“Das ist Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit”, Beate Bahner. Rechtsanwältin.
von Stef Manzini (Kommentare: 0)
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Am 2. und 3. November veranstaltete die AfD im Deutschen Bundestag in Berlin das ”3. Corona-Symposium”, mit Experten wie Bhakdi, Bahner, Homburg, Haintz und vielen weiteren, vor bis auf den letzten Platz besetzten Zuschauerrängen. stattzeitung.org war für sie vor Ort und liefert Aufklärung und Aufarbeitung mit Reportagen, Kommentar und Hintergrund-Interviews mit den Rednern und Rednerinnen. Wesentlicher Programmpunkt des Symposiums war Prof. Dr. Homburg mit der Präsentation der RKI-Leaks. Im zweiten Teil unserer Reportage haben die Anwälte und Richter das Wort. Es geht um Rechtsstaatlichkeit.
Der ”Corona-Lockdown” in Deutschland geschah aufgrund einer politischen Einflussnahme auf das weisungsgebundene RKI, das der breiten Bevölkerung als unabhängige wissenschaftliche Behörde verkauft wurde. Am 2. und 3. November 2024 kamen Experten, wie die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, und Betroffene wie der ehemalige Bundeswehrsoldat Jan Reiners beim ”3. Corona-Symposium” der AfD im Berliner Bundestag zusammen. Die Aufarbeitung eines der wohl größten inszenierten ”Menschenversuche in der Weltgeschichte”, mit großen Einschränkungen im sozialen Leben, und einer ”Impfung”, die es an Nebenwirkungen nur so in sich hat, obliegt in Deutschland der AfD. Keine andere politische Partei kümmert sich darum. Man möchte unter den Teppich kehren, was sich nicht unter den Teppich kehren lässt. Im ersten Teil dieser Reportage am, 6. November, berichteten wir über Sucharit Bhakdi, Stefan Homburg, Andreas Sönnichsen und weitere Redner des großen Symposiums, das sich in zwei intensiven Tagen auch mit der Verantwortung der Mainstream-Medien während der ”Plandemie” beschäftigte. Aus der Rolle der Medien, mit Vorträgen von Dr. Gunter Frank und Markus Haintz, berichten wir im dritten und letzten Teil in wenigen Tagen. Links zu den Livestreams der Veranstaltung, hier kann man die einzelnen Beiträge nachhören, sowie den Link zur Reportage Teil 1 ”Das RKI hat alles gewusst”, Prof. Dr. Stefan Homburg präsentierte die RKI-Leaks, finden sie am Ende dieses Artikels. In den kommenden Tagen veröffentlichen wir Interviews, die wir mit Beate Bahner, Christine Anderson, Ralf Ludwig und anderen Teilnehmern des Podiums am vergangenen Wochenende aufgenommen haben. An dieser Stelle sei dem Gesundheitsausschuss der AfD-Bundestagsfraktion Dank dafür ausgesprochen, dass er das unaufhaltsame Voranschreiten der Aufarbeitung auf die politische Ebene des Deutschen Bundestages hebt. Zwei spannende, sehr inspirierende und auch arbeitsintensive Tage liegen hinter den Teilnehmern des Symposiums, das auch in puncto ”netzwerken” so immens wichtig ist. In diesem Teil ”Die Vortäuschung der Rechtsstaatlichkeit” lassen wir die Richter und Anwälte zu Wort kommen, und ein Opfer einer politischen Justiz, Jan Reiners, ehemaliger Bundeswehrsoldat
“Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit.” Beate Bahner. Rechtsanwältin. Autorin.
Eine flammende Rede hielt Rechtsanwältin Beate Bahner, so kennt man sie, so liebt man sie. Kein Blatt vor den Mund nehmen, aber alles mit Fakten hinterlegt. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, alle Beispiele aufzuzählen, die Bahner brachte, um ihre These der Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit zu untermauern. Es seien hier einige davon genannt. Nach dem, immer wieder von Szenenapplaus unterbrochenen, Beitrag der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht gab es im Auditorium wenig Zweifel an dieser These, so viel kann man klar feststellen.
Hausdurchsuchungen noch vor vier Wochen wegen Maskenattesten, das ist Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit. Krankschreibungen ohne Inaugenscheinnahme des Patienten, auch heute noch, das ist Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit. Ursula von der Leyen wieder gewählt, Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit, für diese Feststellung gab es besonders viel Beifall. Bahner thematisierte die WHO-Gesundheitsregeln: “Da ändert die WHO ihre Statuten zu Pandemien, Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit.”
In ihrem ambitionierten Vortrag nannte die Anwältin weitere Fakten. Eine Inzidenz von gerade einmal 5 bei 100.000 ist eine seltene Erkrankung - diese Inzidenz lag kurz vor dem ersten Lockdown am 16. März 2020 vor. Oder man galt erst nach 14 Tagen als “geimpft”, wer drei Tage nach der “Impfung” starb, galt als “ungeimpft”. Diese Beispiele gehörten dazu. Damit habe man vorsätzlich die Statistiken betreffend Todesfällen nach Impfung gefälscht, so Beate Bahner. Eine Klage der unzulässigen Werbung mit Heilsversprechen der Impfung hat die Wettbewerbszentrale nie erhoben. Auch das ist Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit. Im Interview wird Beate Bahner nochmal ganz ausführlich erklären, was sie zu der prägnanten Feststellung “Vortäuschung der Rechtsstaatlichkeit” bringt, wer die maßgeblichen Treiber daran sind und warum dies geschieht.
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Dr. Christina Baum, Bundestagsabgeordnete der AfD aus Baden-Württemberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Zahnärztin erinnerte an Helden, auch an Helden, die nicht mehr unter uns sind. “Die Corona-Zeit hat auch echte Helden hervorgebracht, Arne Burkhardt, Clemens Arvay, politisch verfolgte und inhaftierte Ärzte, die nur ihrem Hippokratischen-Eid gefolgt sind. Es sind verachtenswerte Richter, die solche Urteile fällen.” Auch Christina Baum stand uns gerne für ein Interview zur Verfügung.
Kay-Uwe Ziegler, MdB, zum Fall “Jan Reiners”: “Es hat sich nur der nichts zu Schulden kommen lassen, der sich was zu Schulden kommen ließ.”
”Impfen” bis 13 Uhr, oder drei Jahre Haft. Jan Reiners, ehemaliger Soldat der Bundeswehr.
”Das ist eine Akte, die ist so dick geworden, weil ich einmal nein zu einer Spritze gesagt habe”, so Jan Reiners mit einem humorvollen Einstieg in ein bitterernstes Thema. Die Soldaten hätten Corona gefeiert. Warum? Homeoffice. Playstation im Homeoffice bei vollem Gehalt. ”Ich hatte einen Kameraden, der hat dann mal Gürtelrose am Kopf gekriegt, das wurde aber alles immer weggelabert. Statt sechs Kilometer kann der jetzt nur noch zwei Kilometer joggen. Unendliche Ausreden. Am 24. November 2022 wurde die ”Corona-Impfung” durch die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in die Duldungspflicht reingenommen.
Der Befehl für Jan Reiners hieß also: ”Impfen bis heute Mittag um 13 Uhr oder drei Jahre Haft. Wegtreten! Befehl ist Befehl! Medizinische Befehle dürfen jedoch gar nicht erteilt werden. Nicht mal bei Kopfschmerzen.”
Jan Reiners, 12 Jahre Berufssoldat bei der Bundeswehr, beging also Gehorsamsverweigerung, da Impfverweigerung. Nun musste die militärische Ordnung wieder hergestellt werden, durch Dienstausübungsverbot. 40 Tagessätze a´ 60 Euro musste der Berufssoldat bezahlen. Sein neuer Kompaniechef wollte ihn entlassen. ”Du bist in einem Dienstausübungsverbot und wir dürfen nicht erzählen warum”, so die einzige Auskunft, die Reiners von ihm erhielt. Man unterstellte dem Soldaten fehlende Verfassungstreue, sein Engagement bei der AfD, Reiners sitzt seit 2016 für diese Partei im Gemeinderat, wurde ihm nun plötzlich zur Last gelegt. Sein Telegram-Kanal zur Aufklärung betreffend ”Corona” war ebenfalls Indiz seiner mangelnden Eignung für den Dienst bei der Bundeswehr. Plötzlich! Wie bitter muss es einem Mann erscheinen, dass ausgerechnet er, der sich für den Schutz Leib und Lebens seiner Mitbürger zum Dienst verpflichtet hat, für seinen eigenen Körper keine eigenen Entscheidungen treffen darf? In diesem Zusammenhang dürfen die Soldaten nicht vergessen werden wie Alexander Bittner aus Ingoldstadt, der eine Haftstrafe verbüßt, weil er sich nicht einem genmanipulativen und unerforschten ”Impf-Experiment” aussetzen wollte, besser bekannt als ”Corona-Impfung”. Das Gnadengesuch der AfD für Bittner scheiterte unlängst. Ein Justizskandal, ganz besonders in Kenntnis der RKI-Leaks.
Thomas Dietz, Mitglied des Bundestags der AfD, hat in diesem Zusammenhang eine offizielle Anfrage betreffend Krankenstand an die Bundeswehr gestellt: Die Antwort bedarf keines zusätzlichen Kommentars. Krankenstände 3.000 in 2020, 10.000 in 2021, 100.000 in 2022...
Masken für 5,9 Milliarden wurden gekauft. Dr. Manfred Kölsch, Vorsitzender Richter a.D.
Das Gesundheitsministerium hat für 5,9 Milliarden Euro Masken gekauft, die zu nichts geführt haben, so der ehemalige Richter Dr. Manfred Kölsch. Immer noch lässt einem diese ungeheure Summe zusammenzucken. 1,2 Milliarden Masken sind bereits vernichtet, weitere 1,7, Milliarden sollen vernichtet werden. Der Bundesrechnungshof folgerte dazu: Diese Masken sind ohne gesundheitsrelevantem Wert. Das Bundesministerium für Gesundheit kaufte das 17-20 fache an Masken, wie die Bewilligung lautete. Sämtliche Dokumente sind nachträglich mit dem Vermerk “VS” nur für den internen Gebrauch versehen worden. Masken aus dem Ausland liegen in Milliardenhöhe auch noch auf Lager. Man kann in diesem Chaos im Gesundheitsministerium nicht mehr feststellen, ob sie zweckentfremdet verwendet worden sind.
”Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie!” Ralf Ludwig, Rechtsanwalt
Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie! Wir haben Zeit! Denken Sie an die Nazi-Prozesse.
Wir tragen alle Informationen zusammen. Wer sich schuldig gemacht hat, ist insbesondere das Bundesverfassungsgericht unter Herrn Harbarth, und die öffentlich-rechtlichen Medien. Der politische Wandel findet statt! Der Aufschwung der AfD hat nach Meinung des ostdeutschen Rechtsanwalts Ludwig maßgeblich mit der Auflehnung gegen die Corona-Maßnahmen zu tun.
Der AfA-Anwalt (Anwälte für Aufklärung) erklärte die Statuten der Europäischen Menschenrechtskonvention am Beispiel eines Ebola-Patienten. Natürlich, wenn hier ein Flugzeug landet mit einem Ebola-Patienten, dürfen dessen Rechte eingeschränkt werden. Mit einer asymptomatischen Erkrankung kann man alle Bürgerrechte einschränken. Allerdings darf man nicht ein ganzes Volk in Geiselhaft nehmen.
Noch ein Nachtrag zu Prof. Dr. Winfried Stöcker, der für uns komplett unverständlich erklärte, es hätte mit Biontech besser geklappt, wenn man nochmal nachgeimpft hätte. Die Leute, die keine Antikörper entwickelt hätten, die muss man noch mal nachimpfen, also dann dreimal impfen, erklärt Stöcker. Wenn sie das so durchgeführt hätten, dann hätte die Impfung mit Biontech viel besser geklappt und es wäre keine Beanstandung nötig gewesen, ist sich Stöcker sicher. Merkwürdig in diesem Zusammenhang, dass sich die Experten des Symposiums einig waren, die ”Corona-Schutzimpfungen” könnten in Einzelfällen zu schwersten Nebenwirkungen auch mit Todesfolge führen, es gäbe auch kein ”Corona” in der von der Politik dargestellten Form. Kontroverse Meinungen sind wichtig. Kontrovers also dazu Prof. Dr. Stöcker, der ja eine eigene Impfung in seinem Labor entwickelt und an seiner Familie getestet hat, wie er in seinem Redebeitrag berichtete, nachzuhören im Livestream ab Minute 1:39:13 des 2. Symposiumstages.
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, gerne auch den Teil 1 der Reportage in “Das RKI hat alles gewusst! Stefan Homburg, Corona-Symposium der AfD” und zugehörigen Kommentar “Keine Frage der Schuld. Eine Frage der Ehre.”.
Das ”3. Corona-Symposium” der AfD-Bundestagsfraktion fand am 2. und 3. November im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Die vielen Zuschauer erlebten Impulsvorträge mit: Sucharit Bhakdi (Zoom), Stefan Homburg, Andreas Sönnichsen, Beate Bahner, Ralf Ludwig, Gunter Frank, Markus Haintz und vielen weiteren.
Themen: ”Die Rolle des RKI und Paul-Ehrlich-Institus”, ”Die Rolle der Justiz”, ”Die Rolle der Medien”. Expertenrunden mit Publikumsdiskussion. Veranstalter war der Gesundheitsausschuss der AfD-Bundestagsfraktion mit seinem Vorsitzenden Kay-Uwe Ziegler.
Folgende Interviews erwarten sie in Kürze in stattzeitung.org: Christine Anderson, Christina Baum, Beate Bahner, Ralf Ludwig, Dirk Pohlmann, Gregor Samimi und Beatrix von Storch.
Sehen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, gerne auch die Aufzeichnungen des ”3. Corona-Symposium” in “3. Corona-Symposium der AfD-Fraktion im Bundestag”.
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