Dr. Alexander Konietzky. Kinderarzt: Fake News aus dem Ministerium stellen Masernstatistik auf den Kopf.
von Redaktionsteam (Kommentare: 2)
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- Kinderarzt Dr. med. Alexander Konietzky hinterfragte die Wissenschaft bei der Masernimpfung.
- Masernschutzgesetz unterhöhlt die Grundrechte der Menschen.
- Politischer Druck ersetzt nicht wissenschaftliche Fakten bei der Masernimpfung.
- Masernimpfung kann als Türöffner für Impfpflichten angesehen werden.
Der Kinderarzt Alexander Konietzky, auch ärztlicher Geschäftsführer von “ÄFI” (Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.) wies in seinem Vortrag beim MWGFD darauf hin, dass bereits 2019 die WHO zu der Feststellung kam, dass die Masern in Deutschland ausgerottet sind. Dabei stellte er die Frage, ob die Elimination der Masern aufgrund der Impfung entstand oder eine Herdenimmunität vorlag. Konietzky bedauerte ausdrücklich, dass bei Masernimpfstudien keine Kontrollgruppen installiert werden – oder anders ausgedrückt: Es gibt keine Dokumentation für den Vergleich geimpft und ungeimpft. Damit ist jegliche Aussage hinsichtlich eines Impferfolgs nichts wert.
Alexander Konietzky stellt auch die brisante Frage, ob es bei der Einführung des Masernschutzgesetzes um die Gesundheit ging oder um das Ausloten von verfahrenstechnischen und gesellschaftsrechtlichen Grundbedingungen, um eine Einschränkung der Grundrechte politisch in die Wege zu leiten. Indem der Kinderarzt darauf hinwies, dass der Staat für den Bürger entscheidet, obwohl dieser das gar nicht will, hatte sich die gestellte Frage selbst beantwortet.
Wie die WHO hatte auch die deutsche ”Nationale Verifizierungskommission zur Elimination der Masern und Röteln” (NAVKO) festgestellt, dass im Jahr 2019 die Masernausrottung vollzogen war, wobei sporadische Masernfälle dieser Gesamteinschätzung keinen Abbruch tun. Trotzdem wurde von politischer Seite, maßgeblich durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Druck für die Masernimpfung gemacht. Dieser Druck beruhte nicht auf einer Fehleinschätzung der Situation, sondern wurde durch dreiste Lügen erzeugt.
Der Referent führte den viel beachteten Ausspruch von Karl Lauterbach (SPD), dem Nachfolger von Jens Spahn an: ”Wahrheit führt in sehr vielen Fällen zum politischen Tod.” Um Argumente für die Masernimpfung zu haben, behauptete Spahn kühn, dass die Impfmüdigkeit der Eltern zugenommen habe, obwohl es bei der Masernimpfung eine Erstimpfrate von 97 Prozent und eine Zweitimpfrate von 93 Prozent gegeben hat. Die zweite Lüge bestand in der Aussage, dass immer mehr Kinder an Masern erkranken würden, obwohl anhand der Datenlage klar belegt wurde, dass durchschnittlich mehr Erwachsene als Kinder an Masern erkrankten. Die dritte Lüge war die Behauptung, immer mehr Menschen würden schwer an Masern erkranken. Konietzky konnte aufzeigen, dass jährlich null bis zwei Menschen an den Auswirkungen der Masern versterben. Dem stehen ein bis zwei Todesfälle durch die Masernimpfung gegenüber. Impfen und nicht impfen hält sich die Waage.
Aufgrund der totalen Fehleinschätzung der Politik unternahm die Organisation ”ÄFI” in der Ära Jens Spahn als Gesundheitsminister eine Petition unter dem Motto: ”DIE IMPFPFLICHT KÖNNEN WIR UNS SPAHN.” Obwohl die Petition über 143.000 Unterzeichner hatte, verhallte sie im Petitionsausschuss des Bundestags folgenlos. Auch das Bundesverfassungsgericht verweigerte eine inhaltliche Prüfung der Sachfrage.
Als in Deutschland 2019 die Impfpflichtdebatte zu den Masern begann, wurde die Tatsache ignoriert, dass in anderen Ländern trotz Impfpflicht gegen Masern keine bessere Situation herrscht. Mit dieser Feststellung versah Dr. Alexander Konietzky, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, die Impfsituation gegen Masern mit einem großen Fragezeichen. Er referierte im Juni 2025 im Rahmen des Pressesymposiums MWGFD in Niederbayern über das Thema ”Die Masernnachweispflicht im Lichte der individuellen Impfentscheidung”.
Aus diesem Umstand leitete Konietzky die Frage ab, ob das Verfahren zur Masernimpfung als Blaupause für weitere Impfpflichten (Nachweispflichten) von der Politik genutzt wurde, um staatliche Maßnahmen zur Grundrechtebegrenzung umzusetzen, wie es in der Coronazeit mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 15. März 2022 bis 31. Dezember 2022 geschah. Durch diese Umsetzung, so der Referent, wurde für einen Teil der Bevölkerung das Grundgesetz teilweise außer Kraft gesetzt, mit einschneidenden Folgen.
Letztlich wurde das Masernschutzgesetz am 18. Oktober 2019 im Bundestag behandelt und am 14. November 2019 angenommen. Am 20. Dezember 2019 erfolgte die Zustimmung des Bundesrats. Am 1. März 2020 trat es in Kraft – es hatte bis zum Juli 2022 Übergangsfristen zum Nachweis eines Impfschutzes, zur Immunität gegen Masern oder über medizinische Kontraindikationen. Betroffen von dem Gesetz sind nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch in den entsprechenden Einrichtungen tätige Personen.
Dr. med. Alexander Konietzky verwies wiederholt darauf, dass das Masernschutzgesetz die Grundlage bietet, Wiederholungen wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht bei Corona abzusegnen. Zugleich verwies er darauf, dass die allgemeine Impfpflicht bei Corona nur an den unterschiedlichen Anträgen verschiedener Fraktionen und den Profilneurosen mancher Politiker gescheitert ist – gewollt war sie eigentlich von den meisten Parlamentariern. Nach den Worten des Referenten war die ”Corona-Impfpflicht” das falsche Instrument. Nichtsdestotrotz ist aufgrund des politischen Selbstbetrugs eine Wiederholungsgefahr stets gegeben.
Der Kinderarzt hielt die Forderung hoch, der Umgang mit Impfungen müsse individuell bleiben. Er verwies darauf, dass sowohl die Krankheit, gegen die geimpft werden soll, als auch die Impfung selbst Risiken bergen. Weiter erläuterte er, dass eine Studienlage ein allgemein höheres Krankheitsrisiko bei geimpften Kindern ergibt. Besonders negativ hob er hervor, dass bei Masern eine placebokontrollierte Studie nie erstellt wurde und damit ein wissenschaftliches Grundprinzip unbeachtet geblieben ist. Zu allem Überfluss, so der Kinderarzt, seien Hilfsstoffe der Impfungen nicht gut erforscht.
Daraus schloss der Referent, dass man den oft vorgebrachten Grundsatz: ”Folge der Wissenschaft” mit Misstrauen begegnen muss. Dazu gab er eine Aussage des ehemaligen Präsidenten der Deutschen Forschungsgesellschaft, Prof. Dr. Peter Strohschneider, wider. Dieser bezeichnete die Bewegung ”Folge der Wissenschaft” als Posse, weil sie nur Fakten, aber keine Erkenntnisse und sonstige Wissenschaftsprobleme kennt und infolgedessen einen ausschließlichen und alternativlos wirkenden Handlungsdruck aufbaut.
Konietzky folgerte, dass die Impfpflicht ein wesentlicher Mosaikstein in der geplanten gesundheitlichen Totalüberwachung des Menschen ist. Das geschieht natürlich immer nur zum Vorteil des Patienten, die sich hinter dieser Floskel abspielenden gesellschaftlichen Horrorszenarien werden nicht genannt. Dagegen anzugehen, erfordert Mut. Deshalb mahnte der Sprecher von “ÄFI”: Wehren Sie den Anfängen, bleiben Sie kritisch, und ergänzte als Fazit, jede Impfpflicht können wir uns sparen. Ganz typisch seinem hanseatischen Humor sagte Konietzky: ”Bevor du fragst, nein”, wäre eine adäquate Antwort auf massive Einwirkungen bestimmter Ärzte betreffend ”Impfungen”. Der Hamburger Arzt war ins Bayerische gekommen, um die Initiative des MWGFD zur Aufklärung zu unterstützen. Es sei wichtig zu verstehen, was im Hintergrund läuft, um dafür ein Bewusstsein zu schaffen, sagt Alexander Konietzky im Interview mit stattzeitung.org, das Sie gerne in “Dr. med. Alexander Konietzky. Kinderarzt. “Jugendliche gegen Corona zu impfen, war fatal.”” ansehen können.
Beratung bei “ÄFI” finden Sie unter: individuelle-impfentscheidung.de
Am 21. Juni 2025 fand in Niederbayern das MWGFD-Pressesymposium (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) statt. “Impfagenda - Analyse und Ausblick” lautete das Thema, zu dem der MWGFD folgende Experten eingeladen hatte: Andreas Diemer (Arzt, Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Alexander Konietzky (Kinderarzt, Geschäftsführer ÄFI), Prof. Dr. Michael Esfeld im Zoom (Philosoph, Wissenschaftler und Mitglied der Leopoldina), Cliff Henry Radke (Rechtsanwalt), Prof. Dr. Klaus Steger (Molekularbiologe, und MWGFD-Vorstandsmitglied), und der Vorsitzende des MWGFD, Prof. DDr. phil. Harald Walach (Klinischer Psychologe, Gesundheitswissenschaftler, Leiter des Change Health Science Instituts in Basel).
Auf der Webseite des MWGFD e.V. erhalten sie nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch Hilfe bei “Impfschäden” und dem Nachweis dafür durch das neu eingerichtete MWGFD-Inmodia-Labor. Ein Besuch dieser Webseiten lohnt sich.
Den Vortrag von Dr. Alexander Konietzky haben wir für Sie eingebunden:
s!!z-aktuell:
Wichtige Information: Die USA steigen aus der mRNA-Impftechnologie aus, und streichen die Forschungsgelder. Gesundheitsminister Kennedy hält eine Wirksamkeit dieser “Impfung” für nicht gegeben, so seine Begründung. Lesen Sie hier die offizielle Meldung der US-Gesundheitsbehörde HHS.
Beachten Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch die weiteren Beiträge im Rahmen dieses MWGFD-Pressesymposiums:
- Interview mit Dr. Alexander Konietzky in “Dr. med. Alexander Konietzky. Kinderarzt. “Jugendliche gegen Corona zu impfen, war fatal.””
- Artikel zum Vortrag von Andreas Diemer in “Der Arzt Andreas Diemer: Masern, kein Fall für eine Impfpflicht.”
- Interview mit Prof. DDr. Harald Walach in ““Die Travestie einer religiösen Sehnsucht.” Prof. DDr. phil. Harald Walach.”
- Artikel zum Vortrag von Prof. Dr. Klaus Steger in “Prof. Dr. Klaus Steger: “Die geimpfte Freiheit ist keine Freiheit.””
- Interview mit Uwe Kranz in ““Die neue Gesundheitsministerin Warken ist ein großer Stein auf meiner Brust.” Uwe Kranz, Analyst.”
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Kommentare
Kommentar von Moi Mama |
Vielen Dank für die guten, informativen Berichte. Man kann sich ja immer noch nicht öffentlich informieren, weil man nie weiß, ob etwas stimmt oder nicht, bei so vielen Verdrehungen und Manipulationen.
Kommentar von Carolin |
"Am 20. Dezember 2019 erfolgte die Zustimmung des Bundesrats."
Diese Aussage stimmt so leider nicht. Der Bundesrat hat das Gesetzespaket als Einspruchsgesetz behandelt, nicht aber als Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat hätte es als Zustimmungsgesetz behandeln müssen, das ist korrekt, denn das Gesetzespaket greift sowohl in die Beamtengesetze der Länder ein (Tätigkeitsverbote für verbeamtete Lehrer, Feuerwehrleute...) als auch in die Entschädigungsleistungen der Länder (§ 56 IfSG wurde geändert). Durch die Behandlung als Einspruchsgesetz, ist das gesamte Gesetzespaket (nicht nur § 20 IfSG und § 73 IfSG = Masernschutzgesetz) von Anfang an formell verfassungswidrig, was auch die Änderungen an § 20 IfSG, die dann deutlich später als Zustimmungsgesetz durch den Bundesrat gegangen sind, nicht geheilt haben.
Antwort von Michael Freiherr von Lüttwitz
Dr. med. Alexander Konietzky gab in seinem Vortrag einen kurzen Abriss über die zeitlichen Eckpunkte des Masernschutzgesetzes. Dabei erwähnte er, dass es im Bundesrat eine Zustimmung zu dem Gesetz gab. Er ging nicht auf die inhaltlichen Probleme Zustimmungsgesetz oder Einspruchsgesetz ein. Beim Zustimmungsgesetz kommt es zur Zustimmung oder Ablehnung, beim Einspruchsgesetz wird Einspruch eingelegt oder das Gesetz passiert ohne Einspruch den Bundesrat. Gibt es keinen Einspruch, erfolgt daraus Zustimmung. So war es auch beim Masernschutzgesetz. Konkret ließ der Bundesrat das Masernschutzgesetz ohne Änderungen durchgehen, woraus eine Durchsetzung der Masernimpfungen bei Inkrafttreten des Gesetzes resultierte. Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte am 1. März 2020.
Dass das Einspruchsgesetz durchgewunken wurde, dürfte in dem Wissen erfolgt sein, dass bei dieser Gesetzesform der Bundesrat nur bedingte Eingriffsmöglichkeiten hat, die dann vom Bundestag überstimmt werden können. Da der Bundestag dem Gesetz zuvor schon zugestimmt hat, kam dem Bundesrat quasi nur noch eine Absegnungsfunktion zu. Argumentiert wird, dass das Masernschutzgesetz Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes ist und damit keine Länderkompetenzen berührt. Ansonsten hätte es als Zustimmungsgesetz in den Bundesrat eingebracht werden müssen. Die Kommentatorin führt an, dass sie sich dieser Vorgabe „Einspruchgesetz“ nicht anschließen kann, weil sie durchaus nachvollziehbare Belange der Länder berührt sieht. Demzufolge hätte das Masernschutzgesetz sehr wohl als Zustimmungsgesetz eingebracht werden müssen, aber die politisch Verantwortlichen sahen das anscheinend anders. Diese Problematik ist aber nicht im Entferntesten Thema des Vortrags gewesen. Der Referent wies lediglich darauf hin, dass eine Zustimmung erfolgte. Ob diese Zustimmung direkt oder indirekt zustande kam, spielt dabei keine Rolle.
Entscheidend war, dass der Bundestag mit seinen Kartellparteien mit 459 Ja- und 89 Neinstimmen das Gesetz absegnete. Mit diesem Gesetz wurde die Tür für weitere Impfpflichten geöffnet. Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 festgestellt, dass bei Ausübung der am Kindeswohl orientierten Gesundheitsvorsorge für ihr Kind die Eltern weniger frei sind, sich gegen Standards medizinischer Vernünftigkeit zu wenden, als sie es Kraft ihres Selbstbestimmungsrechts über ihre eigene körperliche Integrität wären. Damit wird dokumentiert, dass das Schutzschild “Grundgesetz”, das den Bürger vor dem Staat schützen soll, durchaus seine Wirksamkeit verlieren kann, wobei es sich über den Wieselbegriff „Standard medizinischer Vernünftigkeit“ trefflich streiten lässt. Letztlich wurde mit dem Masernschutzgesetz ein Hebel gefunden, die Bestimmung über die körperliche Unversehrt in bestimmtem Maße außer Kraft zu setzen. Die AfD brachte einen Entschließungsantrag ein, dass kein Impfzwang ausgeübt werden darf und die Masernimpfungsmaterie in unabhängigen wissenschaftlichen Studien geprüft werden müsse. Dieser die Selbstbestimmung und Freiheit fördernde Antrag wurde abgelehnt. Wer mehr zum Bundestagsbeschluss über das Masernschutzgesetz erfahren möchte, der kann die offizielle Stellungnahme des Deutschen Bundestags hier einsehen.
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