Rechtsanwalt Ralf Ludwig in Biberach: “Es ist ein erwartbares Urteil.”

von Redaktionsteam (Kommentare: 1)

Redaktionsteam: Stef Manzini und Michael von Lüttwitz

s!!z-Interview

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stattzeitung.org Kurzinterview mit dem bekannten “Querdenker-Anwalt”, der nun auch in Biberach einen Angeklagten verteidigte. Nach Ansicht Ralf Ludwigs versteht das Biberacher Amtsgericht zu wenig vom Versammlungsrecht, und sprach ein politisch motiviertes Urteil. Ludwig will mit seinem Mandanten, dem Unternehmer Daniel S., gegen das Urteil Berufung einlegen.

Am Rande des Marathon-Prozesstags in Biberach am 22. August 2025 stellte Michael von Lüttwitz, Journalist und Pressefotograf von stattzeitung.org, dem Verteidiger Rechtsanwalt Ralf Ludwig Fragen, die sich mit der Prozessstruktur der “Biberacher Bauernprozesse” insgesamt beschäftigen. Wieder einmal hatte es keinen Freispruch gegeben für den Unternehmer Daniel S. der wegen Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, fast schon erwartbar, verurteilt wurde. Am Ende dieses Artikels ist ein Link zur Reportage über den Prozesstag in Biberach, und dem Urteil gegen den Unternehmer.

Interviewfragen an Rechtsanwalt Ralf Ludwig, (RL) AfA-Anwalt (Anwälte für Aufklärung), Ballweg-Verteidiger und Buchautor:

s!!z: ”Herr Ludwig, wie ist das Urteil einzuschätzen, besonders unter den neu geäußerten Gesichtspunkten, die aber vom Gericht nicht gewürdigt wurden?”

RL: ”Das ist ein Urteil des Amtsgerichts und das Amtsgericht ist nicht viel beschäftigt mit versammlungsrechtlichen Sachen. Es hat halt an seiner Linie mehr oder weniger festgehalten. Es ist ein erwartbares Urteil eines Amtsgerichts.”

s!!z: ”Gab es bei diesem Prozess ganz neue Fakten, die wir zuvor zumindest in dieser Intensität nicht hatten?”

RL: ”Der Richter ist mit dem Strafvorwurf erheblich runtergegangen und man hat es gemerkt, dass er quasi das Versammlungsrecht nicht versteht. Er hat in seiner Urteilsbegründung, und das ist das Entscheidende, gesagt, ja es war eine Versammlung, aber keine friedliche und deswegen durfte man das nicht. Das stimmt natürlich nicht, auch eine nicht friedliche Versammlung ist eine Versammlung und wenn sie nicht friedlich ist, muss sie aufgelöst werden. Der Knackpunkt dieses Verfahrens wird sein: War das eine Versammlung? Ja oder nein? Wie der Einsatzleiter schon gesagt hat, es habe keine Auflösung gegeben – daran macht sich alles fest. Er hat es selber zugegeben, er hat es nicht als Versammlung eingeschätzt und hat deswegen die Versammlung nicht aufgelöst. Das ist der Knackpunkt und das hat das Amtsgericht Biberach rechtlich nicht richtig eingeschätzt.”

s!!z: ”Werden Sie in Berufung gehen?”

RL: ”Wir werden in Berufung gehen und da gehe ich einmal davon aus, dass das Berufungsgericht den Beweisanträgen nachgeht und es schneller ein Zeichen gibt, wohin die Reise geht. Es ist ein dynamisches Geschehen gewesen, Leute sind zu einer Protestaktion gegen die grüne Landes- und Bundespolitik gegangen. Im Umfeld einer solchen Protestaktion – der Richter hat es ja gesagt – haben auch die Grünen ein Versammlungsrecht. Jeder der Erfahrung hat, weiß es gibt eine Versammlung und eine Gegenversammlung. Der Richter hat ein bisschen drumherum laviert, ob es eine Versammlung war, hat aber zugegeben, dass es eine Versammlung war, hat aber nicht die Konsequenzen darauf gezogen.”

s!!z: ”Werden die abgelehnten Beweisanträge am Landgericht behandelt?”

RL: ”Das Landgericht muss sie nicht behandeln, aber das Gericht liest sie natürlich. Das macht man, um dem Landgericht zu zeigen, wohin geht die Reise. Es wäre hier auch etwas in dieser Richtung gegangen, aber die Staatsanwältin hat mir gesagt, sie wäre in Berufung gegangen, wenn es einen Freispruch gegeben hätte. Für eine Einstellung war sie nicht eingestimmt. Wir haben ganz gut miteinander geredet, haben ein gutes Verhältnis miteinander gehabt und jetzt sehen wir mal, was beim Landgericht passiert.”

s!!z: ”Eine Einstellung der Prozesse war bei keinem einzigen Prozess bisher gegeben. Sind das politische Prozesse und eine Einstellung kann sich die Staatsanwaltschaft gar nicht leisten?”

RL: “Genau.”

s!!z: ”Danke Herr Ludwig.”

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Kommentare

Kommentar von Max |

Es war an diesem besagten Aschermittwoch keine Versammlung. Die Bürger, die dort in der Innenstadt waren, sind alle freiwillig dort gewesen. Also kann der Richter nicht Jahre später so ein Urteil fällen. Ich war von Morgens um 6 Uhr bis abends um 19 Uhr in der Stadt um es alles friedlich zu verfolgen. Schon morgens um 6 Uhr war die örtliche Polizeibehörde überrascht, dass so viel Menschen in Biberach zur frühen Stunde unterwegs waren. Es war ja der Parteitag der Grünen in der örtlichen Stadthalle geplant und diese grüne Partei hat diesen Auflauf der Bürger inszeniert, um diesen Parteitag abzusagen. Ich war vor der Stadthalle, als die die Absage erteilt worden ist, von der Partei die Grünen. Alles Weitere war großes Kino und bis heute werden unschuldige Bürger für nichts bestraft. Man sollte einfach überlegen, wie die Rechtsprechung und die Politik gegen das eigene Volk vorgeht und es perfide bestraft und im Gegensatz ausreisepflichtige Menschen in diesem Land mit Wohnungen und Unsummen an Geld unterstützt. Die Landwirtschaft ist in Deutschland ein wichtiger Wirtschaftssektor und diesen Menschen werden unnötig viele Steine in den beschwerlichen Alltag gelegt das man sich wundern muss, dass die restliche Bevölkerung bis heute ruhig bleibt und das ganze Staatschaos von oben weiterhin mitträgt

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