Ab wann ist man ein Terrorist?

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

Meinung

Warum ist Johanna Findeisen noch in U-Haft? Warum überhaupt das ganze Theater um die ”Rollator-Gang”, die angeblich in Deutschland putschen wollte? So unwahrscheinlich wie die Wahrscheinlichkeit, das die ”Handvoll” um Heinrich XIII. Prinz Reuß das hätte bewältigen können, so hartnäckig die Versuche der Generalbundesstaatsanwaltschaft Johanna Findeisen aus Frickingen am Bodensee eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, genannt ”Reichsbürger” nachzuweisen. Bis auf ein paar schartige Schwerter und einige Handfeuerwaffen hat der Generalbundesanwalt bisher nichts präsentiert, was darauf schließen ließe, dass diese Gruppierung ernsthaft das Land in ihre Gewalt hätte bringen können.

Dennoch:

Der Tatort ”Verblendung” vom gestrigen Sonntagabend gibt einen exzellenten Einblick in ein Szenario, das zur Realität wird, wenn Fanatiker loslegen. Ausgerechnet in Stuttgart spielt dieser Krimi, rund um das Ermittlerteam Lannert und Bootz, hervorragend gespielt von Richy Müller und Felix Klare, die in eine Geiselnahme geraten. Kommissar Bootz wird in einem Kino zusammen mit anderen Zuschauern von Terroristen als Geisel genommen. Die Täter fordern: Inhaftierte Kameraden müssen aus dem Gefängnis entlassen werden, weil sie angeblich vom Staat mit dem Tod bedroht würden. Die Schauspielerin Anna Schimrigk agiert in diesem atemberaubenden Thriller als brutale Geiselnehmerin mit verstörender Intensität. Hier beginnt, was im Blick auf das große Ganze nicht realistisch ist. Eine Gruppe plant, notfalls mit Gewalt, ihre Ziele, genannt ”Freiheit”, durchzusetzen. Als einige Mitglieder in Haft geraten, noch ist keiner Menschenseele etwas passiert, versucht die Terroristin mit ihrem Komplizen die Mitstreiter aus der Haft zu pressen, und dem Innenminister ein Schuldeingeständnis eines in Haft verstorbenen Bandenmitglieds abzupressen. Tote und Verletzte sind das Resultat ihrer Agitation, freilich- und das macht den Krimi spannend- mit einem vollkommen anderen Ergebnis als von ihr beabsichtigt. Mehr wird nicht verraten. Schauen Sie selbst (in der ARD-Mediathek).

Dennoch:

Was hat das alles mit Johanna Findeisen zu tun? Nein, sie spielt selbstverständlich nicht die Rolle der ausgeflippten Terroristin aus dem Fernsehkrimi. Vielmehr ergibt sich aus der Gesamthandlung des Films die Frage, ab wann ist man ein Terrorist? Ab wann wird es vielleicht nicht im Großen, dem ”Umsturz”, sondern an der ganz anderen Seite im ganz ”Kleinen” gefährlich genug- dass Ermittler und Staatsorgane entschieden und rigoros dagegen vorgehen?

Eine Ermittlung im Sinne von: ”Was kann damit möglicherweise verhindert werden?” ist schlicht genau das, was vernünftige Menschen im Falle von Taleb A. dem Attentäter von Magdeburg fordern. 105 Mal sei der polizeilich aktenkundig geworden, ohne dass dies seine Verfolgung und Verbringung in einer Haftanstalt, also ab hinter Schloss und Riegel, zur Folge gehabt hat. Hier bleiben sechs Tote und 300 Verletze, jeder einzelne davon könnten wir selber sein.

Vorzuwerfen ist in diesem Kontext ”Reichsbürger Taleb A.”, dass unsere Innenminister, allen voran die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, ideologisch verpeilt und auf einem Auge blind zu sein scheinen.

Dennoch:

Um uns nicht den gleichen Vorwurf gefallen lassen zu müssen, müssen wir es unbedingt anders machen, und beide Seiten der ”Medaille” betrachten. Nur so, auch wenn es weh tut, finden wir Erklärungen dafür, warum die Dinge so sind wie sie sind.

stattzeitung.org wird in Kürze zwei Artikel zum ”Fall-Findeisen” veröffentlichen. Ein Artikel widmet sich ausschließlich den Haftbedingungen, der seit 15 Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt befindlichen Politikerin. Dazu sei vorab folgendes berichtet:

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab, Strafverteidiger von Johanna Findeisen, sieht in den Haftbedingungen seiner Mandantin den Artikel 3  der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, bereits als übertreten.

Der zweite Artikel befasst sich mit dem offensichtlichen Stillstand des nun seit sieben Monaten ablaufenden Gerichtsverfahrens, der nicht nur bei uns den Eindruck hinterlässt, die Generalbundesanwaltschaft würde dieses Verfahren unnötig lange hinauszuzögern- ohne eine hinreichende Schwere der Taten belegen zu können. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Länge einer Untersuchungshaft als Grundvoraussetzung zur Schwere des Tatvorwurfs.

Lesen Sie beide Artikel, nehmen sie sich die Zeit, der Aufwand dazu ist kaum zu vergleichen mit menschlichen Schicksalen, die seit Jahren hinter Gittern ihre Lebenszeit verlieren, und büßen müssen für etwas, das noch lange nicht bewiesen ist.

Was hat der Fall-Findeisen nun mit Tom Lausen und Stefan Hockertz zu tun? Gar nichts!

Dennoch:

Schauen Sie sich unbedingt das Video-Gespräch ”Lausen+Hockertz” an, nehmen Sie sich auch dafür die Zeit. (Video dazu am Ende des Artikels). Auch hier finden sich die Antworten auf ihre Fragen. Nur wenn wir Stück für Stück verstehen, was die vermeintliche Gegenseite um- und antreibt, werden wir Klarheit finden, und angemessen reagieren können.

Bleiben Sie gut informiert und klar bei Verstand,

Ihre Stef Manzini

Sehen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu unbedingt das Gespräch “Lausen+Hockertz”:



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