Maskenatteste. Arzt in Überlingen rechtskräftig verurteilt.

von Stef Manzini (Kommentare: 2)

Bild: Stef Manzini

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  • Arzt muss Patienten wöchentlich kontrollieren, wenn er sie symptomfrei schreibt.
  • Staatsanwalt forderte harte Bestrafung gegen den Mediziner.
  • Krankschreibungen per Telefon zum Tatzeitpunkt aber möglich.
  • Maskenatteste brachten über 24.000 Euro Strafe und Vorstrafe.
  • Ein Schulrektor löste mutmaßlich das Verfahren aus.
  • Reichsbürgermitgliedschaft nur eine Attitüde, sagt der Richter.
  • Ermittlungsbehörden konfiszierten alle Patientendaten und Laborbuch.
  • Staatsanwalt schrie den Verteidiger im Gerichtssaal an.
  • Arzt will für seine Patienten da sein, statt einen Prozess führen zu müssen.

Langer Fall in Kürze: Arzt stellte 30 Befreiungen von der Maske, hauptsächlich an Schüler, während der "Corona-Pandemie" aus- sogenannte "Maskenatteste". Polizei durchsuchte die Praxis im Februar 2022 mutmaßlich nach "Anzeige" durch einen Schulrektor. Überlinger Gericht verurteilte den Arzt jetzt zu 24.700 Geldstrafe (190 Tagessätze á 130 Euro), der Arzt ist dadurch vorbestraft. Die Urteilsbegründung: "Der Arzt hätte die Symptomfreiheit seiner "Maskenbefreiten" jede Woche erneut überprüfen müssen." Der Anfangsverdacht dieser Arzt sei dem "Reichsbürgermilieu" zuzuordnen, erhärtete sich nicht. Dem jetzt vorbestraften Arzt drohen in Folge Berufsverbot und Aberkennung seiner Approbation. Staatsanwalt wurde im Gerichtssaal laut. Verurteilter Arzt will nicht weiterkämpfen und legt gegen das nun rechtskräftige Urteil keine Berufung ein.

Wie es ihm geht, frage ich den Arzt Julius* (wir nennen ihn hier Julius, sein richtiger Name und seine Anschrift sind der Redaktion bekannt) als ich ihm gegenüber an seinem Schreibtisch in der Praxis platznehme- ob seiner Überraschung wird mir augenblicklich bewusst, das dies eine Frage ist die der Arzt normalerweise seinem Gegenüber stellt. Es geht ihm nicht gut, obwohl er etwas erleichtert sei die "ganze Sache" nun erstmal hinter sich gebracht zu haben, antwortet der vor ein paar Tagen rechtskräftig verurteilte Arzt. Gerade hat Julius* eine Gerichtsverhandlung hinter sich und ist ordentlich "verknackt" worden dafür, sogenannte "Maskenatteste" ausgestellt zu haben. Verurteilt zu 24.700 Euro Strafe, genauer gesagt zu 190 Tagessätzen á 130 Euro, zusätzlich trägt er Gerichts- und Anwaltskosten. Ein hoher Preis, in Summe sicher rund 1.000 Euro pro Maske. Julius* ist nun vorbestraft. 30 "Maskenatteste" während der "Corona-Pandemie" hatte er ausgestellt, überwiegend an Schulkinder, dafür wollte er sich vor dem Überlinger Amtsrichter rechtfertigen- und hatte sich gut darauf vorbereitet. Es dauert fast eine geschlagene Stunde intensiven Gesprächs, bis mir aufgeht "Arzt und Anwalt waren wohl auf der falschen Spur"- denn Grund für seine harte Strafe sind nicht die Maskenbefreiungen als solches, sondern die "unrechtsmäßigen" Atteste. Dreh- und Angelpunkt ist die vom Arzt ausgestellte beziehungsweise attestierte "Symptomfreiheit" der betreffenden Patienten, ohne diese in Folge wöchentlich weiterhin kontrolliert zu haben- eine Praxis, die es so in der Praxis nicht gibt, erklärt mir Julius*. Wie kann ein Arzt ein Attest auf dem steht "Symptom-Frei" ausstellen ohne den betreffenden Patienten laufend gesehen zu haben, fragt der Überlinger Amtsrichter Richter Alexander von Kennel im vorhergehenden Telefonat mit mir, und antwortet gleich selbst: "Das geht nicht."

Das wäre nicht nur üblich sondern auch logisch, antwortet mir darauf der  Arzt als ich ihn später mit der Aussage des Richters konfrontiere. Jedes dieser Atteste habe er nach einer Untersuchung in seiner Praxis, und nicht an Fremde ausgestellt. Wenn ein Mensch symptomfrei sei, käme er nicht mehr in seine Praxis, wenn er wieder Symptome habe, käme er wieder zum Arzt. Normaler Praxisalltag, sagt der Arzt. Nein, sagt der Jurist, und begründete damit, der Arzt hätte wöchentlich den Gesundheitsstatus der betreffenden Patienten kontrollieren müssen, um so eine Drittgefährdung auszuschließen, erklärt mir Julius*. Ha, denke ich, wenn dem so gewesen wäre, dann hätte es kaum "Corona-Infektionen" gegeben- aber das ist vermutlich die schlichte Denkweise einer Journalistin...

"Ein Gesundheitszeugnis für Menschen, die eine Ausbildung machen, Physio, Ergo, Heilpraktiker etc. bekommt man in ganz Deutschland von jedem Hausarzt. Das ist ein Attest in dem chronische Erkrankungen und Infektionskrankheiten ausgeschlossen werden. Diese Atteste haben keinen wöchentlichen Gültigkeitsverfall", erklärt mir der Arzt Julius* beim Gespräch in seiner Praxis. Er kann, nach wie vor, der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des Richters nicht folgen.

Ich denke jetzt an eine andere Feststellung mit der ich den Überlinger Amtsrichter Alexander von Kennel konfrontierte. "Gerade während der Pandemie war es doch ausdrücklich erlaubt und erwünscht, sich ohne Arztbesuch bei entsprechenden "Corona-Symptomen" telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Also ohne persönlich beim Arzt zu erscheinen", sagte ich zu ihm. Dazu müsse man ja erstmal wissen, wann genau diese "Krankschreibungen per Telefon" hätten  ausgestellt werden dürfen, dies sei ja auch nur in einem bestimmten Zeitraum möglich gewesen, lautet die Antwort des Vorsitzenden Richters des Amtsgerichts Überlingen. Das kann man aber wissen, wenn man will, im Februar 2022 war das der Fall. Einfache Recherche, denke ich.

Eine Frage der Symptome ist also dieses Gerichtsurteil, aber beginnen wir ganz am Anfang.

Erstmals im November 2021 geriet der Mediziner ins Fadenkreuz der Ermittler. Er stellte sogenannte "Maskenatteste" aus. Am 22.02.2022 durchsuchten dann acht Polizisten rund vier Stunden seine Praxis im Bodensee-Hinterland, nahmen seine gesamten Daten, auch die Patienten-Daten, und seine Email-Korrespondenz samt Smartphone, und auch die sogenannte Laborakte mit. Julius* hat sie bis heute nicht wieder zurückbekommen, sie ist Grundlage seiner Analysetätigkeit. "Was wollen die denn mit den Labordaten meiner Patienten", wundert sich der Arzt* und schüttelt den Kopf. Immer noch ist Julius* mental angeschlagen, fühlt sich in seinen Praxisräumen nicht mehr richtig wohl, weiß nicht ob er immer noch überwacht wird.

Eine angebliche Nähe zum "Reichsbürgermillieu" hatte dafür gesorgt, dass beim Gerichtstermin Ende Februar dieses Jahres strenge Sicherheitsvorkehrungen angeordnet wurden. Wenn der Arzt jedoch glasklar als Mitglied einer verbotenen rechtsextremen Vereinigung zugeordnet worden wäre, hätte diesen Prozess nicht die Staatsanwaltschaft Konstanz, sondern das Landeskriminalamt in Stuttgart geführt, erklärt mir auf Nachfrage Richter von Kennel. Es handele sich wohl um eine "Attitüde", sagt von Kennel, und hinterlässt bei mir ein Fragezeichen. Vom Richter hatte ich wissen wollen, ob Julius* eindeutig den Extremisten zugeordnet werden könnte.

Ob er denn seine Schreiben an das Gericht mit einem entsprechenden "Stempel" in den Farben schwarz-weiß-rot und Reichsadler versehen habe, oder wie man seitens des Gerichts auf eine solche Vermutung gekommen sei, möchte ich später vom Arzt wissen. "Nein, natürlich nicht", sagt Julius*, er habe in einem Schreiben aber darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung in seinem Fall wohl nicht der gültigen Rechtsform entspräche- das sei naiv gewesen, räumt der Arzt ein. Die Polizeibehörden hätten seine gesamte Patientendatei auf Mitgliedschaften bei den Reichsbürgern durchleuchtet, sagt Julius*- er führe doch keine Gesinnungskontrollen bei seinen Patienten durch, sagt er... wieder Kopfschütteln. Ich schaue mich in der Praxis um, sie mutet mir mehr anthroposophisch an als nationalistisch. Ein Bild der Kapuzinerkresse, als Alternative zum Antibiotikum, prangt auf der Visitenkarte der Gesundheitspraxis. "Jeder, der das alles kritisiert, ist wohl schnell ein Reichsbürger", so Julius* im Nachgang lakonisch.

Für den Arzt kann diese Verurteilung weitreichende Folgen haben, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) könnte ihm ein befristetes Berufsverbot erteilen, er könnte jedoch auch seine Approbation (Zulassung als Arzt) verlieren, dass ist Julius* bewusst. Warum, wenn er sich doch so wenig schuldig fühle, habe er keine Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, will ich wissen. 1.350 Seiten umfasse seine Akte der Ermittlungsbehörden, er wolle sich nicht mehr damit beschäftigen, erklärt Julius*. "Ich bin Arzt und möchte für meine Patienten da sein", es klingt mehr nach Hilferuf denn nach Trotz. Über einen Mangel an Patienten kann Julius* sich allerdings nicht beklagen. Das Gegenteil davon ist der Fall, es scheint sogar so, als suche sich die "impf- und maßnahmen-kritische Klientel" Mediziner aus, die ihrer Haltung offen gegenüberstehen. Auch aus dem Ort, in dem er praktiziert, kommen weiter seine Patienten zu ihm. Viele ländliche Raumschaften beklagen einen "Ärztemangel" verbunden mit langen Wartezeiten und dergleichen, womöglich muss dieser Arzt bald aufhören, denke ich. Finanziell wäre er nach persönlichen Schicksalsschlägen auch nicht mehr in der Lage, einen langen und aufwendigen Prozess weiterzuführen, fügt der nun vorbestrafte Arzt noch dazu. Er habe wohl aufgegeben, um seinen Seelenfrieden wiederzufinden, sagt Julius*, das kann Resignation oder Abgeklärtheit bedeuten, ich kann es nicht genau deuten.

Ein Schulrektor habe mutmaßlich die Ermittlungen ausgelöst, und nicht etwa Eltern von Schülern, die sich über "Maskenatteste" anderer Schüler aufgeregt hätten, so der Landarzt. Übelkeit, Erbrechen, Panikattacken, Luftnot, Kopfschmerzen all das und weiteres kann passieren, wenn man eine FFP-Maske, die in der Industrie zur Vermeidung des Einatmens von Stäuben eingesetzt wird, trägt und darauf allergisch reagiert. Eine entsprechende Diagnose auf den Attesten wollte der Konstanzer Staatsanwalt jedoch nicht gelten lassen, dies wären ja Symptome und keine Diagnose, so der Jurist- er muss es wissen, denke ich mir als Julius* davon erzählt.

Ich möchte vom Überlinger Amtsrichter von Kennel wissen, ob denn von den "Unmaskierten" eine Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgegangen sei, oder wie die Verhältnismäßigkeit dieses Urteils zustande gekommen wäre. Der Konstanzer Staatsanwalt, der laut dem verurteilten Arzt, in der Verhandlung ihn und seinen Anwalt angeschrien hätte, ohne das der Richter dazwischengegangen und um Mäßigung gebeten hätte, forderte ursprünglich 270 Tagessätze, auch ein sechsmonatiges Fahrverbot sollte gegen ihn ausgesprochen werden "damit es mir richtig wehtut, hat der gesagt", berichtet Julius*.

Offensichtlich war der Staatsanwalt das, was man im Volksmund einen "harten Hund" nennt. Sein Anwalt habe ihm davon abgeraten, den Prozess weiterzuführen,weil keine Strafminderung dadurch vorhergesehen, erklärt mir Julius*. Ich erzähle ihm vom Passauer Arzt Ronny Weikl, in diesem Fall hatte das Berufungsverfahren eine deutliche Strafmilderung gebracht. Julius* zuckt die Achseln, bringt nix mehr, mag er denken.

Nach meinem "Arztbesuch" wieder in meinem Büro angekommen, erreicht mich folgender Tweet: Ein 15-jähriger Syrer in Osnabrück kommt nach einer Vergewaltigung einer Minderjährigen mit einer Bewährungsstrafe davon. Er sei, laut dem Richter in Osnabrück in seiner Urteilsbegründung, ja auf einem guten Weg ein normaler Mitbürger zu werden... (Quelle: focus.online)

Es steht mir selbstverständlich nicht zu, und ich maße mir auch nicht an, die Urteilsfindung des Überlinger Richters in Frage zu stellen. Dennoch gerate ich bei der Verhältnismäßigkeit ganz stark ins Grübeln. Über welche Symptome reden wir hier und führten sie eventuell zum Verlust des Augenmaßes des Richters? Justitia ist ja bekanntlich im Laufe der Zeit blind geworden. Dieses Symbol sollte für das genaue Abwägen eines Urteils- und für Objektivität stehen....

Auf meine Nachfrage an Richter Alexander von Kennel, wer genau durch die falschen? "Maskenatteste" tatsächlich geschädigt wurde, habe ich keine Antwort erhalten.

Zu den Halbmasken gehören partikelfiltrierende FFP-Masken (englisch: filtering face piece, filtrierendes Gesichtsteil). Solche Atemschutzsysteme werden dort benötigt, wo verhindert werden muss, dass gesundheitsgefährdende Stoffe in die Atemwege gelangen; zum Beispiel im Rettungswesen, bei der Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk, bei der Brandermittlung und an Arbeitsplätzen, an welchen Atemgifte (chemische Stoffe, Stäube) auftreten können, z. B. bei Reinigungsarbeiten von Tanks. Während der COVID-19-Pandemie werden in der Öffentlichkeit auch Alltagsmasken („Mund-Nasen-Bedeckung“) und medizinische Hygienemasken („Mund-Nasen-Schutz“) getragen. Quelle: Wikipedia

In Deutschland ist aufgrund der möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen das Tragen der FFP2-Masken ganz klaren arbeitsmedizinischen Regelungen unterworfen: maximale Tragedauer 75 Minuten, bei geringer körperlicher Belastung 100 Minuten. Danach ist eine obligate Pause von 30 Minuten einzuhalten. Diesbezüglich muss eine entsprechende Eignung festgestellt werden, andernfalls ist ein Arbeitsplatzwechsel erforderlich. Um die Schutzwirkung vor Staub auch sicherzustellen, hat eine nachweisliche Unterweisung zu erfolgen. Zur Verhinderung von Virusinfektionen sind sie untauglich und auch nicht dafür zugelassen. Ergänzend ist noch festzuhalten, dass diese Masken ausschließlich für Erwachsene konzipiert wurden, für deren freiwillig gewählten Beruf vorgesehen sind, nicht dauernd getragen werden (dürfen), d. h. Pausen verbindlich vorzusehen sind, selbst in diesen Berufen nicht 8 Stunden pro Tag über Wochen oder gar Monate getragen werden und bei den FFP2-Masken das ausschließliche Ziel des Selbstschutzes haben.
Die wirklich nennenswerten Studien (z. B. jene von Ioannidis oder Battacharya; also nicht pseudowissenschaftliche Testanordnungen mit feinem Granitstaub usw.) belegen die epidemiologische Unwirksamkeit der sogenannten NPIs (non pharmaceutical interventions/nicht-pharmazeutische Interventionen), darunter auch der Masken.
Quelle: Begleitheft zum MWGFD Masken-Symposium von Prof. Dr. med. Dr. phil. Haditsch



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Kommentare

Kommentar von Gerhard Fischer |

Danke für den Bericht, wenn man keine MM liest, dann kriegt man ja sowas kaum mit.
Ich bin ärgerlich und wütend über den Richter, mehr noch den Staatsanwalt. Haben die nichts begriffen, sind die noch in ihrem Unrechtsbewusstsein verhaftet?
Wie soll den Versöhnung aussehen? So?
Abgesehen von einer damaligen möglichen OW, wo ist denn da die Verhältnismässigkeit?
Fazit, das Vertrauen zu einer Justiz, die so handelt, ist bei mir auf NULL gesunken

Kommentar von George Baker |

Einschüchterungsjustiz der schlimmsten Arzt. Einen schreienden Staatsanwalt hätte ich unter Hinweis auf Freisler Gebaren als Anwalt niedergeschrien.

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