AfD-Einstufung vorerst ausgesetzt.

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

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  • Kehrtwende beim Verfassungsschutz.
  • AfD setzt sich zunächst mit ihrem Einspruch durch.
  • Gerichtsentscheidung im Eilverfahren.
  • ”Aus” für ”bundesweit gesichert rechtsextrem”.
  • AfD-Spitze wehrte sich mit allen Mitteln.

Das Vorpreschen der ehemaligen Innenministerin Faeser, aufgrund eines ”Gutachtens” des Inlandsgeheimdienstes, die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, und das heutige vorläufige ”Aussetzen” dieser ”Einstufung” durch das Verwaltungsgericht Köln, zeigt vor allem eines: die Verfasstheit der Verfassungsschutzbehörde. In einer jetzt durch einen Eilantrag der AfD erwirkten ”Stillhaltezusage” der Bundesbehörde für Verfassungsschutz (BfV), darf die AfD vom Inlandsgeheimdienst vorerst nicht weiter als  ”bundesweit gesichert rechtsextremistisch” bezeichnet werden. Öffentlich darf diese Aussage nun nicht mehr getroffen werden, aber es wird vermutlich sehr lange dauern, bis dies an die Ohren der politischen Widersacher dringt, wie die heutigen Talkshows im ÖRR bereits belegen. Diese ”Stillhaltezusage” seitens der ”BfV”  gilt bis zur Gerichtsentscheidung über die ”Einstufung” der AfD, die ein Gericht zu fällen hat- und nicht die Innenministerin oder der Bundesverfassungsschutz. So entschied das Kölner Verwaltungsgericht über den Eilantrag der AfD, die damit gegen diese ”Einstufung” juristisch vorging. Die Hochstufung vom ”Verdachtsfall” zu ”bundesweit gesichert extremistisch” hat der Bundesverfassungsschutz bereits von seiner Homepage gelöscht. Wann das Kölner Gericht dann ein Urteil dazu fällt, steht noch nicht fest. Es könnten darüber Wochen, Monate oder sogar Jahre vergehen. Ein jahrelanger Rechtsstreit könnte also die Folge des über 1.000 Seiten starken Gutachten sein, dessen Inhalt nach eigener Aussage selbst die AfD nicht kennt.

Was hier sehr juristisch daherkommt, erklären die beiden Vorsitzenden der AfD, Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla, in einem ersten Pressestatement wie folgt: ”Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.” Die komplette Pressemitteilung steht, wie immer, unter “Meldungen”.

Durch die vorschnelle und offensichtlich rechtlich nicht haltbare Agitation der ehemaligen Innenministerin Faeser aufgrund des ”BfV-Gutachtens” ist der AfD bereits großer Schaden entstanden. Parlamentarier der AfD wurden von Dienstreisen ausgeschlossen und damit an der Ausübung ihres demokratisch legitimierten Mandats gehindert. Kandidaten der Partei, wie beispielsweise der Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters von Halle, Alexander Raue, zogen aufgrund der ganz offensichtlich politisch motivierten ”Einstufung” seine Bewerbung zurück. Für die zahlreichen Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die Mitglieder der AfD sind, hat die Partei einen Handlungsleitfaden herausgegeben.

Es entsteht der Eindruck, das ”BfV” wollte vor allem eines: Der AfD, die sich laut aktuellen Umfragen des ”Politbarometers” bei 23 Prozent befindet und damit nach der Union, CDU und CSU, zweitstärkste politische Kraft in Deutschland ist, politisch motiviert Schaden zufügen. Das wäre dann ein weiterer Makel bezüglich der Glaubwürdigkeit des ”BfV”.

In erster Linie muss sich jedoch Nancy Faeser (SPD) diesen ”Schuh” anziehen lassen. Die ehemalige Bundesministerin und selbsterklärte ”Faschistenjägerin” trat nur vier Tage vor ihrem Ausscheiden aus dem Kabinett mit dem ”Gutachten” der Behörde an die Öffentlichkeit. Auch hier können sich politische Beobachter wiederum des Verdachts nicht erwehren, Faeser wollte schnell noch Fakten schaffen. Damit hat die Ex-Innenministerin ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) einen ”Koffer” vor die Füße geschmissen, den dieser so möglicherweise gar nicht tragen will.

Als ”Tyrannei” bezeichnet der US-Außenminister Rubio die Vorgänge um die AfD. Der im zweiten Wahlgang gewählte neue Bundeskanzler Friedrich Merz verbietet sich eine Einmischung der Amerikaner in innerdeutsche Angelegenheiten, wie er im Interview sagte.

Nicht nur AfD-Anhänger dürften das ununterbrochene Störfeuer der Altparteien, und das sogenannte Gutachten des deutschen Inlandsgeheimdienstes exakt so einschätzen, wie es Rubio und Vance tun.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, wollte bei der letzten Bundestagswahl im Februar von der Behördenleitung für die CDU in den Bundestag wechseln, und sich damit sich ein Abgeordnetenmandat sichern. Er scheiterte damit. Deutlicher kann sich die politische Steuerung eines Staatsorgans, das im übrigen europaweit keine Entsprechung findet, nicht ”outen”.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unterstreicht mit diesem fragwürdigen ”Gutachten” erneut seine Fragwürdigkeit. Es bedarf offensichtlich dringend einer entschiedenen Reform, um die Glaubwürdigkeit dieser Behörde wieder herzustellen. Die AfD fordert seit langem die Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes. Kein anderes Land in Europa ”leistet” sich eine derartige ”Institution”.

Nancy Faeser hat mithilfe des ”BfV” und ihrem ”Galoppsprung” öffentlichkeitswirksam Verwirrung gestiftet, eine Partei diffamiert, Menschen verunsichert und geschädigt, und letztlich damit auch ihr eigenes Ansehen weiter beschädigt.

Die ehemalige Innenministerin gehört der neuen Bundesregierung nicht mehr an.



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