Der Freitag, der 13. in Biberach war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit.
von Stef Manzini (Kommentare: 0)
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Natürlich kann man Pressefreiheit auch einschränken, da hat Richterin Lisa-Maria Borst vollkommen recht. Zum Beispiel, wenn ein Pressefotograf nötigt. Körperlich. Nötigende Gedanken soll mal einer nachweisen. Die Gedanken sind frei. Sind sie das? Nach diesem Urteil sind sie das nicht. Der Journalist und Pressefotograf Michael von Lüttwitz hat niemanden genötigt. Gut dokumentiert im Polizei-Videobeweis vor Gericht, attestiert von den Polizei-Zeugen, argumentiert von seinem Verteidiger.
Das Urteil muss folgerichtig Freispruch lauten. Hat es aber nicht. Dafür gibt es vier Gründe:
- Verurteilt wegen der Grundeinstellung, so begründete es der Staatsanwalt Abt.
- Verurteilt als Retourkutsche auf von Lüttwitz Strafanzeige gegen einen Polizisten.
- Verurteilt, da Urteile her müssen, die Politik hat das angekündigt.
- Verurteilt, weil kritischer Journalismus bestraft werden muss, damit die unabhängigen Journalisten den Kopf einziehen.
Tun wir aber nicht!
Richterin Borst sprach in ihrer Urteilsbegründung den einen ausschlaggebenden und verhängnisvollen Satz: ”Sie hatten einen entsprechenden Vorsatz.” Staatsanwalt Abt wurde noch deutlicher: ”Es ist die Grundeinstellung”. Auf meine nochmalige Nachfrage präzisierte der Staatsanwalt: ”Wie er (von Lüttwitz) zu der Sache stand”. Also wird hier Haltung nach Einschätzung der Richterin bestraft.
Nancy Faeser hat angekündigt, Meinungen unterhalb des Strafbaren zu verbieten. Was das bedeutet, zeigt sich in diesem skandalösen Fehlurteil. ”Schandurteil” nennt es Patrik Baab, ein Ausnahmejournalist. Noch einer, der sich den Mund nicht verbieten lässt, auch wenn es noch so schwerfällt. Hier wurde eine Meinung verurteilt, die unterstellt wurde, ohne dass eine strafbare Handlung ”Nötigung” vorliegt, so sehen wir die Sache. Dass wir uns diese ”Justiz-Willkür” gefallen lassen müssen, ist schon ein starkes Stück. Hier wurde nicht Michael von Lüttwitz, oder die stattzeitung.org alleine bestraft. Hier wird der kritische Journalismus, alle, die ihn machen, und alle, die ihn brauchen, bestraft.
Bestraft wurde mit Michael von Lüttwitz nicht nur ein Journalist, sondern auch ein besorgter Bürger, der es gewagt hat gegen einen Polizisten Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen, der auf Weisung von ”oben” handelte, und ein Pfefferspray gegen Demonstranten einsetzte, das zu körperlichen Schäden führen kann. Aufbegehren gegen die ”Obrigkeit”, kann man dieses Verhalten nennen.
Warum werden in Deutschland politisch motivierte Unrechtsurteile von Gerichten gefällt?
Dr. Walter Weber ist das aktuellste Beispiel, bestraft für Maskenatteste, obwohl heute unumstößlich die Richtigkeit seiner Handlungsweise bewiesen ist. Julian Assange ist sicher das prominenteste Beispiel für einen, der jahrelang in schwerer Haft verbracht hat. Bestraft, weil er die Wahrheit ans Licht brachte. Den sogenannte ”Reichsbürgerprozess” um Johanna Findeisen und Weitere nennt die prominenteste Gerichtsreporterin Deutschlands Gisela Friedrichsen in der Zusammenfassung eine ”Farce”. Das Urteil gegen den Journalisten Michael von Lüttwitz, Autor der stattzeitung.org, ist da nur ein Glied in einer langen Kette des Unrechts. Ist die deutsche Justiz zur Staats- und damit Willkürjustiz verkommen?
Staatsanwaltschaften unterliegen der Obrigkeit des Innenministeriums. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zusammen mit Innenminister Thomas Strobel die Marschrichtung in Sachen ”Biberacher-Bauernprotest” vorgegeben. Mit erhobenem Zeigefinger drohten beide Politiker in Biberach bei einer Nachveranstaltung vor handverlesenem Publikum Konsequenzen an. Eine zwanzigköpfige Sonderermittler-Gruppe der Polizei wurde installiert. Da müssen Köpfe rollen. Da müssen Urteile her. Leider sah sich die Richterin am Anfang ihrer Karriereleiter dieser politisch orchestrierten Marschrichtung unterworfen. Ihr Urteil ist schlicht falsch.
Das ein Staatsanwalt einen geöffneten und wieder geschlossenen Mund als ”Buhruf” wertet, ohne dafür den geringsten Beweis zu erbringen, Michael von Lüttwitz hätte auch um Hilfe rufen können, und das Richterin Borst dieser waghalsigen Argumentationskette auch noch folgt, ist nur ein Beispiel für mangelndes Urteilsvermögen bei dieser Gerichtsverhandlung. Die Folge dieser Fehlbeurteilungen lauten 50 Tagessätze a´40 Euro, also 2.000 Euro Strafe für etwas, das es nicht gibt.
Dem viel beschworenen Schutz der Demokratie erweisen diese falschen Urteile einen schlechten Dienst. Ja, sie erzeugen mehr als ein Störgefühl. Sie gefährden das Gerechtigkeitsempfinden derer, die Zeugen dieser politischen Prozesse werden- und Urteile im Namen des Volkes nicht mehr hinnehmen wollen, die in Wahrheit Urteile im Namen der Kretschmanns oder Strobels und ihrer politischen Kaste sind.
Politiker, die der Demokratie dienen wollen, würden derartige Auswüchse nicht tolerieren, die nicht für Demokratie und Gerechtigkeit stehen, sondern einzig und allein für den eigenen Klassenerhalt. Die Häufigkeit der Fehlurteile gegen Kritiker, vielfach aus dem ”Corona-Maßnahmenkritischen und Corona-Impfkritischen Umfeld”, erwecken nicht die Sicherheit eines Rechtsstaates- sondern vielmehr Ängste vor den Anfängen der hässlichen Fratze einer Diktatur. Der Schaden, der durch Urteile, wie gegen den Journalisten Michael von Lüttwitz, und damit klar erkennbar gegen Meinungs- und Pressefreiheit angerichtet wird, ist unermesslich groß.
Noch kann weder Staatsanwalt Abt noch Richterin Borst in den Kopf eines Journalisten gucken. Mit welcher Grundeinstellung, also Haltung, man ein Foto macht, steht noch nicht auf der Stirn geschrieben, und ist daher blanke Unterstellung. Jedoch können Staatsanwalt und Richterin sich das Medium angucken, in dem der Angeklagte publiziert. Das ist die stattzeitung.org. Hier ist die Haltung: Kritisch gegenüber den Herrschenden. Diese Haltung wurde bestraft. Wach auf, liebes Deutschland, solange das noch geht.
Michael Freiherr von Lüttwitz, studierter Biologe und sehr geschätzter Autor der stattzeitung.org ist kein Pöbler, er ist nicht aggressiv, sondern intelligent, loyal und fair. Er lässt sich nichts gefallen und zeigt Haltung. Eigenschaften, die hochgeschätzt werden müssen, und heute hier in Deutschland bestraft werden. Im Wahlprogramm der Grünen steht, dass die digitalen Strafverfolgungsbehörden mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, um gegen ”Hass und Hetze” vorzugehen. Was ”Hass und Hetze” ist, bestimmen dann die Grünen? Besonders fragwürdig ist dabei die geplante Verpflichtung der großen Medienplattformen. Die sollen gezwungen werden, wirksame Maßnahmen gegen ”Desinformation” zu treffen. Was ”Desinformation” ist, sie ahnen es bereits, bestimmen dann die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihrer Nähe zur Regierung.
Orwell lässt schön grüßen. Was in unseren Köpfen vorgeht, kann eine Richterin nicht wissen. Verurteilen kann sie das, was sie meint in unseren Köpfen vorzufinden. Gefährlich.
Michael von Lüttwitz hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, und im Gegenteil, mit seiner mutigen Reportage von Biberach dafür gesorgt, dass unsere Leser sich ein Bild abseits des Meinungskorridors machen konnten. Danke, lieber Michael. Das ganze Team von stattzeitung.org steht unverbrüchlich zum Journalismus mit Rückgrat, und dafür stehen Michael von Lüttwitz und Stef Manzini.
Wir machen Journalismus. Sie sorgen dafür, dass es weitergeht. So wichtig wie nie- denn der Freitag, der 13. war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit!
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Betreff: Schenkung
Wir lassen uns das Urteil nicht gefallen.
Bitte unterstützen Sie Journalismus mit Rückgrat- und Journalisten mit Haltung!
Der Journalist, Autor und Pressefotograf Michael von Lüttwitz geht gegen das Urteil vom 13. Dezember 2024 des Amtsgerichts Biberach in Berufung, da er ein für ihn unfaires Urteil so nicht stehen lassen kann. Das Gericht hatte ihn wegen Nötigung zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hat aus diesem Grunde ein Konto für “Schenkungen” eingerichtet. Geldstrafe, Prozesskosten, und Anwaltskosten wollen bezahlt werden. Wir trennen bei stattzeitung.org sauber zwischen Schenkungen für guten Journalismus, den Sie bitte auch weiterhin unterstützen, und jetzt aktuell für die Kosten für Strafe und Prozess.
Unter dem Betreff: “Schenkung” kann bei der Kreissparkasse Biberach Unterstützung für die Prozesskosten erfolgen. Sollte darüber hinaus noch ein Betrag übrig bleiben, wird dieser von Michael von Lüttwitz nach eigenem Ermessen an die stattzeitung.org und ein weiteres freies Medium verschenkt.
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch folgende Beiträge zum “Politischen Aschermittwoch” und den Bauernprotesten:
- Artikel vom 14.02.2024: “Pfefferspray gegen Bauern. Aschermittwoch der Grünen in Biberach abgesagt.”
- Artikel vom 16.02.2024: “Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?”
- Kommentar vom 16.02.2024: “High Noon in Biberach.”
- Artikel vom 19.11.2024: “Aschermittwoch Biberach, jetzt Anklage wegen Landfriedensbruch gegen Bauern.”
- Artikel vom 18.12.2024: ““Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.”
Weitere Artikel zum Prozess in Biberach folgen.
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