Im Würgegriff der WHO

von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)

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  • Dubiose Annahme des Pandemievertrags bei der 78. Weltgesundheitsversammlung.
  • Pandemieabkommen kann weit in die Rechte der Bürger eingreifen.
  • Corona-Pandemiemaßnahmen lieferten die Vorlage für den Pandemievertrag.
  • AfD ist gegen eine Ratifizierung, SPD-Abgeordnete sieht den Vertrag als Sternstunde der Demokratie.
  • WHO wird in der Resistance als Geflecht aus Interessenkonflikten, Bürokratie und internationaler Machtpolitik angesehen.

Am 20. Mai 2025 verkündete das Systemmedium ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland): ”Die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben das Pandemieabkommen verabschiedet. Bei der Weltgesundheitsversammlung gab es keine Einwände gegen die Vereinbarung, sodass der Sitzungspräsident das Abkommen als verabschiedet erklärte.”

”Es gab keine Einwände, sodass das Abkommen als verabschiedet erklärt wurde”, bedeutet, das Pandemieabkommen wurde auf der 78. Weltgesundheitsversammlung am 20 Mai 2025 in Genf genauso wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO auf der 77. Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 in Genf ohne Abstimmung durchgepeitscht. Diplomatischer ausgedrückt: Das Pandemieabkommen und die IGV wurden durchgewunken, da keine formelle Abstimmung stattfand. Es handelte sich dabei um Konsensabstimmungen.

Irritierend ist, dass laut des Onlineblogs ”Achgut” der slowakische Ministerpräsident Robert Fico auf eine formelle Abstimmung pochte. Er hob hervor, dass die slowakische Delegation angewiesen sei, das Abkommen nicht zu unterstützen, da es die Souveränität der Mitgliederstaaten untergrabe und unverhältnismäßig in die Menschenrechte eingreife. Laut WHO-Regelwerk ist eine formelle Abstimmung nötig, wenn mindestens ein Mitgliedstaat dies explizit verlangt. In einem Telefonat mit Fico bat der WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus darum, seine Meinung zu ändern. Letztlich leitete der Sitzungspräsident keine formelle Abstimmung ein.

Sebastian Lukomski, der mit Hilfe von CitizenGO (Stiftung, die weltweit Petitionen organisiert), mehrere Petitionen gegen die WHO initiiert hat, monierte darüber hinaus, dass der Pandemievertrag in unfertigem Zustand hektisch in allerletzter Minute durchgedrückt wurde. Er schreibt: ”Einer der Hauptpfeiler des Abkommens, der Teil, wo es um das Geld geht - der Anhang über den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS) - ist noch nicht fertig. Das PABS-System legt fest, wer im Falle einer Pandemie die Kontrolle über Impfstofflieferungen, Patentrechte, Laborproben - alles - hat. Dies ist ein zentraler Punkt für das Funktionieren des Abkommens. Die Länder konnten sich nicht einigen, also verschoben sie die Entscheidung auf 2026.”

Offiziell soll der Pandemievertrag eine globale Zusammenarbeit stärken, wobei ein Schwerpunkt auf einem ausgewogenen Zugang medizinischer Produkte wie Impfstoffe oder Medikamente liegt. Ein zentraler Punkt im Pandemieabkommen ist das ”One-Health-Konzept”. Hier werden unter anderem Gesundheitsaspekte von Menschen, Tieren und Umwelt verflochten, um zoonotische Krankheiten (Krankheiten übertragen vom Tier auf den Mensch) zu verhindern.

Dem Konzept liegt auch die Befugnis inne, den Klimawandel zu managen. Regulierungen in den Bereichen Wasser, Luft, Energie, Lebensmitteln und mehr stehen dann an vorderster Stelle. Zurzeit erleben wir ja die Vorbereitung eines Angriffs aufs Wasser, das dem neuen WEF-Geschäftsführer Peter Brabeck-Letmathe, bekannt als Nestlé-Chef, besonders am Herzen zu liegen scheint. Brabeck-Letmathe vertritt unter anderem die Ansicht, dass Wasser nicht als fundamentales Menschenrecht, sondern als ökonomisches Gut zu betrachten sei. Man darf sich fragen, wann die Wassersteuer kommt, nachdem die Luftsteuer mit der CO₂-Lüge bereits umgesetzt ist.

Hervorgehoben wird beim Pandemievertrag, dass die nationale Souveränität durch den Vertrag nicht aufgehoben werde, da die WHO keine exekutive Gewalt habe. Diese Vorgabe der nicht vorhandenen exekutiven Gewalt lernten die Bürger vieler Staaten bereits bei der ”Corona-Plandemie” kennen. Lockdowns, Impfpflichten, Ausgehverbote, Reisebeschränkungen, Überwachung, Quarantäne und etliches mehr wurden nach Vorgabe der WHO umgesetzt – und da gab es das verpflichtende Pandemieabkommen noch nicht. Genau diese umgesetzten Pandemieverfahrensweisen sind unter anderem in dem ”One-Health-Konzept” nun verbindlich aufgeführt.  

Dr. Beate Sybille Pfeil sprach bereits im Vorfeld der Pandemievertragsverabschiedung, dass Deutschland als Musterknabe der WHO die Empfehlungen der WHO in der Pandemiezeit voll umgesetzt hat (siehe “600 Millionen von Deutschland an Bill Gates. Beate Sibylle Pfeil.”). Letztlich muss der Vertrag von jedem nationalen Staat unterzeichnet werden, was bei Deutschland als WHO-Musterschüler eine Selbstverständlichkeit sein dürfte. Dann ist der Staat an der Umsetzung der WHO-Vorgaben gebunden, da es sich um ein rechtlich verbindliches Regelwerk handelt. Es zeichnet sich ab, dass sich mit dem Abkommen und den bereits verabschiedeten IGV der Würgegriff der WHO immer enger um den Hals eines jeden Bürgers schließt.

Blickt man hinter die “Heile-Welt-Fassade” der WHO, erkennt man Abgründe. Eine ”gesundheitliche Versklavung der Bürger” ist eine Ausdrucksweise, die sicherlich dem nahekommt, was auf die Bürger mit dem Pandemieabkommen und den IGV zukommen kann. IGV und Pandemievertrag umfassen alle Gesundheitsnotfälle (nicht nur Pandemien) mit internationaler Tragweite und ihre Gegenmaßnahmen.

Rechtsanwalt Philipp Kruse, ein ausgewiesener Spezialist für die WHO-Thematik, bezeichnete bereits die IGV als ein Programm zur Durchsetzung ökonomischer Interessen mit klar totalitären Zügen. Er verweist diesbezüglich auf eine Aussage des WHO-Generaldirektors  auf der 77. Weltgesundheitsversammlung: ”Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen Impfgegner vorzugehen.” (I think itʼs time to be more aggressive in pushing back on anti-vaxxers). Das darf als Vorausimpuls für den Umgang mit WHO-Kritikern gewertet werden, wobei der Pandemievertrag  diese Vorgabe zementieren dürfte.

Am 22. Februar 2024 gab es bereits im Deutschen Bundestag eine Aussprache zum geplanten Pandemievertrag. Damals stellte Tina Rudolph von der SPD das geplante Pandemieabkommen als ”eine Sternstunde der Demokratie” dar. Nur die AfD und das ”Bündnis Sahra Wagenknecht” waren gegen eine Annahme des Vertrags. Nachdem nunmehr die WHO mit fragwürdiger ”Abstimmung” ihren Pandemievertrag durchgewunken hat, bezeichnete am 21. Mai 2025 die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Daniela Oeynhausen, den WHO-Pandemievertrag als gefährlichen Schritt hin zur globalen Kontrolle und massiven Einschnitt in die nationale Entscheidungsgewalt. Gemäß der Formulierungen des Pandemieabkommens wird es der WHO jederzeit ermöglicht, Pandemien auszurufen und Impfpflichten und Zensur durchzusetzen. Zudem werden Grundrechte ausgehebelt und der Profit der Pharmaunternehmen wird unterstützt. Diese und weitere Fakten sind für die AfD-Fraktion ein “No-Go”, was mit dem Ausdruck ”Wir sagen Nein zur Gesundheitsdiktatur!” unterstrichen wird. Und sie fährt fort: ”Der Vertrag darf nicht ratifiziert werden. Schluss mit der Unterwerfung unter WHO und Pharmalobby.”

Beate Bahner, Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht, bringt es in ihrem Buch ”WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit” auf den Punkt. Sie führt unter Zitathinweis aus: Nur ein Pandemievertrag ermögliche es daher, die nationalen politischen Entscheidungsträger zu einem ständigen Engagement in der globalen Gesundheitspolitik zu zwingen. Und was globale Gesundheitspolitik ist, regelt die WHO. Der Pandemievertrag bestimmt, dass nach der Maßgabe und Vorstellung der WHO zukünftige Pandemien gemanagt werden. Dazu ist eine dauerhafte Bereitschaft zur Pandemiebekämpfung unentbehrlich. Die WHO agiert im Rang eines globalen Pharmaindustriekartells, welches sich insbesondere um die Sammlung von Daten, die Planung, Beschaffung, Bevorratung und Verteilung von Pandemieprodukten und die Unterdrückung kritischer Meinungen zugunsten der Industrie kümmert, führt Bahner weiter aus.

Einen Vorgeschmack auf das Pandemieabkommen hat Polen bereits erfahren. Es wurde vom Pharmakonzern Pfizer 2023 auf Bezahlung nicht abgenommener Impfstoffe verklagt. Es geht um Kosten von über einer Milliarde Euro, die Polen als Abnahmeverpflichtung seitens der EU aufgezwungen wurden. Bahner führt in diesem Zusammenhang aus: ”Eine solche Unterwerfung unter die Interessen der WHO und der Großkonzerne können Staaten also nur vermeiden, indem sie diesen beiden Pandemievorhaben (Anmerkung: IGV und Pandemievertrag) gar nicht erst zustimmen.”  Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass Deutschland sofort zustimmen wird.

Im Zuge der Verabschiedung des WHO-Pandemievertrags fand der US-amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. kritische Worte: Die WHO hätte ihre massiven Fehler während der Corona-Pandemie nicht aufgearbeitet und daraus sogar die falschen Schlüsse gezogen. Zudem sei die WHO in einem Geflecht aus Interessenkonflikten, Bürokratie und internationaler Machtpolitik gefangen.

Um sich aus dem Würgegriff der IGV und des Pandemievertrags zu befreien, kommt als finale Lösung nur der Austritt aus der WHO in Frage. Die Kündigung greift ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung. Die USA haben am 20. Januar 2025 gekündigt, Argentinien am 5. Februar 2025. Durch den Austritt entfallen die Pflichtbeiträge und konsequenter Weise auch die freiwilligen Beiträge. Durch den Wegfall der USA hat die WHO einen Finanzausfall von etwa einer Milliarde Dollar.

Eine Alternative wäre Widerspruch gegen die IGV einzulegen. Die Widerspruchsfrist wurde von 18 auf 10 Monate verkürzt. Die offizielle Notifikation der IGV erfolgte am 19. September 2024. Demgemäß haben die Länder bis 18. Juli 2025 Zeit, die IGV zurückzuweisen. Wie sich die Sache beim Pandemievertrag verhält, ist nicht eindeutig, da der gesamte Vertrag noch nicht final verabschiedet und der Vertragstext noch nicht vollständig veröffentlicht worden ist. Die komplette Verabschiedung des Vertrags wird im Jahr 2026 erwartet. Generell gilt eine völkerrechtliche Standardfrist von 12 Monaten als Kündigungsfrist, die jedoch beim Pandemievertrag durchaus anderweitig formuliert werden kann. Lesen Sie dazu auch den Artikel “Das Instrument der Weltdiktatur heißt WHO” von Stef Manzini, den wir Anfang kommender Woche veröffentlichen.

Es würde zu weit führen hier alle WHO-Artikel die auf stattzeitung.org erschienen sind als Links aufzuführen . Bitte nutzen sie die Funktion Suche/Lupe, unter dem Stichwort WHO können sie sich einen umfassenden Überblick verschaffen.

Die Weltgesundheitsorganisation (englisch World Health Organization, kurz WHO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Die Praxis der Organisation ist die Koordination des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens. Sie wurde am 7. April 1948 von James D. Rockefeller, dem ersten Milliardär der Welt gegründet, proklamierte das Recht auf Gesundheit als Grundrecht des Menschen und zählt heute 194 Mitgliedstaaten. Sie wird vom WHO-Generaldirektor geleitet, seit Juli 2017 ist das der Äthiopier Tedros Adhanom Ghebreyesus.

Die Verfassung der Weltgesundheitsorganisation legt als Ziel die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen fest. Hauptaufgaben sind die Bekämpfung von Erkrankungen mit besonderem Schwerpunkt auf Infektionskrankheiten sowie Förderung der allgemeinen Gesundheit der Menschen weltweit.

Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert als “ein Zustand von vollständigem physischem, geistigem und sozialem Wohlbefinden, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung auszeichnet” und als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden und nicht als vorrangiges Lebensziel.

Am 20. Mai 2025 entschieden sich die Vertreter der 190 Mitgliedsstaaten nach dreijährigen Verhandlungen in Genf dem neuen Pandemievertrag der WHO zuzustimmen.



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