Ist Deutschland ein Unrechtsstaat? fragte Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah.
von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)
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- Die Partei ”dieBasis” holte Menschenrechtsanwalt zur Aussprache über Rechtsstaatlichkeit.
- Geheimdienstliche Bespitzelung ist ein untrügliches Zeichen von Unrechtsstaat.
- Richterliche Karriereaussichten behindern eine unabhängige Rechtssprechung.
- Anwaltskammern gaben in der Coronazeit die Offerte, sich an politischen Vorgaben zu orientieren.
- Systemmedien haben in der Coronakrise komplett versagt.
- Entscheidend für einen Rechtsstaat ist das Verhalten in einer Krise und deren Aufarbeitung.
Bundesrepublik Deutschland als Unrechtsstaat? Diesen provokativen Titel wählte der Referent Dr. David Schneider-Addae-Mensah ganz bewusst aus, um aufzuwecken und um die Rechtssituation vor, während und nach Corona kritisch zu hinterfragen. Die Veranstaltung fand im Rahmen einer Kooperation von ”dieBasis” in Karsee am 22. November 2024 statt. Eingeladen hatten die Kreisverbände Bodenseekreis, Lindau, Biberach und Ravensburg sowie der Ortsverband Friedrichshafen.
Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, mit Schwerpunkt Menschenrecht, war vor Corona überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, jetzt hat er seine Zweifel. Damit die Menschen selbst beurteilen können, ob sie in einem Rechts- oder Unrechtsstaat leben, versuchte er Orientierungshilfen zu geben. So führte er Definitionsversuche zu Rechtsstaat und Unrechtsstaat an, da es keine allgemeingültige Definition gibt. Um dennoch eine Zugänglichkeit zum Wesen Rechtsstaat zu haben, bedarf es nach seinen Worten der begrifflichen Abarbeitung von Einzelindikatoren für einen Unrechtsstaat. Dazu zählen nach seiner Darstellung unter anderem Ideologien, Verfolgung spezifischer Gruppen oder Individuen wegen ihrer politischen Merkmale, keine richterliche Kontrolle der exekutiven Eingriffsverwaltung wie Polizei, aber auch der Medizin und Psychiatrie, Grad des Ausbaus eines geheimdienstlichen Bespitzelungssystems, exzessive Strafandrohung oder -verfolgung, Entwürdigung von Straftätern, namentlich durch Psychiatrisierung, und Versagen in Krisensituationen.
Einen weiten Aspekt würdigte der Menschenrechtsanwalt der Frage nach der Unabhängigkeit der Richter. Schnell wurde klar, dass das System der richterlichen Karriereleiter eine Unabhängigkeit nur in gewissem Rahmen zulässt, ganz nach dem Motto: Angepasste Richter kommen nach oben, wer sich nicht unterordnet, bleibt unten. Schneider-Addae-Mensah betonte, dass eigentlich nur Amtsrichter, die keine Karriere verfolgen, die ungekrönten Könige in der Richterschaft sind, weil sie tatsächlich frei agieren können. Der Rechtsexperte fügte zugleich an, diese Spezies von Richter aber immer seltener wird und letztlich zeigt der Fall des Amtsrichters Christian Dettmar aus Weimar, dass das System Rechtsstaat Deutschland auch gegen Amtsrichter vorzugehen vermag.
Letztlich haben nach Schneider-Addae-Mensah fast alle Richter bei der Coronakrise ihr Urteil an der politischen Vorgabe ausgerichtet. Der Anwalt betonte, dass während der Coronazeit sogar die Anwaltskammern vorgaben, man müsse sich an die staatlichen Regeln halten. Das dürfte nach seinen Worten ein Grund sein, dass während der Coronazeit nur ganz wenige Anwälte Corona-Kritiker vertreten haben. Schneider-Addae-Mensah hob hervor, dass ein anderes Beförderungssystem der Richter notwendig wäre, um mehr Unabhängigkeit zu schaffen.
Der Anwalt führte an, dass Krisen wie Corona aufgearbeitet werden müssen, denn nur dann ist eine Grundvoraussetzung für ein Menschenrechtssystem erfüllt. Da in Deutschland bislang immer eine notwendige Aufarbeitung von Krisen unter den Teppich gekehrt wurde, besteht auch bei Corona nur eine geringe Hoffnung auf Aufarbeitung. Hierzu sei angemerkt, dass in der Tat die etablierten Parteien eine Aufarbeitung zu unterbinden versuchen, mit Ausnahme der AfD und BSW – stattzeitung.org berichtete mehrfach darüber.
Schneider-Addae-Mensah stand auch schon selbst vor Gericht aufgrund seiner Arbeit für einen Klienten, der aus einer Arztpraxis rausgeworfen wurde, weil er nicht geimpft war. Diesem ”Impfarzt” hatte der Menschenrechtsanwalt Gier unterstellt, weil der Arzt entgegen offiziellen Vorgaben Kinder geimpft hat. Deshalb bekam er einen Strafbefehl und erst in einer Berufung kam sein Freispruch. Dieses Beispiel erzeugte bei den Zuhörern regelrechtes Kopfschütteln, wie man nach der Veranstaltung im Gespräch mit ihnen entnehmen konnte.
Im Weiteren führte Schneider an, dass Staatsanwälte weisungsbefugt sind. Das bedeutet, sie erhalten Anweisungen, die sie befolgen müssen. In Süddeutschland ist es üblich, dass Richter zuvor juristische Erfahrungen, einschließlich der Staatsanwaltschaft, gesammelt haben. Das hat nach seiner Aussage ein besonderes ”Geschmäckle”.
Unter dem Aspekt exzessive Strafandrohung wurde 2018 extra der Paragraf 114 (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) ins Strafgesetzbuch eingeführt, obwohl sich alle Experten dagegen aussprachen, weil Paragraf 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) vollkommen ausreichend ist. Dies zeigt neben weiteren Beispielen, die Schneider-Addae-Mensah aufführte, dass Corona-Urteile härter ausfallen als andere.
Als ”neuen” politischen Strafbestand führte der Rechtsexperte beispielsweise die Verfolgung von Menschen wegen Weiterleitung von kritischen Posts an. Letztlich wird die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, was Zweifel an einer Rechtsstaatlichkeit aufkommen lässt. Kennzeichen eines Unrechtsstaats ist, dass die Medien nicht mehr unabhängig sind und die Beschäftigten entsprechend den Vorgaben berichten müssen, wenn sie Ihren Arbeitsplatz nicht gefährden wollen. Hätten die Systemmedien bei Corona so berichtet, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre, hätte sich die Coronakrise sofort erledigt, war die Meinung des Rechtsexperten.
Ein untrügliches Zeichen für einen Rechtsstaat ist nach Schneider das Funktionieren von Rechtsstaatlichkeit während einer Krise. Das ist wichtig, damit sich der Bürger auf den Staat verlassen kann. Das Urteil darüber, wie bei Corona die Rechtsstaatlichkeit funktionierte beziehungsweise nicht funktionierte, überließ er der Zuhörerschaft.
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