Der eImpfpass soll in Österreich erzwungen werden.

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

Gastbeitrag

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Gegen den ”gläsernen Patienten” in Österreich und den zwangsinstallierten eImpfpass kämpfen zwei sehr bekannte Männer der Resistance: Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen nun vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Auf ihrer Pressekonferenz am 20. Januar in Linz begründeten beide ihren Verdacht, hier solle bei künftigen ”Plandemien” ein neues Kontroll- und Überwachungsinstrument installiert werden. Mit einem Gastbeitrag von ”Report24” informieren wir über die Vorgänge im Nachbarland.

Die Mediziner Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen springen immer wieder vorwärts in die Bresche, wenn es gilt Bürgerrechte zu bewahren. Beide sind große Aufklärer der Resistance, die über große Expertisen verfügen- und ihren Mund nicht halten.

In Österreich soll nun der ”Elektronische Impfpass” (eImpfpass) den Patienten zwangsverordnet werden, deswegen rufen Haditsch, Sönnichsen und ihre Mitstreiter den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) an, wie sie bei einer Pressekonferenz, am Montag, dem 20. Januar, in Linz bekanntgaben.

Der gläserne Patient ist eine Horrorvorstellung von vielen Patienten, und ihren Ärzten. Niemals dürften die sich zu Erfüllungsgehilfen von Politik und Pharmakonzernen machen, so die Mediziner auf der Pressekonferenz.

Ab 2025 bekommt jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und nicht aktiv widerspricht, die elektronische Patientenakte (ePA). Teil dieser ePA ist auch der eImpfpass. Dort muss eingetragen werden, wer gegen Covid-19, Influenza, HPU und Mpox (Affenpocken) ”geimpft” wurde. Damit lässt sich im Überwachungsstaat nachverfolgen, wo die ”Ungeimpften” sitzen- zudem können sich Hacker leicht Zugriff zu den sensibelsten Daten eines Menschen verschaffen.

In einem Gastbeitrag von den Freunden bei ”Report24” möchten wir auf diese bedenkenswerte Entwicklung im Nachbarland hinweisen. Am 2. Februar werden wir die Gelegenheit nutzen, beim Gespräch mit Mag. Gerald Hauser (FPÖ) und Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser, dieses Thema noch zu vertiefen.


Gastautor: Vanessa Renner (Report24)

Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen bringen Gesetzesprüfungsantrag ein: eImpfpass landet vor VfGH!

Die Mediziner Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen kämpfen auch weiterhin für die Rechte der Bürger: Im Widerstand gegen den eImpfpass rufen sie nun den VfGH an. Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen hielten auf der gestrigen Pressekonferenz unmissverständlich fest, dass der Staat kein Recht hat, derartig in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Bürgern einzugreifen – und dass es auch nicht die Aufgabe eines Arztes ist, als Vollstreckungsorgan von politischen Interessen im Dienste der Pharmaindustrie zu fungieren.

Bei der gestrigen Pressekonferenz zum Gesetzesprüfungsantrag sprachen:

  • Prof. DDr. Martin Haditsch, Erstantragsteller. Facharzt für Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie, Infektiologie & Tropenmedizin.
  • Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen, Zweitantragsteller. Facharzt für Innere Medizin – Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Dr. Michael Brunner: em. Rechtsanwalt u. Gründungsmitglied der International Association of Lawyers (IAL) und der ”Anwälte für Aufklärung”. Hat erfolgreich mehrere Bestimmungen der Corona-Maßnahmen beim VfGH bekämpft.
  • MMag. Markus Koisser, Bakk. MSc: Einschreiter. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht & Datenschutz.
  • Bernhard Costa: Unternehmer, Sprecher ”Wir EMUs”.

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der ”Wir EMUs”:

Kaum in Kraft, landen der elektronische Impfpass (”eImpfpass”) bzw. die entsprechenden Änderungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) schon vor dem VfGH. Lt. damaligem Gesetzgeber sollen mit dem Tool persönliche Impfkalender sowie Erinnerungen an empfohlene Impfungen erstellt werden. Die Auswertung der gespeicherten Daten soll im Rahmen der Pharmakovigilanz (Pharmazeutische Beurteilung von Impfungen) und das Krisenmanagement bei Epidemien verbessern. Vorerst müssen Covid-19, Influenza, HPV und Mpox-Injektionen eingetragen werden sowie relevante Vorerkrankungen und der jeweilige Immunstatus.

Dagegen regt sich immer mehr Widerstand. Die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten sei nicht gewährleistet, die verpflichtende Eintragung von Impfungen bzw. impfrelevanter Vorerkrankungen könne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stören, so die Einwände. Der eImpfpass kann die Durchsetzbarkeit einer Impfpflicht und die Sanktionierung ungeimpfter Personen ermöglichen.

Ärzte klagen

Die Mediziner Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen rufen nun den VfGH an, wie sie heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gaben. Denn es herrschen erhebliche Zweifel an der verfasssungsrechtlichen Zulässigkeit des eImpfpasses. So sei – anders als bei der Elga-Teilnahme – das Widerspruchsrecht (Abmeldung) beim zentralen Impfregister bzw. beim eImpfpass ausgeschlossen. Kritisiert wird auch, dass die Löschungsfrist der Daten erst 30 Jahre nach dem Tod des Bürgers erfolgen soll – sofern kein Sterbedatum bekannt ist, 120 Jahre nach der Geburt des Bürgers (§ 24 c Abs. 5 GTelG).

Somit werden die Gesundheitsdaten aller geimpften und ungeimpften Personen in Österreich auf Vorrat gespeichert, was jedenfalls EU-rechtswidrig ist. Zumal der EUGH schon 2014 in einem wegweisenden Urteil die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung, damals durch Telefon- und Internetanbieter, für gänzlich unzulässig erklärte. Befremden löst auch der Umstand aus, dass die Datenschutzbehörde bereits am 11.11.2020 per Bescheid festgehalten hat, dass die Pläne des damaligen Gesundheitsministers zur Novelle des GTelG voraussichtlich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Zugriff auf sensible Daten

Zugriff auf die hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten haben fortan u.a. der Gesundheitsminister, die Elga GmbH, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger, die Gesundheitsberatung und Apotheken als gemeinsam Verantwortliche. Da die Auflistung der Zugriffsberechtigten durch den Gesetzgeber nicht taxativ erfolgte, kann die Liste spezifisch per Verordnung des Gesundheitsministers erweitert werden. Gesundheitsdaten-Speicherung muss jedoch grundsätzlich auf das Notwendigste eingeschränkt bleiben.

Ärzte im Dilemma

Für Ärzte ist die verpflichtende Teilnahme am eImpfpass besonders problematisch. Nach § 24 c. Abs. 2 GTelG sind sie verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Impfungen, impfrelevante Informationen wie Vorerkrankungen, Impfindikationen sowie Antikörperbestimmungen im zentralen Impfregister zu speichern. Wünschen ihre Patienten – aus gut nachvollziehbaren Gründen – keine Eintragung in den eImpfpass, verstößt der Arzt bei Eintragung in den eImpfpass gegen die ärztliche Schweigepflicht und gegen das Grundrecht des Patienten auf Selbstbestimmung und Datenschutz. Lehnt der Arzt die Behandlung ab, verstößt er gegen die ärztliche Behandlungspflicht bzw. gegen den hippokratischen Eid. Eine Situation insgesamt, die zu einer veritablen Zerrüttung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen kann.

Rücknahme zumindest der verpflichtenden Teilnahme gefordert

Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen halten fest, dass es “nicht die berufsrechtliche Aufgabe eines Arztes ist, Vollstreckungsorgan von politischen Interessen im Dienste der pharmagetriebenen Absatzsteigerung zu sein. Der Gesetzgeber bzw. der Staat hat kein Recht, in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Bürgern durch die verpflichtende Datenspeicherung einzugreifen.” Beide fordern nun, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen die Rücknahme der verpflichtenden Teilnahme zum eImpfpass auf die Agenda kommt.

Über “Wir EMUs”

Organisiert wurde die Pressekonferenz von “Wir EMUs”. Die überparteilich organisierte Plattform zählt mittlerweile 2.000 Mitglieder. Ursprünglich gegründet von Unternehmern, Ärzten und Anwälten, steht sie mittlerweile allen offen. Sie tritt für eine solidarische Haltung in der Gesellschaft ein.

www.wir-emus.com



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