Masken-Irrsinn während der Coronazeit – eine Ausgeburt an staatlicher Bevormundung.

von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)

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  • Masken haben nichts genutzt, sondern geschadet.
  • Die Maske wurde zum Symbol gesundheitlichen, politischen und juristischen Abfalls.
  • Entgegen arbeitsrechtlicher Verordnung wurden Schüler zum Tragen von FFP2-Masken gezwungen.
  • Ärzte sind verpflichtet, Schaden von Patienten abzuwenden, auch wenn sie deshalb Konsequenzen zu befürchten haben.
  • Versucht die Justiz ihr Versagen während der Coronakrise durch ein ”Schandurteil” zu vertuschen?

Wir müssen Maske tragen, weil wir eine von einem Killervirus verursachte Pandemie hätten. Schützt die Maske überhaupt davor? Auf der Maskenverpackung steht Gegenteiliges. Von medizinischer Seite gibt es die Information, dass eine Maskenpore mindestens 80 Mikrometer, ein Virus aber nur 0,08 Mikrometer und ein sogenanntes Tröpfchen 1 Mikrometer groß seien. Das ist, als ob man mit einem Maschendrahtzaun Mücken abhalten wollte.

Wenn sie nichts nützt, kann sie nur einen anderen Zweck erfüllen: Sie ist ein Symbol… Ich habe still zu sein und mich gehorsam in die vorgesehene ”neue Normalität”, die einem Überwachungsstaat ähnlicher sein wird als einem Rechtsstaat, führen zu lassen, so haben viele den ”Lappen im Gesicht” empfunden.”

Passender kann man den Masken-Irrsinn während der Coronazeit wohl nicht fassen, niedergeschrieben im Buch ”Gegen das Vergessen… Corona – Das haben wir erlebt” vom “Förderverein für politische Bildung im Hegau”.

Durch die freigeklagten RKI-Files (Dokumente des Robert-Koch-Instituts) wird die Sinnlosigkeit der Maske bestätigt: Dort heißt es bereits am 15. Januar 2020: ”Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor und sprechen sich explizit dagegen aus.” Bereits am 28. Februar 2020 hatte Professor Lars Schaade vom RKI in einer Pressekonferenz erklärt, das Tragen von Alltagsmasken mache keinen Sinn, es gäbe keine wissenschaftliche Evidenz dafür. Und am 31. März 2020 heißt es in den RKI-Dokumenten: ”WHO rät allgemein MNS Tragen ab” (mit MNS ist der Mund-Nasen-Schutz gemeint, der kurzerhand als Maske bezeichnet wird). Am 16. November 2020 wird festgehalten: ”Es ist ungünstig und gefährlich, wenn Masken von Laien benutzt werden”.

Am 13. Januar 2021 kommt es in den Files zum Hinweis ”Generelle FFP2-Maskenpflicht wird als nicht sinnvoll erachtet.” Am 18. Januar 2021 wird in den Files ergänzt ”Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung von FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen.”

Trotz alledem wurde eine Maskenpflicht für die Bevölkerung erlassen. Viele Corona-Maßnahmen sind eine politische Entscheidung ohne wissenschaftliche Grundlage, hatte damals die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel angemerkt. Unter diesem Gesichtspunkt darf oder vielmehr muss man den Masken-Irrsinn einstufen.

Regelrecht skurril wird es, wenn sich die Justiz bei dem Masken-Wahnsinn einschaltet. Im Gesundheitswesen ist bekannt, dass für viele vorbelastete Menschen ein Maskentragen, ohne Schaden zu nehmen, nicht möglich ist – ganz abgesehen davon, dass das Maskentragen bei jedem Menschen generell die Gesundheit negativ beeinflusst. Nicht wenige Ärzte, die zum Wohl der Gesundheit ihrer Patienten eine Maskenbefreiung ausstellten, landeten anschließend nach einer Hausdurchsuchung vor Gericht und wurden auch noch verurteilt, obwohl es keine evidenzbasierte Grundlage für einen Maskenzwang gibt, dafür aber quasi unzählige Fakten für eine gesundheitliche Schädigung.  Die Justiz recherchierte nicht, sie befolgte nur beziehungsweise verließ sich auf Informationen vorgegebener Dritter wie das RKI, das nunmehr durch die offengelegten Files massiv unter Druck geriet. Dass immer noch Prozesse gegen Ärzte laufen, die Maskenatteste ausstellten, entzieht sich dem gesunden Menschenverstand.

Weshalb es zu keiner Einstellung der gerichtlichen Maskenverfahren kommt, dürfte der Fall des Familienrichters Christian Dettmar geben.  Er hob im April 2021 an zwei Weimarer Schulen Corona-Maßnahmen auf. Als Begründung wurde angeführt, eine Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests können das Kindeswohl gefährden. Daraufhin wurde der Richter von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses zur Maskenpflicht der Rechtsbeugung angeklagt und letztlich nach mehreren Verfahren schuldig gesprochen.

Der Verfahrensweg wurde von dem ”Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte” medial begleitet. Matthias Guericke kommt in seinem Artikel ”Kein Irrtum. Das schriftliche Revisionsurteil im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter Christian Dettmar” unter anderem zu dem Schluss, dass die Schuld des Richters darin lag, dass er sich geweigert hatte, sich eine Meinung von den ”offiziellen Stellen” vorgeben zu lassen. Er hatte es gewagt, zu den kontroversen Fragen Gutachten einzuholen, was bis dahin kein einziges Oberverwaltungsgericht in den Normenkontrollverfahren gemacht hatte, und zeigte damit, dass es möglich war, als Gericht Coronafälle genauso zu behandeln wie alle anderen Fälle, in denen zur Tatsachenfeststellung und -bewertung wissenschaftliche Expertise erforderlich ist. Er hielt damit der Justiz den Spiegel vor und zeigte, was sie in den Coronaverfahren hätte tun müssen. Es sollte der mit Dettmars Beschluss verbundene Vorwurf an die Justiz, dass sie in der Coronakrise systematisch versagte, abgewehrt werden – und das hieß, dass Dettmar verurteilt werden musste.

Angesichts dieser Darstellung bekommt man unweigerlich den Eindruck, bei Corona wird kein Recht gesprochen, sondern nur ein Urteil gefällt. Deshalb verwundert es nicht, dass in bisher fast allen Maskenprozessen Schuldurteile erfolgten – und diese ohne Heranziehung von belastbaren Fakten. Wäre dies erfolgt, wären die Schadwirkung von Masken einerseits und die Sinnlosigkeit des Maskentragens als angeblicher Schutzfaktor andererseits sicherlich offensichtlich geworden.  Wenn solche Prozesse als politische Prozesse eingestuft werden, fällt es schwer zu widersprechen.

Die Biologie beziehungsweise die Physiologie hält zahlreiche belastbare Fakten bereit, welche die Schadwirkung des Maskentragens belegen. Deshalb gibt es bei FFP2-Masken extra eine arbeitsrechtliche Verordnung, welche ein dauerhaftes Tragen bei Erwachsenen verbietet und Pausen einfordert. Im Schulalltag wurden Kinder gezwungen, die für Erwachsenen zugelassenen Masken zu tragen und obendrein vorgeschriebene Tragepausen zu ignorieren. Man fragt sich, weshalb nicht die dafür Verantwortlichen vor Gericht stehen. Obendrein weisen Berichte darauf hin, dass das Maskentragen in Schulen zu einer Erhöhung von Infektionen führte. Unter diesem verschärfenden Gesichtspunkt ist die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Maskentragens in Schulen nicht nachvollziehbar, es sei denn, man zieht zu Rate, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland eine weisungsbefugte Instanz der Politik ist.

Zu welchen generellen Gesundheitsstörungen das Maskentragen führen kann, zeigte die Neurologin Margareta Griesz-Brisson mit Gutachterpraxis in Deutschland und neurologischer Praxis in England. Ihre Ausführungen zu dieser Thematik können dem oberen Bild entnommen werden.

In diesen Konsens passen Ausführungen des Passauer Frauenarztes Dr. Ronny Weikl, der im Deutschen Bundestag als Gast der AfD bei deren Coronaausschuss auf die Schadwirkungen und Gefahrenpotenziale des Maskentragens hinwies. Er führte aus, medizinisches Wissen dürfe niemals zum Schaden der Menschen eingesetzt werden, selbst wenn dies für den Mediziner Konsequenzen nach sich zieht. Letztendlich wurde der engagierte Arzt und Vize-Präsident der Gesellschaft “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.” ebenfalls wegen des Ausstellens von Maskenbefreiungen verurteilt.

Durch das Maskentragen wurde man ständig an die Bedrohung durch das Virus erinnert und nebenbei erhöhte sich auch die Bereitschaft, ja, das Verlangen, sich impfen zu lassen, konstatierte Weikl. Weiter führte der Facharzt aus, die Maske ist quasi der neue “Gesslerhut”, mit dem der Staat den Bürger demütigen, ihm einen Maulkorb verpassen kann, seine Konformität überprüfen und nebenbei noch das letzte Fünkchen Verstand und Autonomie rauben kann. Damit ist zum politischen Masken-Irrsinn wohl alles gesagt.



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