"Reichsbürger-Prozess“. Das Gebot eines fairen Verfahrens ist bereits jetzt verletzt“, Martin Schwab Strafverteidiger.
von Stef Manzini (Kommentare: 0)
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- Jetzt reden Johanna Findeisens Anwälte und üben massive Kritik am Verfahren.
- Prozessteilung, Bundesanwalt Kai Lohse und Medien im Visier des Rechtswissenschaftlers Schwab.
- Mainstream-Presse ordnet Prof. Dr. Martin Schwabs Einlassungen als "bizarr“ ein.
- Ein ehemaliger "Basis-Kollege“ aus Baden-Württemberg zweifelt an Vorwürfen gegen Findeisen.
Seit dem 21. Mai 2024 findet vor dem OLG Frankfurt der Prozess gegen Johanna Findeisen statt. Der 53-jährigen Frau aus dem Bodenseekreis werden die Planung von hochverräterischen Unternehmen zur Last gelegt. Lesen Sie dazu auch den Artikel vom Mittwoch ""Ich bin keine Reichsbürgerin!“ Johanna Findeisen.", mit der Chronologie des Falles. Prof. Dr. Martin Schwab, Strafverteidiger von Johanna Findeisen, hat an dem Strafverfahren gleich zum Prozessauftakt massive Kritik geübt. Der Rechtswissenschaftler glaubt gravierende Mängel, die sich zum Nachteil seiner Mandantin auswirken könnten, festzustellen. Insbesondere weist Schwab darauf hin, das die Entscheidung des Generalbundesanwalts, die angeblichen Mitglieder der angeblichen Vereinigung in drei getrennten Prozessen an drei verschiedenen Gerichten zu verklagen, sogar geltendes Recht (§ 3 StPO; Ziffer 114 RiStBV) verletze. Insgesamt drohe daher eine beträchtliche Verfahrensverschleppung. Dadurch verschaffe sich der Generalbundesanwalt einen systematischen Informationsvorsprung. Das Gebot eines fairen Verfahrens ist damit verletzt, urteilt Martin Schwab.
In einem Pressetext an stattzeitung.org, den wir im Anschluss an diesen Artikel ungekürzt veröffentlichen, vor allem aber auch in seiner Einlassung im Gerichtssaal, kritisiert der Strafverteidiger das Verhalten der Medien, in puncto Vorverurteilung und einseitiger Stimmungsmache, auf das Allerschärfste. Mit Entsetzen habe man das Interview mit Kai Lohse, Bundesanwalt, zur Kenntnis genommen, in dem Lohse bereits am ersten Prozesstag den Anschein erwecke, die Angeklagten seien bereits überführt, sagt Findeisens Strafverteidiger Martin Schwab. Für den renommierten Juristen ist auch die Absage an eine Aufzeichnung der Verhandlung ein Skandal. "Wir werden in diesem Verfahren den größten Missbrauch der Rechtspflege in der deutschen Geschichte haben“, sagt Martin Schwab.
Dazu passend erreicht uns ein Leserkommentar eines ehemaligen "Basis-Kollegen“ von Johanna Findeisen, der, wie er schreibt, nicht oft mit Findeisen einer Meinung war, sie dennoch als Herzensmenschen kennen- und schätzen gelernt hat. Der langjährige nebenamtliche Gefängnisseelsorger kann die Vorwürfe nicht mit dem Bild, was er von Johanna Findeisen gewonnen hat, in Einklang bringen, und zweifelt deshalb an den gegen sie vorgebrachten Verdächtigungen. "Große Teile unserer Medien wären auch zu Zeiten der Hexenverfolgung erfolgreich gewesen.“ Auch Fußball-Schiedsrichter treffen einmal eine falsche Entscheidung, er habe aber nie erlebt, das der Schiedsrichter selbst an den Ball getreten habe, und so für eine Seite zum Mitspieler wurde, schreibt Peter C. Damit trifft er, um im Bild zu bleiben, für viele Menschen genau "ins Schwarze“, die die einseitige Stimmungsmache der Mainstream-Medien verurteilen. So ist auch im neuesten Artikel des Südkuriers zwar eine ellenlange Einlassung über den Zustand von Johanna Findeisens Haarpracht à la Boulevard-Journalismus zu lesen "...die am Ansatz jetzt nachgegrauten Haare... die sich in den noch blondierten Pferdeschwanz ziehen...“ die dann aber in dem vermeintlichen politischen Statement der Angeklagten zu ihrer Gesinnung getroffen durch ihre Haargummis endet. Schwarz, weiß, rot, die Farben des Deutschen Kaiserreichs. Zufall? Fragt Ulrike Bäuerlein ihre Leserschaft. Die Kritik von Findeisens Strafverteidiger am Verfahren insgesamt bezeichnet die Mainstream-Journalistin als "bizarr“. Sind die Argumente des Rechtswissenschaftlers und Hochschullehrers Schwab tatsächlich bizarr, oder sind es viel mehr die Vermutungen und darauf fußenden Herleitungen von Bäuerlein?
Laut Information an stattzeitung.org, gestaltete sich Findeisens Transport zum Gerichtsort, einer eigens für diesen Prozess errichteten Halle, gewissermaßen als "Achterbahnfahrt“. So sei es der mehrfach gefesselten Frau fast nicht möglich gewesen, sich bei rasanter Fahrt mit hohem Tempo vor einem Hinfallen zu schützen. Die Strapazen dieser Transporte durch den gesamten Süden der Republik, Frankfurt, München und Stuttgart werden wohl Usus werden, von den Kosten und den Verzögerungen des gesamten Prozesses ganz zu schweigen. Dem Informanten gilt dies als Demonstration der Macht des Staates gegenüber seinen vermeintlichen Feinden, erklärt er.
Sofort fällt einem die unwürdige Zurschaustellung des Rechtsanwalts Dr. Rainer Füllmich in diesem Zusammenhang ein. Der Rechtsstaat lässt seine Muskeln spielen, und für wirklich gefährliche Straftäter darf es auch kein Pardon geben, das ist klar. Der Transport zum Gerichtsort einer wegen Terror verdächtigen Person ist gewiss keine Spazierfahrt zum Ausflug in den Park zum Eisessen. Im Vergleich dazu erscheinen die "Maßnahmen“ gegen kriminelle Clans und gewaltbereite Täter und Vergewaltiger aus bestimmten Milieus jedoch merkwürdig harmlos. Das Grundrecht, es feiert ja gerade 75. Geburtstag, verachten auch diejenigen, die in der Bundesrepublik schon einmal das Kalifat ausrufen. Die Brutstätten dieses verfassungsfeindlichen Gedankenguts finanzieren nicht selten die Steuerzahler. Für mehr Polizeipräsenz bei den betreffenden Demonstrationen eines neuen Machtfaktors im demokratischen Deutschland fehlt, laut Aussagen der verantwortlichen Verfassungshüter, das Geld.
Der deutsche Rechtsstaat, mal Tiger, mal zahnloser Tiger- ganz nach Belieben.
Die Verteidigung der Angeklagten Johanna F. erklärt sich zum oben genannten Strafverfahren wie folgt:
- Unsere Mandantin ist keine Reichsbürgerin. Sie hat sich vom Reichsbürger-Gedankengut stets distanziert. Wir nehmen mit Entsetzen zur Kenntnis, wie wenig in der Medienberichterstattung dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Angeklagten in diesem Verfahren sowie in den Parallelverfahren vor dem OLG Stuttgart und dem OLG München keinen einheitlichen weltanschaulichen Hintergrund haben.
- Wir bitten daher, bei der Berichterstattung jeglichen Eindruck zu vermeiden, unsere Mandantin sei Reichsbürgerin oder gehöre einer Gruppe von Reichsbürgern an. Wir bitten ferner darum, unsere Mandantin in der Berichterstattung nicht mit vollem Namen zu nennen. Wir bitten außerdem darum, im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das oben genannte Strafverfahren keine Fotos von unserer Mandantin zu veröffentlichen.
- Mit Entsetzen nehmen wir das Gebaren von Bundesanwalt Kai Lohse bei seinem Interview zur Kenntnis, das er am Rande des ersten Verhandlungstages in Frankfurt geführt hat und das im Fernsehen ausgestrahlt worden ist. In diesem Interview tut Herr Lohse so, als seien die Angeklagten der ihnen zur Last gelegten Vorwürfe bereits überführt. Eine solche mediale Vorverurteilung ist jedoch nach den Grundsätzen, die der BGH zur medialen Verdachtsberichterstattung aufgestellt hat (siehe z.B. BGH vom 18.06.2019 – VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 50), kategorisch verboten. Wir bitten darum, die Standards dieser Rechtsprechung auch in der Medienberichterstattung zu berücksichtigen. Selbstverständlich haben sich auch der Generalbundesanwalt und seine Vertreter an diese Standards zu halten.
- Die Entscheidung des Generalbundesanwalts, die angeblichen Mitglieder der angeblichen Vereinigung in drei getrennten Prozessen an drei verschiedenen Gerichten zu verklagen, verletzt geltendes Recht (§ 3 StPO; Ziffer 114 RiStBV).
a) Die Trennung der Prozesse hat zu keiner Beschleunigung der Anklageerhebung geführt; denn alle drei Anklagen wurden am 08.12.2023 erhoben. Die Trennung wird vielmehr dazu führen, dass Aussagen, die in einem der drei Prozesse gemacht werden, in den beiden jeweils anderen Prozessen wiederholt werden müssen (Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme). Es genügt nicht, Erklärungen aus anderen Verfahren zu verlesen. Alle Angeklagten sind aktuell inhaftiert. Soweit sich einer der Angeklagten zur Sache einlässt, muss er daher mit großem Aufwand an die jeweils anderen Gerichtsstandorte transportiert werden. Wenn einem Zeugen oder Angeklagten Beweisergebnisse aus einem Prozess in einem der beiden anderen Prozesse vorgehalten werden, wird die Verteidigung dies jedes Mal einzeln rügen müssen. Insgesamt droht daher eine beträchtliche Verfahrensverschleppung.
b) Die Trennung der Prozesse beeinträchtigt gewichtige Belange der Angeklagten. Da sie und ihre Verteidiger nämlich den jeweils anderen Prozessen schon kaum beiwohnen können, jedenfalls aber in den jeweils anderen Prozessen kein kontradiktorisches Fragerecht haben, verschafft sich der Generalbundesanwalt einen systematischen Informationsvorsprung. Das Gebot eines fairen Verfahrens ist damit verletzt. Außerdem wird auf diese Weise das Anwesenheitsrecht der Angeklagten (§§ 230, 338 Nr. 5 StPO) faktisch ausgehöhlt. Schließlich kann es nunmehr passieren, dass die Angeklagten in einem Verfahren als Zeugen in den beiden anderen Verfahren in Betracht kommen. Die Trennung von Prozessen mit dem Ziel, die Beteiligtenstellung in dieser Weise zu manipulieren, ist nach der Rechtsprechung des BGH unzulässig. - Inhaltlich ist die Anklageschrift in einem zentralen Punkt kriminalistisch unschlüssig. Einerseits wird die Annahme, führende Politiker und andere relevante Akteure seien in den rituellen Missbrauch von Kindern in unterirdischen Tunnelsystemen verstrickt, als „Verschwörungstheorie“ und damit als irreales Hirngespinst abgetan. Andererseits wirft der Generalbundesanwalt den Angeklagten vor, sie hätten mithilfe von Beweisen über diese Missbrauchspraktiken die öffentliche Meinung für ihre angeblichen Umsturzpläne gewinnen wollen. Wie man indes mithilfe von Hirngespinsten die öffentliche Meinung hat beeinflussen wollen, bleibt unbeantwortet.
- Der Vorwurf, unsere Mandantin habe versucht, bei der russischen Regierung um militärische Unterstützung für die angeblichen Umsturzpläne zu werben, ist haltlos und absurd.
Für die Verteidigung
Prof. Dr. Martin Schwab
Dazu auch die Eingangserklärung von Martin Schwab:
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prozessauftakt-im-prinz-reuss-prozess-eingangserklaerung-der-verteidigung
Lesen Sie, lieber stattzeitungs-Leser, hierzu gerne auch den dazugehörenden Kommentar "?????????????????????????".
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