Bundesverfassungsgericht deckte verfassungswidrige Corona-Regeln. Dr. Josef Hingerl.
von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 1)
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- Bundesverfassungsgericht stützte die Politik mit ihren verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen.
- Eine Hintertür ließ sich das Bundesverfassungsgericht bei der Politik-Protektion offen.
- RKI-Files entlarven die Politik und das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich ihrer Prognosen.
- Bayern als Vorreiter für Verfahrenseinstellungen bei ”Verstößen” gegen verfassungswidrige Corona-Regeln.
- stattzeitung.org-Interview mit Dr. Josef Hingerl am Ende des Artikels.
Mal was ganz anderes: Kein Arzt oder Wissenschaftler, sondern ein Rechtsgelehrter: Der MWGFD hatte einen Bürgeranwalt und Insolvenzverwalter eingeladen, um mit seiner praxisbezogenen Sichtweise die Justiz während der Corona-Zeit zu hinterfragen und auszuleuchten. Dr. Josef Hingerl, der auch Vorstandsmitglied im Verein ”Kinderrechte Jetzt”, und Mitglied der AfA (Anwälte für Aufklärung) ist, stieg bei seinem Thema ”Das Versagen der Gerichte und deren zweite Chance” gleich vollmundig ein: Die Gerichte haben im ersten großen Stresstest am Grundgesetz völlig versagt. Sie sind ihrem Auftrag, die Exekutive und Legislative im Rahmen der Gewaltenteilung zu kontrollieren, nicht nachgekommen.
Diese verbale Bombe entschärfte er aber anschließend, indem er anführte, dass die Gerichte die Instanz sind, welche durch Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen die gespaltene Gesellschaft wieder heilen kann. Dass Gerichte zur Spaltung der Gesellschaft maßgeblich beigetragen haben, machte Hingerl am Versagen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, fest. Der Bürgeranwalt strich heraus, dass er mit seiner öffentlichen Äußerung vom 22. Juni 2020 die Büchse der Pandora öffnete, indem er ausführte: ”Die Grundrechtsausübung geschieht in Corona-Zeiten teilweise in einer anderen Weise als vor der Pandemie… Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.”
Obwohl es nach Hingerl kritische Töne zu dieser Verlautbarung aus verschiedener Richtung gab, wurden diese durch die von der Regierung ausgerufene Bundesnotbremse (schärfere Corona-Regeln) begraben, denn um gegen diese vorzugehen, bedarf es eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht - und das dauert und dauert. Zudem, so spekuliert Hingerl, wurde das Öffnen der Pandorabüchse zwischen Politik und Bundesverfassungsgericht abgesprochen, was natürlich offiziell nie bestätigt werden wird, da dieser Vorgang rechtswidrig wäre.
Obwohl das Gesetz für verfassungskonform erklärt wurde, baute Harbarth eine juristische Ausstiegsklausel ein, weil ihm klar gewesen sein dürfte, dass verfassungsrechtlich die Prognosen der Rechtsprechung nicht haltbar sein dürften. Der Kopf des Bundesverfassungsgerichts führte aus: ”Erweist sich die Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage… Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfrei empirische Nachweise der Wirkung oder der Wirksamkeit der Maßnahme gibt… Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.”
Diese Harbarthsche Formulierung bedeutet nach Hingerl, dass die Corona-Maßnahmen aufgrund von Prognosen erfolgt sind, sie werden aufrechterhalten, weil man es nicht besser weiß. Die Maßnahmen werden aber verfassungswidrig, wenn die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen, weil man neuere Erkenntnisse hat.
Der Insolvenzverwalter erinnerte daran, dass aufgrund der herausgeklagten und geleakten RKI-Protokolle (Protokolle des staatlichen Robert-Koch-Instituts) von vornherein Erkenntnisse vorlagen, welche offenbarten, dass die Maßnahmen weder geeignet noch verhältnismäßig geschweige denn erforderlich waren. Es hätte nach Hingerls Worten gar keiner Prognose bedurft, weil alle Fakten auf dem Tisch lagen.
Nun kommt Bewegung in die scheinbar festgefahrene Materie, denn mit der Weiterreichung eines Verfahrens durch das Verwaltungsgericht Osnabrück an das Bundesverfassungsgericht wird genau der Punkt ”wenn die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen” angesprochen. Einen anderen Schritt geht der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder. Er regte an, die noch anhängigen Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen einstellen zu lassen. Hingerl stellte dabei die naheliegende Frage, wie verhält es sich mit den bereits 240.000 abgeschlossenen Verfahren?
Der Insolvenzverwalter würdigt Söders Vorpreschen als Akt, den Gerichten eine zweite Chance zu geben. Dabei sieht er im Zentrum der rechtlichen Aufarbeitung zwei Schwerpunkte: Strafanzeigen gegen Impfärzte wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung und eine neue Sichtweise beim Umgang mit Ärzten, die Masken- und Impfbefreiungsatteste ausstellten. Er bedauerte, dass Strafanzeigen gegen Impfärzte scheitern werden aufgrund der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Als Umweg müssen Verfahren über ein Klageerzwingungsverfahren zu Gericht gebracht werden.
Hier geht es zu einem Interview mit Dr. Josef Hingerl, das wir beim Corona-Pressesymposium des MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) Ende Oktober 2024 aufgenommen haben.
MWGFD, Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie.
Pressesymposium „Medizin nach Corona, Aufarbeitung und Vision“, am 26. Oktober 2024 im Landkreis Landshut in Bayern.
Referenten:
- Dr. med. Ronald „Ronny“ Weikl, stellv. Vorsitzender des MWGFD
- Prof. Dr. rer. nat. Klaus Steger, Molekularbiologe, Vorstandsmitglied des MWGFD
- Dr. med. Ute Krüger, Fachärztin für Pathologie
- Prof. Dr. rer. nat. Werner Bergholz, Physiker, Vorstandsmitglied des MWGFD
- Prof. Dr. rer. nat. Klaus Steger, Molekularbiologe, Vorstandmitglied des MWGFD
- Prof. a.D. Dr. med. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere Medizin, MWGFD-Mitglied
- Karin Adrian, Rechtsanwältin, Mitglied bei AfA, engagiert bei KriStA
- Dr. jur. Josef Hingerl, Insolvenzverwalter, Bürgeranwalt, Mitglied bei AfA
- Dr. rer. pol. Ina Berninger, Soziologin mit Impfschaden
- Dr. med. Wolfgang Wodarg, Facharzt für Innere Medizin, Pulmologie, Sozial- und Umweltmedizin, Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen
Die Präsentation von Dr. Josef Hingerl können Sie hier sehen.
Den Vortrag haben wir für Sie ebenfalls eingebunden:
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, gerne auch die folgenden Beiträge im Rahmen des MWGFD-Pressesymposiums vom 26. Oktober 2024:
- Zur Veranstaltung allgemein: “Tabuthema Impfschaden. Pressesymposium des MWGFD.”
- Dr. “Ronny” Weikl: Interview in “Unfassbar, dass der Widerstand nicht auf die Straße geht! "Ronny“ Weikl, MWGFD.”.
- Prof. Dr. Klaus Steger: erster Teil in “Verdacht auf “Impftod”. Prof. Dr. Klaus Steger, Mikrobiologe.” und zweiter Teil in “Prof. Dr. Klaus Steger, MWGFD, zeigte eine düstere ”Impfzukunft” auf.”
- Prof. Der. Werner Bergholz: Interview in “Die Schädlichkeit der Covid-19-Spritzen war von Anfang an bekannt: Prof. Dr. Werner Bergholz.”.
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Kommentare
Kommentar von salto |
STRAFRECHT - Hingerl, vielleicht die entscheidende Idee. Bahner fragen 🙏
85 Mio. Bundesbürger davon Zweidrittel = 60 Mio. Impflinge mal 3 Spritzen mal 10 € sind 1,8 Milliarden €.
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