500 Jahre nach dem Bauernkrieg sind die Bauern wieder einmal der Sündenbock?
von Redaktionsteam (Kommentare: 1)
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Kam es bei dem massiven Polizeieinsatz am Aschermittwoch 2024 in Biberach zu polizeilichen Versäumnissen? War die ”Auflösungsverfügung” der Polizei nicht transparent? Recherchen der stattzeitung.org werfen ein fragwürdiges Licht auf Polizeimaßnahmen am Tag des Geschehens, und die ”Rechtsprechung” aktuell dazu am Biberacher Amtsgericht. Werden heute die Bauern kriminalisiert, um dem überempfindlichen Spitzenpersonal der B´90/die Grünen und der Landesregierung von Baden-Württemberg im Nachhinein noch Genugtuung zu schenken?
stattzeitung.org hält aufgrund eigener Präsenz bei der Veranstaltung im Februar 2024, und den darauffolgenden Gerichtsprozessen in Biberach, sowie umfangreichen eigenen Recherchen die gesamte Kriminalisierung der Demonstranten gegen den ”Politischen Aschermittwoch der Grünen” in Biberach für ein politisch gewähltes Instrument der Einschüchterung. Eine Gefahrenlage für die Politprominenz der Grünen scheint zu keiner Zeit gegeben gewesen zu sein. Dies untermauert die von der Biberacher Amtsrichterin am 20. Mai 2025 bewahrheitete Tatsache, dass der prominente Jürgen Trittin (Grüne) unbehelligt die Stadthalle betreten, beziehungsweise wieder verlassen konnte. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, gab vor Monaten bereits an, dass die Entscheidung die Veranstaltung abzusagen alleine von den Politikern getroffen wurde, und es aus polizeilicher Sicht dazu keine Veranlassung gab. Das Herbeirufen einer Polizeieinheit, die extra aus Göppingen antrat, und der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock dienten lediglich dazu, zwei Begleitfahrzeugen der Politiker eine schnelle Abfahrt zu ermöglichen. Nicht Politiker oder Polizisten wurden verletzt, sondern Demonstranten. Die gesamte Struktur der ”Biberacher Bauernprozesse”, das komplette Ignorieren wichtiger Zeugenaussagen (darunter auch Einsatzkräfte der Polizei, die vor Ort Dienst taten), und die harten Urteile des Amtsgerichts sind aus unserer Sicht rein politisch motiviert, da im Vorfeld bereits von der Landesregierung angekündigt. Die Urteile insgesamt sind aus unserer Sicht komplett überzogen und unangemessen, und kriminalisieren Veranstaltung wie Demonstranten. Hier wird ein verunglimpfender Kontext gegenüber den Landwirten und ”Corona-Maßnahmen- und Impfkritikern” und insbesondere der AfD geschaffen, der die politische Lage in einer kritischen Haltung gegenüber der Ampelregierung und vornehmlich der B´90/die Grünen für immer niederschlagen- und im Nachhinein bestrafen soll. Damit soll eines klargemacht werden: ”Wir sind die Stärkeren, haltet den Mund, sonst könnt ihr was erleben!” stattzeitung.org wird diesbezüglich weiter unangenehme Fragen stellen, Sachverhalte darstellen- und sieht die kritische Haltung gegenüber des Polizeieinsatzes und der Urteile gegen die Bauern weiter bestätigt.
Wagen wir dazu einen Rückblick um 500 Jahre und schauen ob es Parallelen zum “Bauernkrieg” gab:
1524 und 1525 sind historische Jahre, denn die Bauern und Handwerker lehnten sich gegen den Adel und Klerus auf, die mit immer neuen Facetten den kleinen Mann unterdrückten und ausbeuteten. Dieser totalitäre Zeitgeist entlud sich schließlich in einer explodierenden Gewalt. Die verzweifelten Bauern handelten und erhoben ihre Knüppel. Es kam zum Bauernkrieg. Der Bauernaufstand wurde letztlich durch den Schwäbischen Bund mit seinem Oberbefehlshaber Georg III. Truchsess von Waldburg-Zeil brutal niedergeschlagen, nachdem wildgewordene Bauern Klöster und Schlösser gebrandschatzt hatten. Durch von Waldburgs politisches Kalkül wurde die Empörung der Bauernschaft in Landfriedensbruch umgedeutet (siehe ”Der Bauernkrieg” aus der Reihe C.H.Beck-Wissen von Peter Blickle), wodurch es leicht war, die Akteure des Aufstandes zu kriminalisieren.
500 Jahre später demonstrierten in Biberach am Aschermittwoch 2024 wiederum Bauern und Handwerker gegen die politische, soziale und wirtschaftliche Bevormundung der Regierenden. Für nicht wenige Bauern stand ihre Existenz wie vor 500 Jahren zuvor auf dem Spiel. Demonstranten blockierten zwei Fahrzeuge des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne), die ihn laut Polizeiaussage und Staatsanwaltschaft abholen sollten. Um den Politikern und ihren Begleitfahrzeugen freie und rasche Abfahrt zu gewährleisten, wurde aus Göppingen eine Polizeitruppe abgerufen, deren Fahrtzeit laut Routenplaner eine Stunde dauerte. Ihre Aufgabe war die Auflösung der spontanen Versammlung.
Irritierenderweise hatte die Polizei nicht das grundlegende Handwerkszeug für eine Straßenräumung, nämlich Lautsprecher oder Megaphone, zur Hand. Für eine auf Versammlungsauflösungen spezialisierte Truppe ist dieses Versäumnis unerklärlich. Aufgrund dieses eklatanten Mangels wollen die Polizisten angeblich von Mund zu Ohr in einer ohrenbetäubenden Geräuschkulisse Platzverweise erteilt haben. stattzeitung.org war vor Ort und hat im eklatanten Lärmpegel genauso wie die Demonstranten, die später des Landesfriedensbruchs und anderer Delikte angeklagt wurden, keine Platzverweise hören können. Auch Videoaufnahmen der Polizei konnten mündliche Platzverweise nicht belegen. Der Staffelführer hat das Versäumnis der nicht mitgeführten Lautsprecher oder Megaphone eingeräumt.
Hier liegt der Hase schon mal im Pfeffer. Wahrscheinlich wohl wissend, dass es keine verbalen Platzverweise durch die Polizei gegeben hat, die aber unentbehrlich für eine rechtlich korrekte Versammlungsauflösung sind, versteift sich die Staatsanwaltschaft auf ein sogenanntes konkludentes Handeln der Polizei, das die nicht vorgenommene verbale Versammlungsauflösung ersetzen sollte. Konkludentes Handeln bedeutet, die Polizei macht durch ihr Verhalten ihre Absicht deutlich. In diesem Sinne führte die Polizei bei den Prozessen aus, dass sie Handzeichen gab oder den Schlagstock erhob. Die Staatsanwaltschaft setzt voraus, dass alle Teilnehmer der Versammlung diese nonverbale polizeiliche Absichtserklärung hätte deuten können. Dieser mehr als anzweifelbaren Annahme der Staatsanwaltschaft könnte rechtliche Brisanz zukommen, weil damit eingeräumt wird, dass keine formelle Auflösungsverfügung erfolgt ist. Teilnehmer einer spontanen und nicht spontanen Versammlung haben in einem Rechtsstaat Anspruch auf Transparenz.
Unterstützt wird diese Brisanz durch die Internetseite ”versammlungsrecht.org”, die etwas ganz anderes vorgibt als von der Staatsanwaltschaft geäußert. ”versammlungsrecht.org” ist nicht irgendeine Plattform. Sie hat sich auf das Versammlungsrecht spezialisiert. Die Plattform wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Rahmen des Bundesprogramms ”Demokratie leben!” sowie vom Freistaat Sachsen und anderen Institutionen. Dort heißt es: ”Wegen ihrer einschneidenden Folgen für die Versammlung, muss die Auflösungsverfügung eindeutig und unmissverständlich formuliert sein und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringen, dass die Versammlung aufgelöst ist. Sie kann nicht durch schlüssiges Verhalten der Polizei wie beispielsweise die Bildung einer Polizeikette, Aufstellung von Absperrgittern oder den Einsatz polizeilicher Schlagwerkzeuge ersetzt werden.”
Mit dieser Vorgabe wird eindeutig einem konkludenten Verhalten eine strikte Absage erteilt. Mittels dieser Erkenntnis stellt sich die Frage, inwieweit Demonstranten strafrechtlich belangt werden können, wenn die Polizei ihrer Aufgabe der eindeutigen und unmissverständlichen Auflösung nicht nachgekommen ist und das Ende der Versammlung gar nicht erkennbar war und damit das Agieren der Polizei vielmehr als Provokation wahrgenommen werden musste. Eine sich daran anschließende Frage wäre: War das Nichtmitführen von Megaphon oder Lautsprecher, also das Handwerkszeug für eine eindeutige Versammlungsauflösung, eine gezielte Handlung, um zu gewährleisten, dass sich das Verhalten der Demonstranten in einer rechtlichen Grauzone bewegt, die anschließend breiten rechtlichen Interpretationsspielraum zulässt, zu der auch die Kriminalisierung gehört – so wie es seinerzeit beim Bauernkrieg der Fall gewesen sein soll?
Wäre eine klare transparente Versammlungsauflösung durch die Polizei erfolgt, wäre es wahrscheinlich zu gar keinen weiteren Protestaktionen der Versammelten gekommen, sondern sie hätten den Fahrzeugen Platz gemacht. Die fehlende transparente Kommunikation über Megaphon mit allen Versammlungsteilnehmern zwecks Versammlungsauflösung dürfte der entscheidende Grund für polizeiliche Gewalt und Gegenreaktion gewesen sein.
Eine weitere Frage beschäftigt sich damit, ob der Bundeslandwirtschaftsminister überhaupt abgeholt werden musste oder er nicht besser den kürzeren und schnelleren Fußweg zur Stadthalle hätte nehmen können, in welcher er nach seinem Redeauftritt oberhalb der Stadthalle auf der ”Aschermittwochveranstaltung” der B´90/die Grünen in der Stadthalle eine zweite Rede hätte halten sollen? Im Weiteren stellt sich die Frage, weshalb der Bundeslandwirtschaftsminister am ersten Redestandort kein wartendes Fahrzeug stehen hatte, wie es im Politikeralltag allgemein üblich ist? Hätte er ein wartendes Auto zur Verfügung gehabt oder hätte er den schnelleren und kürzen Fußweg zur Stadthalle gewählt, wäre das blockierte Vorauskommando gar nicht nötig gewesen. In diesem Konsens stellt sich die Frage, ob die ganze Aktion mit all ihren Folgehandlungen nicht gelenkt war?
Zur Erinnerung: Die Stimmung im Land im Winter und Frühjahr 2023/2024 gegen die Bauern war insbesondere durch die Grünen in der Ampelregierung aufgeheizt. Viele Demonstranten wurden als ”rechtsextrem” gebrandmarkt. Ein Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der nicht von seiner Fähre an Land gehen konnte? Wollte? Alles Ingredienzien um einer mehr und mehr regierungs- und vor allem grünen-kritischen Einstellung vieler Bürger im Lande im Keim zu ersticken, und eine Gruppe ”Aufrührer”, Bauern, Spediteure, ”Corona-Kritiker” auszumachen, verantwortlich für eigenes Regierungsversagen zu machen, alle Kritiker in einen gemeinsamen Topf zu werfen und zu verunglimpfen.
Stellt man die Bauernkriege und den Protest der Bauern am Aschermittwoch 2024 gegenüber, so zwängen sich bei aller Nichtvergleichbarkeit dennoch Parallelen auf. Die Bauern werden in ihrer Existenz und damit in ihrer Selbstbestimmung und Freiheit durch das herrschende Establishment gefährdet. Allerdings kommt es zu dem Unterschied, dass die Bauern von damals sich viele Rechte erst erstreiten mussten, was nach dem Bauernkrieg noch Jahrhunderte in Anspruch nahm. Heute wird versucht, ihnen erkämpfte Rechte durch die Politik zu nehmen.
Dass die Bauern damals wie heute zornig, ja wütend sind, ist verständlich. Die Ursache dafür liegt im ”totalitären” Charakter des politischen Establishments. Selbstverständlich rechtfertigt das keine Gewalt. Im Gesamtgeschehen kann jedoch festgehalten werden, dass damals durch das Establishment die Bauern kriminalisiert wurden und die ”Aschermittwochsveranstaltung” in Biberach aus dieser Hinsicht wegen des ”Polizeiversagens” nicht eindeutig ist. Wenn ein Staatsanwalt nach der Verurteilung eines Pressevertreters wegen Nötigung, der am Aschermittwoch nur seiner journalistischen Aufgabe nachging, gegenüber einer Pressevertreterin im Gerichtssaal äußert, es ist die Haltung des Journalisten, die betraft wird, dann herrscht Haltungsjustiz. Damit wird deutlich, dass Kriminalisierung zum juristischen Programm gehört. Umso offensichtlicher wird das Ganze, als dass die Politiker Kretschmann, Strobl und Özdemir eine Aufarbeitung des Aschermittwochs mit juristischer Härte gefordert haben, wodurch die Bauernprozesse zum Aschermittwoch politische Prozesse geworden sind, bei denen die weisungsbefugte Staatsanwaltschaft als verlängerter Arm der Politik perfekt zu funktionieren scheint. Soll bei einer solchen Konstellation ein Gericht noch anders entscheiden, zumal Richter für ihre Ernennung auf eine Unterstützung aus der Politik angewiesen sind?
Wer sich über den Bauernkrieg vor 500 Jahren informieren will, dem sei die innovative Museumsveranstaltung “Uffrur!” im Kloster von Bad Schussenried ans Herz gelegt. Sie geht bis zum 5. Oktober 2025.
Veranstaltungsdetails:
- Termin: Samstag, 26. April 2025 bis Sonntag, 5. Oktober 2025
- Ort: Neues Kloster 1, 88427 Bad Schussenried
- Öffnungszeiten
- Di. – Fr. 10.00 – 17.00 Uhr
- Sa., So., feiertags 10.00 – 18.00 Uhr
- Eintritt
- Erwachsene 15,25 €
- Ermäßigte 12,00 €
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren 5,00 €
- Familien 35,50 €
Einige Artikel unserer Berichterstattung zu den “Biberacher Bauernprozessen”:
- Artikel vom 14.02.2024: “Pfefferspray gegen Bauern. Aschermittwoch der Grünen in Biberach abgesagt.”
- Artikel vom 16.02.2024: “Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?”
- Kommentar vom 16.02.2024: “High Noon in Biberach.”
- Artikel vom 19.11.2024: “Aschermittwoch Biberach, jetzt Anklage wegen Landfriedensbruch gegen Bauern.”
- Artikel vom 18.12.2024: ““Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.”
- Kommentar vom 18.12.2024: “Der Freitag, der 13. in Biberach war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit.”
- Artikel vom 19.12.2024: “HELFT UNS DABEI RECHT ZU KRIEGEN! Patrik Baab zum Urteil von Biberach.”
- Artikel vom 11.01.2025: “Wie kam es zum Urteil gegen die Pressefreiheit in Biberach?”
- Kommentar vom 11.01.2025: “Wenn Einstellung und Haltung als Nötigung bestraft wird, hat die Freiheit der Gedanken ausgedient.”
- Artikel vom 13.03.2025: “Der “Journalisten-Prozess” in Biberach.”
- Artikel vom 17.03.2025: “Wieder Skandalurteil gegen Aschermittwochsbauern.”
- Artikel vom 08.06.2025: “Biberacher Bauernprozess. “Tritt in die Eier” gab's nicht. Bauer trotzdem verurteilt.”
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch den dazugehörenden Kommentar “Recht haben und Recht kriegen...” .
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Kommentare
Kommentar von Annamirl Meier |
Liebes stattzeitung-Team, dieser Bericht schildert die Vorkommnisse in Biberach hervorragend.
Man fragt sich auch, weshalb ein grüner Minister in einem Aktionsbereich von weniger als 1 km, überhaupt zwei -womöglich mit Diesel betankten- Fahrzeuge in Anspruch nimmt. Ist es der Bequemlichkeit, der Gefährdungslage deutscher Politiker (in der Schweiz sitzen die Politiker gemeinsam mit Bürgern im Zug) oder der Machtdemonstration geschuldet? Oder, oder oder.....?
Fragen über Fragen....
Danke für die Berichterstattung!
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