Rechtsanwalt Cliff Radke: Es gibt kein Gesetz, das Bürger verpflichtet, sich impfen zu lassen.
von Redaktionsteam (Kommentare: 0)
Redaktionsteam: Michael von Lüttwitz und Stef Manzini
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- Eigenverantwortung sollte bei einer Impfentscheidung im Vordergrund stehen.
- Das Infektionsschutzgesetz fordert keine Masernimpfung, im Raum steht ”lediglich” eine Nachweispflicht.
- Das Bundesverfassungsgericht hat einer Masernimpfpflicht eine Absage erteilt.
- Alternativen zur Masernimpfung sind ein Immunitätsnachweis oder eine Impfunfähigkeit, beides bedarf eines Nachweises.
- Eine Renaissance altbewährter Rechtsgrundsätze wäre angebracht.
”Das Märchen von der Masernimpfpflicht” nannte Rechtsanwalt Cliff Henry Radke seinen Redebeitrag auf dem Pressesymposium im Juni 2025 in Niederbayern. Veranstalter war die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD).
Immer wieder holt der MWGFD bei seinen Symposien die Expertise von Juristen ein, und das ist auch gut so. Eltern, die mit diesem Thema ”Masernimpfung” beim Kita- oder Schulbesuch ihrer Kinder konfrontiert werden, fühlen sich oft überfordert- und kennen sich im Paragrafendickicht nicht aus. Aus Angst etwas falsch zu machen, oder ihre Kinder dem Missfallen der Schulleitung auszusetzen, wird dann häufig eine schnelle und letztlich uniformierte- aber zuweilen folgenschwere Entscheidung getroffen. stattzeitung.org ist bei allen Pressesymposien des MWGFD e.V. vor Ort. Wir fühlen uns der Aufklärung verpflichtet. Dazu leisten die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie seit Jahren einen höchst zu schätzenden Beitrag.
Wie sich die Rechtsprechung an den Zeitgeist beziehungsweise politischen Geist anpasst, verdeutlichte Radke mit einem Vergleich: Vor zehn Jahren wäre eine Impfpflicht rechtlich nicht durchgekommen. Das Grundgesetz mit seinen Artikeln 1 und 2, die Würde des Menschen ist unantastbar und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, spricht klar dagegen. Mit ”Corona” wurde nach Ansicht des Anwalts aber alles auf den Kopf gestellt. Aus diesem Grund wäre es laut des Rechtskundigen wünschenswert, wenn es zu einer Renaissance von Ansichten über altbewährte Rechtsgrundsätze käme.
Seinen Ausführungen zur Masernimpfpflicht stellte Radke voraus, dass es die Entscheidung eines jeden Einzelnen ist oder zumindest sein sollte, wie er sein Leben gestalten will. Die Folgen dieser Entscheidungen sind Ausdruck des Wesens und dem Verständnis von Menschenwürde. Hinsichtlich der sogenannten Masernimpfpflicht führte der Rechtsanwalt aus, dass es diese gar nicht gibt. Er machte darauf aufmerksam, dass weder der Gesetzgeber in Paragraf 20 des Infektionsschutzgesetzes eine Impfpflicht normiert hat, noch die Rechtsprechung diese vorgibt.
Nicht normiert bedeutet, der Gesetzgeber, also die zuständige gesetzgebende Instanz, zum Beispiel das Parlament, hat keine gesetzliche Regelung erlassen, die eine Impfpflicht vorschreibt. Mit anderen Worten: Es gibt kein Gesetz, das Bürger verpflichten würde, sich impfen zu lassen. Die Formulierung ”nicht normiert” betont, dass eine solche Verpflichtung nicht in Form eines Gesetzes festgelegt wurde.
Weiter führte Radke aus: Wenn Ämter oder andere Dritte etwas anderes behaupten, so ist das lediglich ein Ausdruck menschlichen Wollens, vermutlich um andere Unwissende oder Leichtgläubige in ihrer Meinungsbildung zu lenken, zumal der Bürger in einem Spannungsverhältnis zum Staat lebt.
Letztlich, so der Anwalt, hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2022 ein Zwangsgeld für einen Impfunwilligen abgelehnt. Wäre die Entscheidung so nicht gefallen, erörterte der Rechtskundige, wäre eine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt worden. Damit stellte das Gericht klar, dass die Nachweispflicht für eine Masernimpfung keine direkte Impfpflicht bedeutet, sondern die Freiheit lässt, die Kinder nicht zu impfen, wenngleich dieses Konsequenzen oder Bußgelder nach sich ziehen kann. Radke wies darauf hin, ein Zwangsgeld in Verbindung mit der Masernimpfung würde einen unzulässigen Druck auf Eltern ausüben, was zu einer faktischen Impfpflicht führen würde. Aus diesem Grund bleibt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewahrt, so Radke, dass die Nachweispflicht nicht mit einer zwangsweisen Impfpflicht durchgesetzt wird.
In der Praxis sehen sich Eltern jedoch durch das Verlangen eines Impfnachweises von Schulen, Kitas und anderen Institutionen mit anschließenden Bußgeldern mehr oder weniger gezwungen, eine Impfung durchführen zu lassen. Radke verwies auf Paragraf 20, Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes. Dort ist die Nachweispflicht für eine Masernimpfung geregelt. Sie betrifft im Falle von Schulen, Kindergärten oder Kitas Kinder und Erwachsene, die in entsprechenden Einrichtungen mit Kindern tätig sind.
Der Jurist legte dar, dass der Nachweispflicht nicht generell mit einer Impfung, sprich Eintragung im Impfpass, nachzukommen ist, sondern auch andere Dokumentationen möglich sind. Nach dem Rechtsanwalt genügt ein ärztliches Zeugnis über eine entsprechende Immunität gleichermaßen. Auch ein Attest über eine Impfkontraindikation wird akzeptiert. Wie eine Impfunfähigkeitsbestätigung aussehen muss, hat der Gesetzgeber nicht geregelt, gab Radke den Zuhörern als Information an die Hand. Allerdings, und das muss man erwähnen, bekamen Ärzte, die Impfunfähigkeitsbescheinigen bei Corona ausgestellt haben, schon staatlichen Praxisbesuch – deshalb dürften Ärzte mit der Ausstellung solcher Nachweise zurückhaltend sein. Wurde bereits ein Nachweis für eine Immunität erbracht, muss man den Nachweis nicht wiederholt erbringen, führte der Rechtsanwalt aus.
In einer späteren Diskussion wurde vom Anwalt klargestellt, dass die Schule bei einem vorgelegten Impfzeugnis ausnahmslos nur den Verdacht äußern kann, dass es gefälscht ist, alles andere – wie zum Beispiel der Inhalt – geht die Schule nichts an.
Kommt ein “Masernfall” vor Gericht wegen eines nicht erbrachten Nachweises, zieht das Gericht in aller Regel mit dem Gesetzgeber mit, jedoch schaut ein Amtsrichter laut Radke sehr stark darauf, ob sich die Eltern Mühe gegeben haben in der Auseinandersetzung mit einer Impfung. Dann kann ein Urteil auch mal von der Norm abweichen, gab der Rechtsanwalt mit auf den Weg, denn Richter sind in ihrer Entscheidung frei und nicht an Rechtsprechungen anderer Gerichte gebunden. Radke zufolge orientiert sich ein Richter eher an Entscheidungen von hohen Gerichten, nicht aber an Entscheidungen niedrigerer Gerichte.
Der Verein MWGFD ist auch bei diesem Thema aufklärend und beratend tätig. Nähere Informationen erhalten Sie unter mwgfd.org, dort steht auch ein Beraterteam zur Verfügung.
Am 21. Juni 2025 fand in Niederbayern das MWGFD-Pressesymposium (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) statt. “Impfagenda - Analyse und Ausblick” lautete das Thema, zu dem der MWGFD folgende Experten eingeladen hatte: Andreas Diemer (Arzt, Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Alexander Konietzky (Kinderarzt, Geschäftsführer ÄFI), Prof. Dr. Michael Esfeld im Zoom (Philosoph, Wissenschaftler und Mitglied der Leopoldina), Cliff Henry Radke (Rechtsanwalt), Prof. Dr. Klaus Steger (Molekularbiologe, und MWGFD-Vorstandsmitglied), und der Vorsitzende des MWGFD, Prof. DDr. phil. Harald Walach (Klinischer Psychologe, Gesundheitswissenschaftler, Leiter des Change Health Science Instituts in Basel).
Auf der Webseite des MWGFD e.V. erhalten sie nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch Hilfe bei “Impfschäden” und dem Nachweis dafür durch das neu eingerichtete MWGFD-Inmodia-Labor. Ein Besuch dieser Webseiten lohnt sich.
Den Vortrag von Cliff Herny Radke haben wir für Sie eingebunden:
Beachten Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch die weiteren Beiträge im Rahmen dieses MWGFD-Pressesymposiums:
- Artikel zum Vortrag von Prof. Dr. Michael Esfeld in “Prof. Dr. Michael Esfeld: “Auch Hitler wurde demokratisch gewählt.””
- Artikel zum Vortrag von Dr. Alexander Konietzky in “Dr. Alexander Konietzky. Kinderarzt: Fake News aus dem Ministerium stellen Masernstatistik auf den Kopf.”
- Interview mit Dr. Alexander Konietzky in “Dr. med. Alexander Konietzky. Kinderarzt. “Jugendliche gegen Corona zu impfen, war fatal.””
- Artikel zum Vortrag von Andreas Diemer in “Der Arzt Andreas Diemer: Masern, kein Fall für eine Impfpflicht.”
- Interview mit Prof. DDr. Harald Walach in ““Die Travestie einer religiösen Sehnsucht.” Prof. DDr. phil. Harald Walach.”
- Artikel zum Vortrag von Prof. Dr. Klaus Steger in “Prof. Dr. Klaus Steger: “Die geimpfte Freiheit ist keine Freiheit.””
- Interview mit Uwe Kranz in ““Die neue Gesundheitsministerin Warken ist ein großer Stein auf meiner Brust.” Uwe Kranz, Analyst.”
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