Die Biberacher Bauernprozesse und der “Impuls”“ im Genitalbereich. Ein Tritt in die “Eier”, oder doch keiner?
von Redaktionsteam (Kommentare: 0)
Redaktionsteam: Stef Manzini und Michael von Lüttwitz
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Hat er nun oder hat er nicht? Die Rede ist von einem Bauern, der einem Polizeibeamten in die Weichteile getreten haben soll, ohne dass dieser Polizeibeamte Tat oder Täter ganz genau ”bemerkte”. Bemerkt haben soll der Polizist einen ”Impuls”, so seine Worte, in seinen Genitalien. Was wie ein schräger Witz daherkommt, ist eine erneute Folge aus der Staffel ”True-Crime in Biberach”- die ”Bauernprozesse” um den Aschermittwoch der Grünen. Jetzt soll auch Jürgen Trittin vor Gericht erscheinen.
Aufgrund des notwendigen Umfangs des Artikels weisen wir nochmals auf unsere Vorlesefunktion, links oben über den jeweiligen Texten, hin.
Am 8. Mai 2025 kam es im Sitzungssaal 10 des Biberacher Amtsgerichts erneut zu einem Kuriosum. Der Angeklagte Johannes B. soll unter anderem einem Polizisten in die Genitalien getreten haben. Der angeblich geschädigte Polizeihauptmeister K. (in Folge Polizist ”A”) genannt, war auch als Zeuge vorgeladen, weil er Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt hatte. Bei seiner Zeugenaussage stellte sich jedoch heraus, dass der 25-jährige Polizist ”A” bei seinem Einsatz am Aschermittwoch zwar einen ”Impuls”, so seine eigenen Worte, in seinen Genitalien verspürte, ihm jedoch eine Zuordnung zum ”Impulsgeber”, meint möglichen ”Täter/Treter”, nicht möglich war. Damit war vorerst die Angelegenheit für den Polizeibeamten erledigt. Dann jedoch meldete sich Hauptkommissar K. vom Ermittlerteam bei ihm (in Folge Ermittler ”B” genannt). ”B” ermittelt als polizeilicher Sachbearbeiter bei den Aschermittwochvorfällen. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich zu erwähnen, dass eine sage und schreibe 20-köpfige Sonderermittlungsgruppe der Polizei, eingesetzt von Innenminister Strobel, rund um die ”Bauernproteste” des politischen Aschermittwochs der Grünen gegen die Landwirte ermittelt. Auch im Prozess gegen stattzeitung.org Ende 2024 drifteten die Aussagen der Beamten vor Ort, und den nachgeordneten Ermittlern stark auseinander. Laut Polizist A hätte der polizeiliche Sachbearbeiter den Täter ermittelt, der einen Tritt in seine Genitalien vorgenommen hätte. Aufgrund dieser Mitteilung hat dann der ”getretene” Polizist ”A” Strafantrag gegen den mutmaßlichen Täter Johannes B. gestellt.
Im Zuge der Gerichtsverhandlung konnte jedoch trotz akribischer Videoanalyse kein Tritt in die Genitalien des Polizisten durch den angeklagten Landwirt festgestellt werden. Zur Überraschung der Prozessbeobachter stellte sich sogar heraus, dass der Angeklagte überhaupt nicht in der Nähe des ”getretenen” Polizisten ”A” war. Aufgrund dieser Erkenntnis hielt der Polizeibeamte logischerweise an seinem Strafantrag jetzt nicht mehr fest.
Für die Prozessbeobachter der freien Presse entstand der Eindruck, dass in Folge seiner Aussagen bei der Staatsanwältin und der Richterin unterdrückte Panik ausbrach, denn diese Aussagen und die Ermangelung einer klaren Schuldzuweisung hätten ja unweigerlich einen Freispruch aus Mangel an Beweisen nach sich ziehen müssen. Geht man allerdings davon aus, dass es sich in Biberach um politische Prozesse handelt, läge ein Teilfreispruch sicherlich nicht im Interesse der Verantwortlichen.
Relativ schnell waren sich Staatsanwältin und Richterin einig, dass man die Verhandlung unterbrechen, sprich vertagen müsse, um Polizeibeamte vorzuladen, die gemäß der gemachten Videoanalyse in der Nähe des Angeklagten standen. Sie sollen dazu befragt werden, ob sie eventuell auch einen ”Impuls” im Genitalbereich gespürt hätten, der vom Angeklagten hätte kommen können. Hatte vielleicht ein anderer Polizist einen ”Tritt in die Eier” abbekommen, ohne das zu bemerken? Unwahrscheinlich! Die Verteidigung des Angeklagten monierte völlig zu Recht, dass die Justiz mit diesem Vorgehen regelrecht ins Blaue zu ermitteln versuche und beantragte die Einstellung in diesem Punkt. Die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht lehnten diesen Antrag jedoch erwartungsgemäß ab.
Offenkundig wurde an diesem Prozesstag, dass die polizeiliche Ermittlungsarbeit schludrig und schlampig vorgenommen wurde, denn ansonsten hätte sich ein solch geschilderter Fauxpas nicht ereignen können. Doch anstatt den falsch ermittelnden Beamten ”B” vorzuladen, um ihn zu befragen, wieso er eine Person einer Straftat beschuldigt, die der Angeklagte offenkundig nicht begangen hat, wird der Ermittler ”B” von der Richterin weiterhin als eine dem Gericht zuarbeitende Person eingesetzt. Er soll bis zur Fortsetzung des Prozesses eruieren, ob andere Polizisten in der Nähe des Angeklagten einen ”Impuls” im Genitalbereich verspürt hätten. Entschuldigen Sie, liebe Leser, die folgende Wortwahl, aber mit Verlaub klingt das nach ganz großem ”Bullshit”- um in Sprachverwandtschaft zu den ”Bauernprozessen” zu bleiben.
Die Verteidigung nun legte ihrerseits einen Beweisantrag vor, der aufhorchen lässt. Geht es nach der Verteidigerin, soll der prominente ehemalige Bundespolitiker und Grünen-Alt-Star Jürgen Trittin vorgeladen werden, um so herauszufinden, wie er als bekannter Politiker, der auf der Aschermittwoch-Veranstaltung sprechen sollte, problemlos in die Stadthalle gelangen konnte, obwohl die Staatsanwaltschaft dargestellt hat, dass eine vollständige Blockade gegeben gewesen wäre. Erinnern wir uns, dies war ja der von den Grünen genannte Grund die komplette Veranstaltung abzusagen. Das Ganze ist nicht trivial, denn falls sich die bisherige Darstellung der Staatsanwaltschaft zu der Veranstaltung insgesamt als falsch herausstellen würde, hätte das Auswirkungen auf den gesamten Strafvorwurf in allen ”Bauernprozessen”.
Angesichts der geschilderten dubiosen Ermittlungsarbeit, die übrigens bei den ”Biberacherprozessen” in Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz stattfindet, stellt sich verständlicherweise die Frage, wie seriös die Ermittlungsarbeit der Polizei insgesamt zu den Aschermittwochprozessen gehalten werden kann. Denn anstatt den Beklagten in diesem Punkt aufgrund der fehlerhaften polizeilichen Ermittlungsarbeit aus Mangel an Beweisen freizusprechen, versucht die Justiz ihn weiterhin in diesem Punkt zu kriminalisieren. Der Prozess wird am 20. Mai 2025 um 8:45 Uhr im Saal 10 des Biberacher Amtsgerichts fortgesetzt. Der Landwirt Johannes B. wird zudem angeklagt des Landfriedensbruchs, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung (der Tritt in die Genitalien).
Solche Vorkommnisse werfen massive Fragen zur Prozessführung auf, denn schon in den anderen Aschermittwochverfahren gab es bei nicht wenigen Prozessverfolgern, Zuschauern und Pressevertretern ungläubiges Kopfschütteln zur Vorgehensweise der Justiz. Man bekommt unweigerlich den Eindruck, einen Freispruch kann es nicht- ja darf es aufgrund der politischen Vorgaben keinesfalls geben. Der aktuell geschilderte Fall unterstreicht diesen unguten Anschein.
Auch der stattzeitung.org Autor und Pressefotograf Michael von Lüttwitz wurde in einem dieser fragwürdigen Prozesse am Freitag, dem 13. Dezember 2024, der Nötigung für schuldig gesprochen und verurteilt. Dies obwohl, wie im aktuellen Fall, Polizeivideos einwandfrei belegten, dass von Lüttwitz wohl seiner Aufgabe als Fotograf- nämlich zu fotografieren, nachgekommen ist- aber keineswegs irgendwann irgendwen genötigt hat. Noch bevor Michael von Lüttwitz Berufung einlegte, erkannte der Staatsanwalt, dass nun auch er ”Berufung” einlegen wolle- da ihm das Strafmaß von mehreren Tausend Euro plötzlich nicht mehr hoch genug erscheint. Dies geschah, obwohl die Richterin seinem Strafmaß vollumfänglich folgte. stattzeitung.org sieht in diesem ”Willkür-Urteil” eine eklatante Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit. Deswegen kommt stattzeitung.org in Pflichterfüllung für die Demokratie und einer unabhängigen Berichterstattung als deren elementaren Bestandteil nicht um diese Berufung herum. Dass mittlerweile viele Anwälte den ”verknackten” Landwirten von einer Berufung abraten, da sie keine andere Einsicht des Gerichts erwarten, ist ein weiteres trauriges Indiz einer zu verkommen scheinenden Judikative in deutschen Gerichtssälen. Das vorzugsweise Staatsanwälte und Richterinnen am Karriereanfang auf ”Geheiß” von oben harte, aber fragwürdige Urteile fällen, denn wie sonst ist Kretschmanns Ansage ”harte Strafen ” zu fordern denn zu beurteilen, noch bevor der Ministerpräsident überhaupt die Auswertung der Polizeiarbeit kennt, ist offenkundig. Der Prozess um den ”Zollstockwerfer” ist genauso kurios und dubios wie der um den ”Eiertritt”. Ein Tritt in die Weichteile sollte jeder Mann wohl zweifelsfrei bemerken- und ohne Wenn und Aber auch einer Person zuordnen können. Ein ”Herumgeeiere” ist genauso wenig logisch, wie dass ein Meterstab, aus großer Ferne geworfen, eine Autoscheibe durchschlägt.
Fragen über Fragen- und genau die stellt eine freie und unabhängige Presse wie stattzeitung.org. Dass sie dafür bestraft wird, unterstreicht das mangelnde Urteilsvermögen der Richter, die hier Urteile sprechen.
Anmerkung der Redaktion: Die Worte ”kurios” oder ”dubios” beschreiben, was sich besonders während und nach der ”Corona-Plandemie” in vielen Gerichtssälen der Bundesrepublik Deutschland abspielt. ”Maskenatteste”, ”Bauern in Rage”, Ärzte, Landwirte, Friedensaktivisten, unbescholtene Bürger, aber auch immer wieder Medienschaffende der ”Neuen Medien” geraten ins Visier der Justiz- die zunehmend politisch motivierte Urteil spricht. Was sich im Artikel liest wie ein Drehbuch zu einer schlechten Satire darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die ungerechten Urteile für alle Betroffenen Schaden und Leid mit sich bringen. Genau deswegen bleiben wir von stattzeitung.org am Ball, denn von der Mainstreampresse erfahren sie nicht das, was wir als bei den ”Bauernprotesten” wie bei den ”Bauernprozessen” stets vor Ort arbeitende Presse sehen und erleben- und hier für sie aufschreiben.
Seit letztem Jahr werden in unregelmäßigen Abständen im Amtsgericht Biberach Gerichtsprozesse zur 2024er Bauerndemonstration im Zuge der Aschermittwochveranstaltung der B´90/die Grünen abgehalten. Seinerzeit demonstrierten Bauern und Mittelständler gegen die politischen Pläne der Ampelregierung, welche ihre Existenz bedrohten. Dabei kam es in der Seitenstraße zum Veranstaltungsort der Aschermittwochveranstaltung in Biberach zu einem Menschenauflauf im Zusammenhang mit zwei Dienstfahrzeugen des Bundestagfuhrparks. Diese spontane Versammlung wurde politisch und danach juristisch als Blockade ausgelegt, die laut Aussage des baden-württembergischen Innenministers Strobl strafrechtlich aufgearbeitet- und hart bestraft werden müsse. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir schlugen in diese Kerbe. Links zu den Artikeln von stattzeitung.org am Artikel-Ende.
Bei den “Biberacher Bauernprozessen“ arbeitet die Staatsanwaltschaft mit dem Staatsschutz zusammen. “Staatsschutz“ ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen, die auf die Wahrung und den Schutz des Staates, seiner Verfassung und seiner Sicherheit abzielen, insbesondere im Hinblick auf politisch motivierte Kriminalität. Er umfasst sowohl die polizeiliche Tätigkeit zur Verfolgung und Verhinderung solcher Straftaten als auch die Arbeit von Nachrichtendiensten wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
In diesem Zusammenhang sehen nicht wenige die Aschermittwochprozesse als politische Prozesse. Bei diesen Gerichtsverfahren kommt es immer wieder zu kuriosen Momenten, welche die anschließende anscheinende stereotype Verurteilung in ein fragwürdiges Licht stellen. Es sei nur an den Werfer eines Meterstabs erinnert, der verurteilt wurde, weil ein Polizeibeamter nicht den Wurf, aber eine Wurfbewegung gemeint gesehen zu haben, und das, obwohl der Polizist bei der Personenbeschreibung Kriterien angab, die der angebliche Täter gar nicht aufwies. stattzeitung.org ist bei diesen Prozessen stets im Gerichtssaal anwesend, und berichtet darüber, wie die Links am Ende dieses Berichts zeigen.
Lesen Sie hierzu gerne auch die früheren Beiträge von stattzeitung.org
- “Wieder Skandalurteil gegen Aschermittwochsbauern.”
- “Der “Journalisten-Prozess” in Biberach.”
- “"Aufarbeitung“ des Aschermittwochs in Biberach glich einer Schulstunde mit Oberlehrer Kretschmann.”
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch den dazugehörenden Kommentar “Vom “Impuls” zu bestrafen.”.
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