Skandalurteil für die Staatsanwaltschaft. Ballweg Freispruch!

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

  • Betrugsvorwurf entkräftet, Steuerbagatelle wird eventuell noch verwarnt.
  • Stuttgarter Landgericht sprach Michael ”Querdenken” Ballweg am 31. Juli 2025 frei.
  • Blamage für die Staatsanwaltschaft. Sieg für das Verteidigerteam.
  • Rechtsanwalt Ludwig sprach vom politischen Prozess, Staatsanwaltschaft dementierte.
  • Haftentschädigung und Freigabe des beschlagnahmten Vermögens für den IT-Unternehmer.
  • Freiheit statt Coronadiktatur konnte nicht mit faulen Tricks kriminalisiert werden.
  • Ein großer Sieg für die ”Querdenken”- und damit maßnahmenkritischen Bewegung.

Am 44. Verhandlungstag hat das Landgericht Stuttgart sein Urteil gefällt. Freispruch! Ein denkwürdiger Tag sagt Michael Ballweg.  Von einem emotionalen Verfahren spricht der Gerichtssprecher. Kein politischer Prozess, betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, man glaubt ihr nicht. Denn hier nicht nur von einer maximalen Niederlage für die Staatsanwaltschaft zu sprechen, so Gregor Samimi (Ballweg-Verteidiger) trifft den Nagel auf den Kopf. Der Berg kreiste und gebar eine Maus- in diesem Falle bleibt eine Verwarnung wegen einer steuerlich nicht korrekt verbuchten Hundematte zum Preis von unter 20 Euro.

Drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung wegen schweren Betrugs und Steuerhinterziehung war die Forderung der Staatsanwaltschaft. Was hätte das komplett unangemessene, überzogene und unserer Meinung nach zweifelsfrei politisch orchestrierte Fehlverhalten dieser Staatsanwaltschaft für Folgen haben können? Einen unbescholtenen Bürger und Unternehmer, wie Michael Ballweg, der seit 1999 seine Steuerklärung korrekt abgegeben hat, wiederum lange hinter Gittern zu stecken, und ihm seines Vermögens- und vor allem seines Leumunds zu berauben. Das hat heute in Stuttgart ein unabhängiges Gericht verhindert.

Aber: Ganz zuallererst gratulieren wir jetzt Michael Ballweg, dann seinem Verteidigerteam- und dann dem Rechtsstaat. Was den Punkt ”Steuerhinterziehung” betrifft, bleibt ein winziger Schuss Essig im Wein, aber wollen wir mal nicht vergessen, dass die unbeirrbare und halsstarrige Staatsanwältin drei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Der Vorwurf des Betrugs ist nun komplett vom Tisch. Diese Staatsanwältin wollte ja auch im laufenden Prozess das Gericht als befangen erklären. Zu weit klafften ihre Forderungen und die Prüfung des Gerichts wohl auseinander. Man habe jeden Stein, jeden Kiesel umgedreht, betonte der Gerichtssprecher. 80 Zeugen wurden befragt, über 2.000 Seiten Urkunden gewälzt. Ergebnis: Freispruch! Staatsanwaltschaften wie die betroffene in Stuttgart erzeugen einen hohen Grad an Verschwendung von Steuergeldern. Nicht das man kritisieren würde, dass ein Gericht zur Wahrheitsfindung kommen muss, auch wenn das lange dauert, es ist allemal besser als ein falsches Urteil zu sprechen. Wer aber, wie stattzeitung.org, bei solchen Verhandlungstagen dabei ist, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier von genau diesen Staatsanwälten auf Biegen und Brechen ein Urteil erzwungen werden sollte, das die Beweislast nie und nimmer hergab. Deshalb der Vorwurf der Steuerverschwendung, nach 44. Verhandlungstagen, an denen über so interessante Details wie den Verzehr von Kokoswasser oder Rinderknochenbrühe stundenlang debattiert wird. Die Haftentschädigung für 279 harte Tage zum Teil in Einzelhaft und an einen Tisch angekettet, im wohl berüchtigtsten Gefängnis Deutschlands, Stuttgart-Stammheim, muss jetzt laut Gerichtssprecher Dr. Timor Lutfullin als Entschädigung, plus einer Kostenübernahme für das Verfahren, plus des freizugebenden Vermögens Ballwegs erfolgen. Was da als Summe auf das Land Baden-Württemberg zukommt, konnte Lutfullin aktuell in der Pressekonferenz nach Urteilsverkündung noch nicht beziffern. Jetzt müsste die Staatsanwaltschaft, am besten mit vor Scham hochrotem Kopf, eigentlich sogar Ballwegs Verteidigern, Ludwig, Löffler, Samimi und Böhme Genugtuung leisten, die den ”Querdenker” unbeirrbar von jedem Vorwurf entlasteten, und ihm zur sogenannten schweigenden Verteidigung geraten hatten. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Stefanie Ruben, hatte zugegeben einen schweren Job bei der Pressekonferenz- und stellte sich den für sie unangenehmen Fragen nicht wirklich. Stattdessen verstieg sie sich in Sätze wie diese: ”Das war ein ganz reguläres Ermittlungsverfahren, und wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass man dem Angeklagten Straftaten nachweisen kann”- und zementierte damit die komplette Uneinsichtigkeit der weisungsgebundenen Staatsanwälte. Diese haben jetzt eine Woche Zeit Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Ob es dazu kommt, dazu äußerte sich Ruben nicht.

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, am Landgericht Berlin gab es heute zeitgleich keinen Freispruch für den Arzt Heiko Schöning (GAME OVER), und noch sitzen deutschlandweit Menschen in ewig langer Untersuchungshaft im Gefängnis, die längst auch in Freiheit auf ihr Urteil warten könnten. Nur um beispielhaft zwei von ihnen zu nennen: Johanna Findeisen und Reiner Füllmich.

Doch dieses Stuttgarter Urteil hat Symbolkraft, wie im gestrigen Artikel bereits gesagt, und es lässt auf ein wenig mehr Gerechtigkeit hoffen, die alle in der Coronamaßnahmekritischen und mRNA-Spikung ablehnenden Bewegung so sehr vermissen.

Zitat Deutschlandfunk: ”Die ”Querdenken”-Bewegung war während der ”Corona-Pandemie” in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Sie richtete sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus”, Sätze wie diesen zum Ballweg-Freispruch vom Deutschlandfunk (ÖRR) verbreitet, lassen aber keinen Zweifel daran aufkommen, das hier im Falle Ballweg zwar ein Landgericht mutig der Sach- und Faktenlage gefolgt ist- ein Qualitätsurteil für den Rechtsstaat, aber in den Hirnen der Mainstream-Journalisten noch lange nicht angekommen. Michael Ballweg sagte dazu in der Pressekonferenz: ”Das Märchen der Staatsanwaltschaft wurde ja von vielen Leitmedien noch bis gestern gespielt. Und auch am heutigen Tag des Urteils verstieg sich die Heute-Redaktion im Zweiten Deutschen Fernsehen, im ”Öffentlich-Rechtlichen Schundfunk” noch dazu, von einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gegen Michael Ballweg zu berichten- und (wie so oft) der Mainstream-Medien-Öffentlichkeit ein vollkommen verzerrtes Bild der Realität zu vermitteln.

Der Gerichtssprecher stellte zur Urteilsbegründung einmal mehr klar: Die Organisation von Demonstrationen ist kein Gewerbe. Ob das Gericht überhaupt an einer Verwarnung mit 30 Tagessätzen a´ 100 Euro, für die nicht verbuchte Hundematte, festhält, konnte er noch nicht sagen. Dr. Lutfullin stellte aber klar: ”Hier hat die Gewaltenteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht funktioniert”, denn das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft eben nicht in ihrer, bleiben wir bei Ballwegs Sprachduktus, märchenhaften Parabel vom schweren Straftäter Michael Ballweg.

Von einer Peinlichkeit für diesen Staat und einer grotesken Nummer sprach Ballwegs Verteidiger Reinhard Löffler. Der Rechtsanwalt stellte einmal klar, dass es sich bei der nun dem Angeklagten zur Last gelegten Tat um einen Wert von weniger als 0,003 Promille des ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurfs von 575.000 Euro handele.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, bekannt durch die AfA (Anwälte für Aufklärung), brachte die politische Komponente, die hier durch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft vehement bestritten wurde, zur Sprache, sein Urteil glasklar: Michael Ballweg sei ein ehrlicher und staatstreuer Bürger, der am Beginn der ”Corona-Pandemie” mit ”Querdenken” angetreten sei, um die Rechtsstaatlichkeit zu retten. Also sei dies auch ein ”Querdenkenurteil”. Wumms! Ralf Ludwig nannte das ganze Verfahren einen Skandal.

Gregor Samimi aber brachte mit seinem Statement eine ganz entscheidende Komponente dieses ganzen Verfahrens zur Sprache: Michael Ballweg habe neun Monate unter zum Teil schweren Bedingungen wie Einzelhaft gesessen, weil er sich nicht gegen Corona ”impfen” lassen habe. Hier sei jetzt den Verteidigern Ballwegs ein Gericht zu Hilfe geeilt, das verhindert hätte, dass Michael Ballweg vollkommen zu Unrecht verurteilt würde- wie dies die Staatsanwaltschaft gefordert habe. ”Neun Monate Untersuchungshaft for nothing”, so Samimi. Der prominente Berliner Strafverteidiger konnte sein totales Unverständnis kaum verhehlen darüber, dass hier die Staatsanwaltschaft nicht dazu bereit sei, das Verfahren jetzt wegen Geringfügigkeit komplett einzustellen.

Michael Ballweg hat niemals einen Zweifel dran gelassen, dass er sich nicht als ”Gallionsfigur”, sondern als ein Teil der Bewegung ”Querdenken” sieht. Bescheiden und sympathisch blieb erwartbar der IT-Unternehmer auch nach der Urteilsverkündung. Es ist der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft nicht gelungen, einen Bürger zu kriminalisieren, der während der ”Corona-Plandemie” seine Bürgerrechte wahrnahm, und an der Spitze einer Bewegung von Millionen Menschen für die Freiheit kämpfte.

Das Stuttgarter Landgericht könnte ein Leuchtturm sein für Gerechtigkeit. Viele zu Unrecht verfolgte, angeklagte und inhaftierte Bürger, Ärzte, Aktivisten, Journalisten warten auf die Signalwirkung, die dieser Freispruch haben könnte. Ob dieses Gericht Nachahmer findet, bleibt abzuwarten. Mut hat es bewiesen, und dem Glauben an Rechtsstaatlichkeit damit Ehre erwiesen.

Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch den dazugehörenden Kommentar “Ballweg. Ein Freispruch der Mut macht- und doch Ausnahme ist.” und sehen Sie sich gerne auch die Aufzeichnungen eingebettet im gestrigen Artikel “Freispruch oder Haft? Morgen Urteilsverkündung Michael Ballweg.” an.



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