Der Arzt Andreas Diemer: Masern, kein Fall für eine Impfpflicht.

von Redaktionsteam (Kommentare: 0)

Redaktionsteam: Michael von Lüttwitz und Stef Manzini

Klick auf Bild für Großansicht

  • Zwangsimpfung beziehungsweise Impfnachweis ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte.
  • Bei Masern fehlt jegliche Rechtfertigung für eine Impfpflicht.
  • Masernimpfpflicht begann als die Infektionen auf einem Minimum waren.
  • Impfungen sind nicht nebenwirkungsfrei und häufig fehlen herstellerunabhängige Zulassungsstudien.
  • Kontraindikationen befreien von einer Impfung – dafür ist ein ärztliches Attest unabdingbar.

Die vermeintliche Gefährlichkeit der Masern beruhen nicht selten auf Kunstfehlern durch Ärzte, sagt der Arzt für Naturheilverfahren und Physiker Andreas Diemer.  Kunstfehler sind nach seiner Aussage die dritthäufigste Todesursache in den USA. In dieser Hinsicht wies er in seinem Vortrag beim MWGFD-Pressesymposium ”Die Impfagenda” auf die allgemein übliche Maßnahme einer Fiebersenkung bei einer Masernerkrankung hin. Wichtig wäre das Gegenteil, so Diemer, denn Masernkomplikationen sind weitgehend vermeidbar durch die Akzeptanz hohen Fiebers und einer Therapie mit Vitamin A, welche sogar(!) die WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfiehlt.

”Für jede ärztliche Maßnahme, deren (statistischer) Nutzen nicht zweifelsfrei die Risiken überwiegt, besteht automatisch eine medizinische Kontraindikation. Die gilt für jedes ärztliche Handeln, insbesondere aber bei Maßnahmen an Gesunden ohne dringenden Handlungsbedarf”, Andreas Diemer, Arzt. Diese auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Strafgesetzes und der ärztlichen Berufsordnung basierende Formulierung stellte Andreas Diemer, Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren sowie Diplom-Physiker in den Vordergrund seiner Ausführungen auf dem MWGFD-Pressesymposium im Frühsommer in Vilsbiburg. Sein Vortragsthema lautete: Masern: kein Fall für eine Impfpflicht.

Andreas Diemer, Arzt, MWGFD-Mitglied, konstatierte, dass eine Impfung ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen darstellt. In diesem Zusammenhang stellt nach seinen Worten eine gesetzliche Pflicht zur Impfung einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte dar. Aus diesem Grund ist es ausgesprochen schwierig, eine gesetzliche Pflicht zur Impfung zu rechtfertigen, führte der Allgemeinmediziner aus. Nur wenn eine Impfung dem Gemeinwohl nachweislich dient, wäre ein Eingriff in das individuelle Freiheitsrecht eventuell gerechtfertigt, folgerte der Mediziner.

Sowohl bei der Coronaimpfung als auch bei der Masernimpfung fehlten für ein solches Gedankenspiel jedoch die Beweise, wodurch in der Praxis jegliche Rechtfertigung für eine Impfpflicht nicht vorhanden ist, beleuchtete Diemer.

Impfungen sind nicht nebenwirkungsfrei, unterstrich Diemer und wies als Beispiele auf die Impfnebenwirkungen Neurodermitis, Tumorentstehung und Autismus hin. Deshalb müssen nach seinem Dafürhalten fünf Voraussetzungen für eine Impfpflicht erfüllt sein. Voraussetzung eins wären viele Todesfälle. Das ist bei Masern nicht gegeben. Voraussetzung zwei müsste hohe Erkrankungszahlen erkennen lassen. Das ist bei Masern ebenfalls nicht der Fall. Voraussetzung drei wären herstellerunabhängige Zulassungsstudien. Diese fehlen bei Masernimpfungen. Ergänzend führte Diemer an, dass obendrein fast keine Studie zur Impfstoffzulassung wissenschaftlich sauber durchgeführt ist und Kontrollgremien wie Paul-Ehrlich-Institut, Robert-Koch-Institut oder Ständige Impfkommission für Impfstoffzulassungen massiv von den Herstellern beeinflusst werden.  Voraussetzung vier stellt sicher, dass der Nutzen der Impfung deren Risiken überwiegt. Das ist bei Masern nicht der Fall. Es wird sogar verschwiegen, dass bei Maserngeimpften schwere Komplikationen auftreten, die nicht gemeldet werden, gab Diemer zu bedenken. Zudem werden keine Studien zu langfristigen Impffolgen durchgeführt, ergänzte der Mediziner. Voraussetzung fünf wäre eine Studie zur Nutzen-Risiko-Analyse bei einer Impfpflicht. Diese existiert für eine Masernimpfung nicht.

Obwohl keine der fünf Forderungen erfüllt ist, wird de facto eine Impfpflicht gefordert, allerdings beschönigend als Nachweispflicht bezeichnet, legte der Allgemeinmediziner dar. Wer an Schulen, Kindertagesstätten oder am Arbeitsplatz keine Immunität gegen Masern nachweisen kann, der kommt laut Diemer den Forderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht nach. Eine Impfung würde ein Konformgehen mit diesem Gesetz gewährleisten. Eine Ausnahme bietet eine medizinische Kontraindikation gegen Impfungen, so der Arzt, allerdings muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Dabei legte Andreas Diemer Wert auf die Feststellung, dass die Kontraindikation nicht in der Person der zu impfenden Person liegen muss. Eine im Zusammenhang mit der Impfung stehende nicht untersuchte Maßnahme wäre schon die Grundlage für eine Kontraindikation.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Masernimpfzwang just dann begann als die Masernfälle in Deutschland auf einem absoluten Minimum pro Jahr lagen, folgerte Diemer: “Impfflicht geht nicht.”

Auch dieses Mal war der Vortrag von Andreas Diemer herausragend. Der Arzt und Physiker machte mit seinen fünf Voraussetzungen für eine Impfpflicht, sowohl für “Corona” als auch für “Masern” mehr wie deutlich, warum es eine derartige Impfpflicht nicht geben darf- und kann.

Am 21. Juni 2025 fand in Niederbayern das MWGFD-Pressesymposium (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) statt. “Impfagenda - Analyse und Ausblick” lautete das Thema, zu dem der MWGFD folgende Experten eingeladen hatte: Andreas Diemer (Arzt, Physiker und MWGFD-Mitglied), Dr. med. Alexander Konietzky (Kinderarzt, Geschäftsführer ÄFI), Prof. Dr. Michael Esfeld im Zoom (Philosoph, Wissenschaftler und Mitglied der Leopoldina), Cliff Henry Radke (Rechtsanwalt), Prof. Dr. Klaus Steger (Molekularbiologe, und MWGFD-Vorstandsmitglied), und der Vorsitzende des MWGFD, Prof. DDr. phil. Harald Walach (Klinischer Psychologe, Gesundheitswissenschaftler, Leiter des Change Health Science Instituts in Basel).

Auf der Webseite des MWGFD e.V. erhalten sie nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch Hilfe bei “Impfschäden” und dem Nachweis dafür durch das neu eingerichtete MWGFD-Inmodia-Labor. Ein Besuch dieser Webseiten lohnt sich.

Den Vortrag von Andreas Diemer haben wir für Sie eingebunden:

Beachten Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch die weiteren Beiträge im Rahmen dieses MWGFD-Pressesymposiums:



Begleiten und unterstützen SIE bitte wohlwollend unsere „unabhängige Schreibe“. Journalistische Arbeit hat ihren Wert und einen Preis, daher freue ich mich besonders das dennoch NIEMAND bei stattzeitung.org vor einer Bezahlschranke landet! Unsere Information soll für JEDE und JEDEN gleichermaßen zugänglich sein. Wir tun dies im Vertrauen darauf, breit getragen zu werden.

Unterstützen Sie bitte per Überweisung:
IBAN: DE49100100100430520105
BIC: PBNKDEFFXXX
Bank: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Stef Manzini
Verwendungszweck: „Schenkung“

Oder per PayPal:


Oder per Bitcoin:


Oder per Patenschaft:

Patenschaft

Danke!


(eingetragener Künstlername)


Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 5 plus 1.

Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben zur Einreichung eines Leserkommentars, eine Angabe einer Webseite ist freiwillig möglich, aber nicht notwendig.

Der abgeschickte Kommentar wird vom Autor nach Prüfung veröffentlicht und gegebenenfalls beantwortet. Dies kann, je nach vorhandenen Ressourcen, einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis. Ab sofort stellen wir Ihnen unsere Rubrik "Kommentare“ auch ohne Ihren Klarnamen zur Verfügung. Wir möchten damit zu einer lebhaften Diskussion beitragen. Dabei verstehen wir ein erhöhtes Bedürfnis nach Schutz, möchten aber sehr herzlich darum bitten, auf persönliche Diffamierungen und krudes Gedankengut zu verzichten. Wir behalten uns vor, Kommentare zu veröffentlichen, oder nicht zu veröffentlichen.