Die Menschenrechte zählen nicht mehr

von Cornelia Morche (Kommentare: 1)

Klick auf Bild für Großansicht

  • Tod einer 93-Jährigen im Pflegeheim nach dritter "Covid-Impfung".
  • Arzt impfte eigenmächtig und ohne Einverständnis.
  • Der persönliche Wille ist nicht mehr gefragt.
  • Die Würde des Menschen wird unterhöhlt.
  • Die Unversehrtheit des Körpers zählt nicht mehr.
  • Die Justiz schaut weg.

stattzeitung.org führte ein Gespräch mit dem Sohn, dessen Mutter im Pflegeheim neun Tage vor ihrem Tod mit Comirnaty gegen das Corona-Virus geimpft wurde, ohne dass hierzu eine Einverständniserklärung vorgelegen hat.

Ein Leben neigt sich dem Ende zu, so wie es ganz normal geschieht, und so wie wir es uns vorstellen, wenn die meisten Dinge im Leben geschafft sind. Größere und kleinere Herausforderungen waren passiert, und insgesamt ist alles ganz gut geworden. Aber was geschieht hier in diesem Fall am Lebensende, wieso kann es mittlerweile in unserer Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt solche Übergriffe geben, bei der jegliche Selbstbestimmung außer Kraft gesetzt wird und vorgegebene Gesetze nicht mehr eingehalten werden müssen?

Irmgard M. (Namen und Anschrift ist der Redaktion bekannt) lebte ihr Leben in Oberschwaben, war verheiratet, brachte drei Kinder zur Welt, fühlte sich eingebettet im Glauben und freute sich in ihren letzten Lebensmonaten am meisten über ihre Kinder, Enkelkinder und fünf Urenkel. Als die Lebenskräfte Anfang diesen Jahres nachließen, brauchte sie zunehmend Hilfe und Unterstützung bei ihrer Versorgung, was von der Familie gern übernommen wurde.

Ein kurzer Krankenhausaufenthalt Januar 2023 zeigte, dass es keine behandlungsbedürftigen Krankheiten gab. Zu Hause schaffte es Irmgard M. aber nicht mehr, alles allein zu bewältigen, sodass sie zunächst über einen Kurzzeitpflegeplatz schließlich einen Dauerpflegeplatz im örtlichen Pflegeheim fand. Es wurde Februar und Anfang März, sie lebte sich gut ein, nahm am Kegeln, den Gottesdiensten und der Märchenstunde teil. Medizinisch war sie gut versorgt, die Kinder kamen regelmäßig zu Besuch, der Sohn hatte als Arzt mit dem Hausarzt alle wichtigen Dinge besprochen. Eine Patientenverfügung lag vor, ebenso eine Vorsorge-Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten.

2021 hatte Irmgard M. zwei "Comirnaty-COVID-Impfungen" erhalten, eine dritte im Januar 2022. Weitere übliche Impfungen waren auf dem aktuellen Stand. Eine erneute  "COVID-Impfung" war jedoch nicht mehr vorgesehen, und dies war auch so mit dem Hausarzt besprochen. Es gab weder eine schriftliche noch eine mündliche Einwilligungserklärung von ihr selbst oder den Kindern dazu.

Die Mutter baute Ende Februar weiter körperlich und geistig ab, sie brauchte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. Aber dann kam der Schock, als die Tochter Anfang März zu Besuch kam, quasi von einem Tag auf den anderen ging gar nichts mehr. Die Tochter war hellauf entsetzt, "schlechter geht es gar nicht mehr", erklärte sie verzweifelt dem Bruder am Telefon. "Mutter ist nicht mehr ansprechbar und verweigert jede Nahrungsaufnahme."

Telefonisch erhielt der Sohn am nächsten Tag vom Pflegeheim die Auskunft, dass Mutter von einem vertretungsweise tätigen Hausarzt tags zuvor eine erneute "COVID-Impfung" erhalten hatte. Im Pflegeheim wurde eine Liste geführt, woraus der "COVID-Impfstatus" der Bewohner abzulesen war. Offensichtlich reichte dies dem ersatzweise arbeitenden Hausarzt aus, daraufhin die vierte "COVID-Impfung" durchzuführen, ohne Einwilligung oder Rücksprache mit der Patientin oder den Angehörigen. Mutter erholte sich nicht mehr, weitere acht Tage später verstarb sie, sechs Tage vor ihrem 93. Geburtstag.

Dies stellt eine Körperverletzung dar. Rechtlich gesehen ist jede Form von Injektion ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit nach den Paragraphen 223 bis 230 Strafgesetzbuch strafbar, weshalb vor eine Injektion die Einwilligung des Patienten eingeholt werden muss. Damit einher geht die Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes, so heißt es im Gesetz. Die gesamte Hintergrundproblematik dieser "mRNA-Injektionen" ist dabei noch gar nicht berücksichtigt, inwieweit Aufklärungen, wenn sie denn erfolgen, überhaupt vollständig und umfassend sind.

Was hat sich dieser Hausarzt dabei gedacht? Eine intramuskuläre Impfung zu setzen ist mit etwas vom einfachsten und schnellsten, was ein Arzt machen kann, und wird dafür gut honoriert. Gibt es sonst noch etwas dabei zu überlegen? Die oben genannte rechtliche Grundfrage hat offensichtlich keine Rolle gespielt, da wird einfach mal schnell gespritzt, wie es in den letzten zwei Jahren im Medizinbetrieb quasi von einem Tag auf den anderen zur Gewohnheit, zur neuen Normalität, geworden ist. Obwohl inzwischen die Fakten überall auf dem Tisch liegen, wird trotzdem einfach weiter gemacht und jeder Zweifel ignoriert. Gibt es noch jemanden, der noch nicht von der Unmenge möglicher Nebenwirkungen dieser Gentherapien gehört hat? Der noch nicht von der katastrophalen Nutzen-Risikobilanz dieser Stoffe oder dem immensen Betrug im Rahmen der Zulassungsstudien gehört hat? "Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen" ist eigentlich die Grundlage moralisch geforderten ärztlichen Handelns.

Dazu sehen wir eine nahezu blinde Justiz, die beispielsweise Ärzte, die sowohl sinnvolle, wie angebrachte und korrekte Maskenatteste ausgestellt haben, wie Verbrecher verurteilen und deren Approbation entzogen werden kann. Von einer Verurteilung eines Arztes nach Verabreichung einer "mRNA-Injektion" hat man in diesem Land dagegen noch nichts gehört, ob mit oder ohne Aufklärung.

Sohn und Tochter sind fassungslos, wie am Lebensende ihrer Mutter die Menschenwürde mit Füßen getreten wurde. "Wir wurden nicht gefragt, was mit unserer Mutter gemacht wurde. Wir wollten dies nicht. Hier kommen Mechanismen in Gang, die ohne Seele und Herz sind. Wir möchten mit der Veröffentlichung unserer Geschichte andere Menschen wachrütteln und daran erinnern: Die Würde des Menschen ist unantastbar!"



Begleiten und unterstützen SIE bitte wohlwollend unsere „unabhängige Schreibe“. Journalistische Arbeit hat ihren Wert und einen Preis, daher freue ich mich besonders das dennoch NIEMAND bei stattzeitung.org vor einer Bezahlschranke landet! Unsere Information soll für JEDE und JEDEN gleichermaßen zugänglich sein. Wir tun dies im Vertrauen darauf, breit getragen zu werden.

Spenden Sie bitte per Überweisung:
IBAN: DE03690618000005388201
BIC: GENODE61UBE
Bank: Volksbank Überlingen e.G.
Kontoinhaber: Stef Manzini
Verwendungszweck: „Schenkung“

Oder per PayPal:


Oder per Patenschaft:
Patenschaft

Danke!


Zurück

Kommentare

Kommentar von Yvonne Frick |

Hallo!
Mein Name ist Yvonne Frick und ich bin Pflegefachfrau mit Berufserfahrung. Nach meinem beruflichen Wiedereinstieg (Familiengründung) in die Altenpflege, stellte ich schnell fest, dass die Würde der Bewohner in Pflegeheimen täglich angetastet wird. Und seit Jahren die Würde der Pflegekräfte... Lohn, Personalmangel.... Ich kam zu dem persönlichen Entschluss "Pflege ade".

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 2 und 7.

Der abgeschickte Kommentar wird vom Autor nach Prüfung veröffentlicht und gegebenenfalls beantwortet. Dies kann, je nach vorhandenen Ressourcen, einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Kommentare mit Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamen veröffentlichen werden.