WHO sichert sich den Zugriff auf Deutschland. Bill Gates trifft sich mit Warken.

von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)

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  • Deutschland ließ den Widerspruchstermin zu den “Internationalen Gesundheitsvorschriften” der WHO verstreichen.
  • Italien und Österreich legten Widerspruch ein, die USA und Argentinien traten aus der WHO aus.
  • Die “Internationalen Gesundheitsvorschriften” treten am 19. September 2025 in Kraft.
  • Die Souveränität der deutschen Gesundheitspolitik ist im Pandemiefall nicht mehr vorhanden.
  • Die WHO bekommt Zugriff auf Gesundheitsmaßnahmen in Deutschland.
  • Klima, Ernährung, Tier- und Pflanzenproduktion gehören mit zum Entscheidungsrahmen der WHO.

Gesundheitliche Knechtschaft unter der WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder nationale Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Diese Frage stellte sich am 19. Juli 2025, denn zu diesem Termin endete die Widerspruchsfrist gegen die “Internationalen Gesundheitsvorschriften” (IGV) der WHO, auf Englisch “International Health Regulations” (IHR). Für Staaten, welche keinen Widerspruch einlegten, treten die IGV am 19. September 2025 in Kraft.

Italien hat gegen die IGV über seinen Gesundheitsminister Einspruch eingelegt, da die IGV die nationale Souveränität untergraben. Ebenso hat Österreich die IGV abgelehnt. Aus dem Nachbarland kommt folgende Verlautbarung: ”Die neuen “Internationalen Gesundheitsvorschriften” (IHR) sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch eingebracht.” Maßgebende Vorarbeit für den österreichischen Einspruch leistete der EU-Abgeordnete Gerald Hauser von der Freiheitlichen Partei Österreichs.

Die Vereinigten Staaten von Amerika, ebenso Argentinien, haben gegenüber der WHO die Reißleine gezogen, indem sie ihren Austritt aus dieser Organisation erklärten. Damit haben sie sich dem Würgegriff der IGV und des Pandemievertrags entledigt. In Deutschland kann dieser Würgegriff im Falle einer Pandemieausrufung die Gesundheitspolitik regelrecht erdrücken. Corona hat bereits einen Vorgeschmack dessen geliefert, was dann im noch viel ausgeprägteren Maße auf die Menschen zukommen kann.

Da sich Deutschland aktiv in die Formulierungen der IGV eingebracht hat und diese unterstützt, verwundert es nicht, dass es zu keinem Widerspruch gekommen ist und infolgedessen Deutschland die IGV unterstützt. Durch den nicht eingereichten Widerspruch wurde in Deutschland eine demokratische Debatte im Parlament umgangen.

Bereits im Vorfeld der fragwürdigen IGV-Verabschiedung auf der Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 stellten sich die Systemparteien Deutschlands am 16. Mai 2024 gegen den Antrag der AfD-Fraktion, der darauf abzielte, die im Raum stehenden Änderungen der IGV als auch den Pandemievertrag der WHO abzulehnen. Gerade bei den alternativen Medien wurde über die Gefahren der IGV und des Pandemievertrags intensiv berichtet, die Systemmedien schwiegen. Es scheint so, als ob Mainstream-Medien und Regierung Hand in Hand arbeiten, um der Bevölkerung wichtige Informationen zu den IGV vorzuenthalten.

Schlimmer noch: Christina Baum von der AfD berichtet, dass eine der ersten Amtshandlungen der neuen Gesundheitsministerin Warken ein Treffen mit Bill Gates war. Sie sicherte ihm für seine WHO-Projekte deutsche Steuergelder zu. Christina Baum folgert daraus, dass im Gesundheitsministerium lediglich die Köpfe ausgetauscht wurden, es aber nicht zu einer Änderung der Politik gekommen ist.

Die Umsetzung der IGV ab dem 19. September 2025 sehen für die Bürger Deutschlands massive Einschnitte in der Selbstbestimmung und gesundheitlichen Freiheit vor. Dafür dürfen sie sich bei der deutschen Regierung unter CDU/CSU und SPD bedanken, ebenso bei den übrigen Systemparteien, denn sie machten keinen Druck für eine parlamentarische Abstimmung.

Die IGV verpflichten die Länder, Überwachungssysteme für Krankheiten einzurichten. Daraus können dann Maßnahmen wie eine völlig sinnfreie und obendrein gesundheitsgefährdende Maskenpflicht à la ”Corona-Plandemie” resultieren. Aber auch Kontaktverfolgungen, Quarantäne und Lockdowns sind umsetzbare Mittel. Nicht zuletzt resultieren daraus Impfkampagnen. Impfzwänge können dabei ebenfalls ins Auge gefasst werden, die natürlich wie bei Masern verharmlosend als Nachweispflicht umetikettiert werden dürften, de facto aber bis auf wenige Ausnahmen (Impfunfähigkeit, vorhandener Immunstatus) Impfzwänge sind. Auch bestimmte medizinische Behandlungen können dabei auf dem Programm stehen. Die IGV öffnen die Tore sperrangelweit für ein Corona 2.0.

Besonders fatal dabei ist, dass die WHO nicht unabhängig kontrolliert wird, wie es für freiheitliche Rechtsstaaten selbstverständlich ist.  Interessenskonflikte sind dadurch vorprogrammiert beziehungsweise Lobbyverbände haben auf die Steuerung der WHO maßgebenden Einfluss, da sie für einen Großteil der WHO-Finanzierung aufkommen. Da kommt einem gleich der Spruch: ”Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe”, in den Sinn. Damit wird deutlich, dass die WHO die Interessen der Geldgeber (zum Beispiel der Pharmaindustrie) vertritt, nicht aber die Gesundheit der Menschen. Durch die IGV wird der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, mit seinen Machtbefugnissen zum globalen Kaiser in der Weltgesundheit – und der Bürger muss sich fügen.

Mit der Reisefreiheit kann es dank der IGV ganz schnell vorbei sein. Bereits bei einem Verdachtsfall kann der im Zwielicht stehende Generaldirektor der WHO eine globale oder regionale Pandemie ausrufen. Dann laufen Kontrollen an den Grenzen an, Impfbescheinigungen können abgefragt werden und letzten Endes greifen Reisebeschränkungen.

Besonders problematisch ist bei den IGV die Einbindung des ”One-Health-Konzepts”, obwohl dieses WHO-Konzept kein expliziter Bestandteil der IGV ist. Durch dieses Projekt wird die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt miteinander verwoben. Dadurch wird die natürliche Klimaerwärmung, die global von den Machteliten als angsteinflößende anthropogene Klimakrise bezeichnet wird, zum Spielball der WHO. Landwirtschaftliche Produktionen im Pflanzen- und Tierbereich, Zugang zu Wasser, Ernährung der Menschen oder CO₂ als Luftbesteuerungsmaßnahme fallen neben anderen Ökosystemfaktoren damit in die IGV. Darüber hinaus gehört zum One-Health-Konzept die Notwendigkeit des Sammelns von menschlichen Gesundheitsdaten. Janko Williams hat in dieser Hinsicht für Deutschland bereits die Tücken der Gesundheitsdatensammlung aufgeführt: siehe ”Der gläserne Patient dank der neuen Digitalgesetze. Datenspezialist Janko Williams.”.

Besonders dramatisch ist die Untergrabung des freien Informationsrechts durch die IGV. Die Völker- und Menschenrechtsexpertin Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil sieht in der Fehl- und Desinformationspassage der IGV die Sicherung eines grundrechtswidriges ”Wahrheitsmonopols” der WHO. Mit diesem Akt sollen unerwünschte Meinungen und Expertenstimmen unterdrückt werden. Corona hat bereits einen Vorgeschmack gegeben. Bis heute werden Menschen diffamiert, welche bei dieser “Plandemie” die Wahrheit ausgesprochen haben. Um das System der Zensur auf sichere Beine zu stellen, hat die WHO laut Pfeil bereits zahlreiche Verträge mit Plattformen wie Google, Facebook oder TikTok geschlossen.

Der Supergau der IGV formiert sich in der Forschung und Entwicklung von Gesundheitsprodukten. Dazu gehört die potenziell tödliche Entwicklung von modRNA-Impfstoffen. Dabei ist nicht nur das Produkt gefährlich, sondern bereits die Forschung an diesem. Für das jeweilige Forschungsprojekt sind unter anderem Viren notwendig, die gentechnisch manipuliert werden (Gain-of-Function-Forschung). Diese können (un)absichtlich ein Labor verlassen, aufgrund dessen dann der WHO-Generaldirektor eine Pandemie ausruft – Corona lässt grüßen. Hier stellt sich die Frage: Dient die modRNA-Forschung der Gesundheit der Menschen oder ist sie ein Produkt für eine Bevölkerungsreduktion mit großem Gewinnpotenzial für die Pharmaindustrie?

Da Deutschland den Widerspruch gegen die IGV nicht eingelegt hat, darf das Volk das ausbaden, was die Regierung angerichtet hat. Unter Umgehung des Parlaments hat die WHO nunmehr die Möglichkeit des Zugriffs auf jeden einzelnen Bürger Deutschlands in Gesundheitsfragen. Dabei wird auch das Umfeld der Gesundheit, wie zum Beispiel das Ökosystem, vereinnahmt.

Dass es so weit gekommen ist, dafür tragen die Systemparteien die Verantwortung. Die AfD hat sich für die Ablehnung der IGV ausgesprochen und damit für die Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen in Deutschland. Vielleicht ist das ein Punkt, weshalb diese Partei, die sich für den Bürger und nicht für die Profiteure einer Pandemie einsetzt, von den etablierten Systemparteien regelrecht diffamiert wird, um von ihrer Politik gegen die Bürger abzulenken. Würde den Menschen bewusst werden, was die Regierung und die etablierten Parteien mit der Akzeptanz der IGV heraufbeschworen haben, wären sie wahrscheinlich für die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr wählbar.

Von Dr. Beate Sibylle Pfeil, einer Freundin der stattzeitung.org und immer wieder wichtigen Beraterin, die Rechtswissenschaftlerin gehört zu den profundesten Expertinnen in Sachen WHO, erreicht uns ein wichtiger Hinweis, der an der im Artikel beschriebenen Situation vermutlich nichts ändert- aber den wir Ihnen keineswegs vorenthalten wollen. Wir sind dankbar für Menschen wie Beate!

Vorerst gute Nachrichten aus Österreich!
Ein schönes Beispiel dafür, dass sich Engagement doch lohnen kann! Ich war zum 11. Juli zur Anti-WHO-Kundgebung des Vereins GGI in Wien eingeladen und hatte im Vorfeld zu klären versucht, ob nicht auch in Österreich (wie in fast allen - noch - demokratischen Staaten) eine parlamentarische Zustimmung notwendig ist, damit die IGV auch innerstaatlich in Österreich in Kraft treten können. Nach Rücksprache mit der geschätzten Kollegin und österreichischen WHO-Expertin Dr. Silvia Behrendt und eigenen Recherchen war die Antwort klar: Ja, die IGV und ihre Änderungen benötigen für ihr Inkrafttreten auch in Österreich der Zustimmung des Nationalrats und des Bundesrates! Diese Botschaft ist nun offenbar auch bei den Regierenden angekommen, dies auch durch zusätzliche Anstöße seitens der Ärztin Dr. Maria Hubmer-Mogg . Somit wird auch in Österreich zumindest noch dieser Zwischenschritt geschaltet werden, ob nur pro forma, werden wir dann sehen.

Für Deutschland wichtig:
Am 16. Juli 2025 hat das Kabinett auch in Deutschland einen Gesetzesentwurf für ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen verabschiedet, Dies wird nach Ende der Parlamentsferien (ab 8. September 2025) im Bundestag zur Abstimmung gestellt.

Will heißen:
Zwar ist die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die IGV-Änderungen (der 19. Juli 2025) wie erwartet verstrichen, OHNE dass die deutsche Bundesregierung Widerspruch eingelegt hat. Unsere nächsten Ansprechpartner sind aber nun die Abgeordneten des Bundestages und des Bundesrates, die dieses Zustimmungsgesetz klar ablehnen sollten und müssen.

Bitte beachten Sie hierzu die Pressemitteilung der „GemeinWohl-Lobby“ zum Widerspruch gegen die geänderten “Internationalen Gesundheitsvorschriften”. Diesen finden Sie in “Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Verletzung des Datenschutzes” im Bereich “Meldungen”.



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