Julian Assange. Zitterpartie geht weiter. Gericht lässt Berufung zu.

von Stef Manzini (Kommentare: 1)

Bild: Therese Olivier
  • Wikileaks-Gründer kann nochmals gegen Auslieferung in die USA argumentieren.
  • Spionagegesetz der USA und Pressefreiheit stehen sich gegenüber.
  • Deal könnte eine Möglichkeit sein, Freispruch wäre die einzig richtige Entscheidung.

Der High-Court in London hat heute, am 26. März 2024 entschieden, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange Rechtsmittel gegen seine Auslieferung an die USA einlegen kann. Damit ist seine Berufung zugelassen. Zur Begründung des Gerichts sagt Stella Assange, dass Julian Assange in den USA die Todesstrafe befürchten müsste. Das heutige "Urteil“ ist weder für Assange, noch für die USA ein Triumph. Die USA muss sich des Verdachts des britischen Gerichts stellen, dass Assange keinen fairen Prozess erwarten darf. Julian Assange, und alle seine Mitstreiter auf der ganzen Welt, wollen den Journalisten endlich in Freiheit sehen. Im Prozess gegen Assange, zu dem am 20. und 21. Februar in London eine Anhörung stattfand und der sich am heutigen Tag fortsetzte, stehen sich der amerikanische "Espionage Act“ und die Pressefreiheit, die in Europa durch die Menschenrechtskonvention geschützt wird, scheinbar unversöhnlich gegenüber. Ungesicherte Quellen sprechen nun von einem Deal, der ausgehandelt werden könnte, in dem Assange eine Haftstrafe von beispielsweise fünf Jahren annimmt, um dann freizukommen. Der investigative Journalist sitzt im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bereits seit fünf Jahren ein, das könnte angerechnet werden. Freispruch wäre zweifelsfrei das einzig angemessene Urteil, dennoch liegt eine große Schwere auf weiterer Haft, mit ungewissen Folgen für den stark gesundheitlich angeschlagenen Journalisten.

Besonders durch die Veröffentlichung des Videos "Collateral Murder“ im Jahre 2010, hier zu sehen mutmaßliche Kriegsverbrechen der US-Streitkräfte in Bagdad, sieht die US-Justiz eine Gefahrenlage für Personen. Nils Melzer, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (UN) für Folter, spricht dagegen davon, dass es bis heute keine Belege für die von der US-Regierung wiederholte These, Menschen seien durch die Wikileaks-Veröffentlichung gefährdet, gäbe.

"Wenn man sieht, dass Mörder, Folterer und Vergewaltiger straflos ausgehen, gewaltlose Menschen wie Chelsea Manning, Julian Assange und Edward Snowden aber mit Strafandrohungen verfolgt werden, die normalerweise nur bei Schwerstverbrechern zur Anwendung kommen, dann ist das ganz nüchtern und objektiv betrachtet der Gegenbeweis zur Gutgläubigkeit der involvierten Behörden." Nachzulesen in: "Der Fall Julian Assange“, erschienen im Piper-Verlag, von Nils Melzer.

Für den UN-Sonderberichterstatter steht zweifelsfrei fest, dass Julian Assange unter Folter wie Einzelhaft leidet, und unverzüglich in die Freiheit entlassen werden muss.

Journalismus ist kein Verbrechen.
Pressefreiheit heißt Freiheit für Julian Assange.
Das richtige Gerichtsurteil kann und muss daher Freispruch lauten.



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Kommentare

Kommentar von Alfred Greber |

Hallo Stef,
Sie haben meine volle Hochachtung!
Ohne Menschen wie Sie wären wir verloren!
Nur weiter so!
Mit freundlichen Grüßen
AG

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