiner Kontamination mit dem Virus kommen kann, beispielsweise durch Wildvogelkot. Das bedeutet in vielen Fällen, vor allem bei Hobbyzüchtern, staatlich verordnete Tierquälerei, denn ihre artgerecht ausgerichtete Haltungsmethode ist die Frei- oder Auslaufhaltung. Grotesker Weise geht der Blickwinkel immer vom Wildvogel zum Nutzgeflügel, Wildvögel können sich aber auch durch die im Außenbereich gelagerten Exkremente des Nutzgeflügels anstecken. Es kann sogar schon Federmaterial von gekeulten, abtransportierten Hühnern oder Puten für eine Infektion ausreichen.
In den Mainstream-Medien werden nahezu immer die Wildvögel als Urheber der Vogelgrippeausbrüche angeführt. Skeptiker und Kritiker, die den Ausbruch in der Wirtschaftsgeflügelzucht sehen, weil dort ideale Voraussetzungen herrschen, damit aus einem niedrig pathogenen Vogelgrippevirus (LPAIV: Low Pathogenic Avian Influenza Virus) ein hochpathogenes (HPAIV: High Pathogenic Avian Influenza Virus) entstehen kann, werden ignoriert. Nicht die Wildvögel stecken das Nutzgeflügel an, sondern es ist umgekehrt, ist ihre Meinung – und die ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft fordert eine Debatte über Impfstrategien, EU-weite Anpassungen im Tierseuchenrecht und Klarheit für den internationalen Handel. Diese Forderungen bestehen jedoch schon seit längerem, geändert an der nationalen Vogelgrippe-Bekämpfungsstrategie hat sich jedoch kaum etwas.
Generell ist in Vogelpopulationen, auch im Hausgeflügelbestand, das Vogelgrippevirus, das in verschiedenen Untertypen existiert, vorhanden. Aktuell handelt es sich um den H5N1-Typ. Die Vögel kommen mit ihm bestens zurecht, da es sich um ein LPAIV handelt. Kühlere Temperaturen und feuchtere Umweltbedingungen begünstigen im Herbst und Winter das Überleben des Virus in der Umgebung.
Warme Temperaturen in den Wirtschaftsgeflügelhaltungen müssten eigentlich einen Riegel der Virusetablierung vorschieben, da Wärme die Lebensdauer des Virus verkürzt. Doch dieses Kriterium wird durch andere, für das Virus positive, Effekte mehr als ausgeglichen. Die enge Haltungsart, kombiniert mit hoher Tierdichte, begünstigt die Übertragung und damit die Ausbreitung des Virus. Zudem sind intensiv gehaltene Geflügelspezies gemeinhin anfälliger gegen Infektionskrankheiten, da ihre Zuchtausrichtung nicht auf Abwehrkraft ausgerichtet ist. Zudem wird Wirtschaftsgeflügel zumindest in Deutschland so gut wie nicht gegen Vogelgrippe geimpft, weshalb eine schnelle Ausbreitung bei einer Infektion gegeben ist. Um diese zu unterbinden, tötet man in hoher Anzahl.
Eine Impfung wird seit Jahrzehnten abgelehnt, weil geimpftes Geflügel erschwerten Vermarktungsrichtlinien unterliegt. Obendrein wird die Impfung per Nadel durchgeführt, was für hohe Kosten sorgt. Kostenrelevante Faktoren hängen von der Impfstoffmarke, der Mengenabnahme und den Verabreichungskosten ab. Je nach Fall bewegen sich die Kosten pro Tier im Cent- bis Eurobereich. Kostengünstige Trinkwasserimpfungen sind nicht bekannt.
Zudem wirkt der Impfstoff erst nach 14 Tagen, weshalb eine starke Überwachung in dieser Zeitspanne vonnöten wäre. Obendrein können geimpfte Tiere das Virus noch ausscheiden, was allerdings unbedeutend ist, wenn alle Tiere geimpft sind. Die Tatsache, dass geimpfte Tiere dennoch Viren ausscheiden können, zeigt auf, dass die Vogelgrippeimpfung keine richtige Impfung ist, da sie die Voraussetzungen einer Impfung nicht erfüllt. Für die Vogelgrippeimpfungen sind mRNA-Impfstoffe in der Entwicklung, welche mehr als nur kritisch einzustufen sind.
Aufgrund der Nichtimpfung wird Geflügel, wenn auch nicht immer, getötet, wenn in dessen nahem Umfeld ein toter Wildvogel mit HPAIV gefunden wird. Damit die Landwirte entschädigt werden, zahlt die Tierseuchenkasse, die staatlich bezuschusst wird, Entschädigungszahlungen, sofern eine Tötung des Geflügelbestands behördlich angeordnet wurde. Je nach Marktwert kann die Entschädigung bis zu 50 Euro pro Tier gehen. Für die Zukunft ist eine Erhöhung der Entschädigungszahlung geplant.
Schlachtbetriebe zahlen beim Masthuhn pro Kilogramm 1,30 Euro, wodurch der Preis pro Huhn je nach Gewicht zwischen 2,60 bis 3,40 Euro liegt, bei Puten geht der Wert bei männlichen Tieren bis auf über 34 Euro, bei den Hennen, sind es knapp 18 Euro. Unter Umständen kann ein Betrieb mit dem Keulen aufgrund der Vogelgrippe mehr verdienen als mit normaler Schlachtware. Ganz anders sieht es bei Legehennen aus, da hier nicht der Fleischwert im Vordergrund steht, sondern die Legeleistung, also die Eierproduktion. Bei ihnen liegt die Entschädigung bei maximal 110 Euro.
Besonders dramatisch ist das Töten der Tiere, wenn es sich bei Rassegeflügelzuchten um vom Aussterben bedrohte Rassen handelt. Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter weist darauf hin, dass die Geflügelpestverordnung vorsieht, bestimmte Geflügelbestände aufgrund von H5N1 und H5N8 nicht zwingend zu töten (siehe hier). Dreißig Hühnerrassen sind davon betroffen, bei den Gänserassen beträgt die Anzahl sieben, bei den Enten acht, bei den Puten drei und bei den Zwerghühnern zwölf.
Richtig in den Fokus getreten ist die Vogelgrippe 2025 durch zahlreiche Todesfälle bei Kranichen getreten. Obwohl auch Vergiftungen durch gebeiztes Getreidesaatgut auftreten können oder durch Botulismus (Bakterium, das zu Todesfällen führt) weist die Virusdiagnostik-Abteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Insel Riems darauf hin, dass bei den verendeten Kranichen das HPAIV nachgewiesen worden sei. Bis Ende Oktober sollen 2.000 Kraniche verendet sein. Bei 400.000 Tieren, die sich zum Vogelzug sammeln, entspricht die Todesrate 0,5 Prozent.
Um eine Doppelinfektion mit Vogelgrippe und üblicher Grippe zu vermeiden, wird gefährdeten Personen in Deutschland von der Stiko (Ständige Impfkommission) geraten, sich auf alle Fälle gegen Grippe impfen lassen, wenngleich das Vogelgrippevirus für Menschen kaum gefährlich ist. Ab 2026 gilt in Deutschland die Vorhaltepauschale, die besagt, dass Ärzte eine bestimmte Anzahl an Impfungen durchzuführen haben, um finanziellen Benachteiligungen aus dem Weg zu gehen. Da kommt die Vogelgrippe gerade recht.
Von 8,5 Milliarden Menschen sind ab dem Jahr 2003 bislang 464 Menschen am Vogelgrippevirus H5N1 angeblich verstorben (Stand September 2025). Das entspricht 0,000005 Prozent. In Europa ist bislang niemand an H5N1 verstorben, also ”0,0 Periode” Prozent. Das bedeutet, die 0 nach dem Komma wiederholt sich unendlich oft. Auch erkrankt ist in Europa bislang niemand an H5N1. Deswegen zur Grippeimpfung zu raten, um einer Doppelinfektion mit Vogelgrippe vorzubeugen, entlarvt sich als recht abenteuerlich, um es ausgesprochen milde auszudrücken.
Besondere Brisanz kommt allerdings der Tatsache zu, dass bereits Anfang der 2000er Jahre an einer tödlichen Kombination ”Vogelgrippe/allgemeine Grippe” in den Labors gearbeitet worden ist. Influenza-Viren und H5N1-Vogelgrippeviren wurden laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) kombiniert. Offizielles Ziel war, mögliche tödliche Mischviren zu identifizieren. In der Praxis hat sich ein solches Szenario nie eingestellt. Nichtsdestotrotz sind die tödlichen Laborviren immer noch vorhanden. Sie werden in Viren-Archiven beziehungsweise Forschungslaboren weltweit aufbewahrt. Damit ist eine potenzielle Grundlage für eine “Bioterrorismus-Vogelgrippe-P(l)andemie” gegeben.
Ein Artikel aus dem Jahr 2024 ist unter dem Link “Vogelgrippe ist "der Renner“ im Spiel um die nächste P(l)andemie.” abrufbar.
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