Kramer-Areal. Der Startschuss ist gefallen.

von Diana Benisch (Kommentare: 0)

Bild: Diana Benisch

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  • Mit der Einwohnerversammlung am 1. März begann die öffentliche Planung und Erschließung des Kramer Areals, viele Interessierte kamen in den Überlinger Kursaal.
  • Über eine Stunde stellten sich Oberbürgermeister Jan Zeitler und sein Stellvertreter Thomas Kölschbach den kompetenten Fragen der Bürger.
  • Die Stadt selbst erwirbt von dem Gelände ungefähr 10.000 qm von der Eigentümerin, der Wacker Neuson Group, ehemals Kramer.
  • Über die Höhe des Kaufpreises wird nach kommunalem Recht Stillschweigen bewahrt.

Das Kramer Areal, ein Industriegebiet der ehemaligen Kramer Werke, gelegen an der Nußdorfer Str. 50, umfasst fast 6 Hektar zu erschließender Fläche. Durch die besondere Lage, nur durch die Bahnlinie vom See getrennt, ergibt sich die Möglichkeit einer vielfältigen Nutzung und über diese sollen und dürfen die Einwohner von Überlingen mitbestimmen (stattzeitung.org berichtete in "Städtebauvertrag, Blumen und Musensympathie- der Überlinger Gemeinderat vom 8. Februar"). Die Mitbestimmung der Bürger wurde in einem Städtebaulichen Vertrag festgelegt. Städtebauliche Verträge werden unter anderem dazu genutzt, um zusätzliche Zielbindungen mit dem privaten Investor zu vereinbaren, welche nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, wie zum Beispiel eine Quote an sozialem Wohnungsbau.

In dem gut gefüllten Kursaal in Überlingen fand am 1. März 2023 der erste Termin zur Bürgerbeteiligung statt. Das große Interesse überraschte und freute sowohl Oberbürgermeister Jan Zeitler als auch seinen Stellvertreter Baubürgermeister Thomas Kölschbach (Architekt und Stadtplaner), zuständig für den Fachbereich 4, dem Bauamt. Nachdem Jan Zeitler auf den rechtlichen Rahmen einer Einwohnerversammlung hingewiesen hat, betonte er, dass diese Versammlung und auch die folgenden Termine, wie die Begehung des Kramer Areals mit anschließendem Workshop am Freitag, dem 3. März 2023 keine beschließende, sondern ausschließlich eine beratende Funktion habe.

Die Stadt Überlingen wird von dem Gesamtareal, eine ungefähr 10.000 qm große Teilfläche, direkt an der Nußdorferstraße gelegen, erwerben. Das übrige Gelände ist im Besitz des Vorhabenträgers, der Wacker Neuson Group, ein börsennotiertes Unternehmen. Wichtig war es Oberbürgermeister Zeitler zu betonen, dass die Planungshoheit bei der Stadt läge und man sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühle, man aber auch die Planungsaufgabe, hinsichtlich des Wohnungsbaus und auch der Gewerbeentwicklung erfüllen muss. Wohneinheiten, verschiedene Gewerbe, soziale Einrichtungen, Kultur, aber auch Gastronomie, seien angedacht.

Wie und in welcher Form dies geschehe, ist völlig offen und alle Ideen, die am vergangenen Freitag von den Bürgern eingebracht werden, werden gesammelt und sortiert und dann in die Gesamtplanung mit eingebracht, so Thomas Kölschbach und Jan Zeitler. 25 Bürger (die Zahl ergibt sich aus den Rahmenbedingungen, Anmerkung der Redaktion) werden in einer ersten Phase anschließend am Entscheidungsprozess beteiligt. Auf die Frage, wie denn die Auswahl der Bürger erfolge, erklärten Jan Zeitler und Thomas Kölschbach, dass die Teilnahme an der Begehung und dem Workshop keine Voraussetzungen für die Teilnahme sei. Jeder könne sich über ein Formular auf dem Onlineportal der Stadt Überlingen bewerben. Sollte es mehr als 25 Bewerber und Bewerberinnen geben, entscheidet das Los. Ende November soll es dann bereits zum Wettbewerbsabschluss kommen und das Konzept stehen.

Auch hier kam, wie in der Gemeinderatssitzung vom 8. Februar 2023, die Schnelligkeit, mit der das Vorhaben geplant werden soll, zur Sprache. Warum man sich nicht mehr Zeit ließe, um genügend Spielraum für unterschiedliche Formate zu haben, lautete eine Frage aus dem Plenum. Man fände schwer das richtige Format für alle. "Information, Durchdenken, Einbringen", längere Phasen dazwischen würden nicht unbedingt bessere Ergebnisse bringen, ist sich Jan Zeitler sicher. Schon allein, weil in Überlingen 900 Wohnungen fehlen, ist Zügigkeit geboten. Auf Anfragen nach der Summe des Kaufes, gab es keine Antwort. Grundstücksverkäufe sind nach kommunalem Recht nicht öffentlich und deshalb sei es nicht möglich, die Kaufsumme zu nennen.

Von besonderem Interesse für die Überlinger Bürger war die Frage nach der Umsetzung des sozialverträglichen Wohnens. Fest steht, dass der preisgedämpfte Wohnungsbau 30 Prozent betragen soll, das bedeutet, dass die Mieten 15 Prozent unter dem Mietspiegel liegen. 70 Prozent der Mieten sind damit relativ frei kalkulierbar. Wie die Umsetzung erfolgt ist noch offen. Auf mehrere Nachfragen hin erklärte Jan Zeitler, dass die Wohnungen, die die Stadt auf dem Areal entlang der Nußdorferstraße errichten möchte, zu 90 Prozent preisgedeckelte Mietwohnungen sein sollen. Wie aus dem Plenum festgestellt, erfüllt die Stadt damit schon einen Großteil der Forderungen nach preisgedeckeltem Wohnraum für das gesamte Areal. Nachgefragt, warum die Stadt dies so angedacht habe, antwortete Jan Zeitler, dass er die Chance, das Maximum an sozialverträglichem Wohnen zu ermöglichen, unbedingt nutzen wolle und natürlich müsse man auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigen, man könne "das dem Träger nicht in Gänze vorgeben". Oberbürgermeister Zeitler betonte mehrfach, dass man sehr an einer nachhaltigen Konzeption nach gesetzlichen Vorgaben interessiert sei und man habe diesbezüglich gut mit dem Vorhabenträger verhandelt, der aber letztendlich auch Eigentümer sei. In diesem Zusammenhang könne sich Oberbürgermeister Jan Zeitler auch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft vorstellen, das sei allerdings alles noch im Diskurs. Sorgenvoll wurde gerade auch im Zusammenhang mit der Wohnungsnot in Überlingen auf das Thema der vielen Zweitwohnungen hingewiesen. Thomas Kölschbach machte jedoch klar, dass dieser Zustand, rechtlich kaum zu verhindern sei.

Es folgten viele Fragen nach Geschosshöhe, Wohnraumverdichtung, wie mit den Bestandsimmobilien zu verfahren sei, nach ökologischen Aspekten oder auch nach Altlasten. Vieles ist dabei noch völlig frei, man freue sich auf die Ideen und Vorschläge der Bürger, Altlasten seien nicht zu befürchten, es habe schon Voruntersuchungen gegeben, völlig ausschließen könne man diesbezüglich allerdings nichts, Nachhaltigkeit und ökologische Aspekte seien im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen in jedem Fall zu berücksichtigen, was aber darüber hinausgehe, gälte es zu prüfen. Ausgeschlossen sei zu diesem Zeitpunkt auch hier noch nichts, allerdings bleibt bei allen Überlegungen immer auch der Kostenfaktor zu berücksichtigen, so Oberbürgermeister Jan Zeitler und Thomas Kölschbach.

Mietspiegel

Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam erstellt. Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist (sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete").  Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnmerkmalen lag 2022 zwischen 12,68 € und 11,08 €, je nach Fläche der Wohnung. Genauere Angaben und weitere Details findet man auf der Internetseite der Stadt Überlingen unter „Der Mietspiegel 2022“ im Bereich Wohnen.

Bürgerbeteiligung im Wettbewerbsverfahren und zeitlicher Ablauf

Diskursives Verfahren = Partizipationsform/-angebot
1. Runde: Ideen sammeln, Visionen entwickeln (offen für alle)
2. Runde Diskursiver Austausch Bürgerschaft (20-25 Teilnehmer)

In folgenden Abschnitten können die Bürger und Bürgerinnen partizipieren:

3. März 2023: Moderierter Workshop
21. Juli 2023 Werkstattdialog nach Abschluss der ersten Phase mit 20 - 25 Bürgern und den siegreichen Büros, 5 - 10 Teilnehmer in einer zweiten Phase.
Teilhabe von 2 Bürgern/Bürgerinnen im Preisgericht
November 2023 Ausstellung der prämierten Arbeiten



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