Querdenker entschuldigt sich bei Kretschmann VOL II

von Stef Manzini (Kommentare: 0)

Klick auf Bild für Großansicht

  • Gedemütigt, aber nochmal davon gekommen.
  • Gerichtstag am 15. Februar 2023 am Landgericht Hechingen.
  • Kreuzträger entschuldigt sich bei Kretschmann.
  • Einigung beim Berufungsverfahren.
  • Urteil lautet 80 Tagessätze a 200 Euro.
  • Udo Schulz ist nicht vorbestraft.
  • Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier schaffte Strafmilderung.

Es ist ein Kreuz, mit dem Kreuz mag sich der Kreuzträger, der auf einer unangemeldeten Corona-Demo in der Nähe von Kretschmanns Privathaus ein Holzkreuz getragen hatte, nach dem Urteil aus der Heiligkreuzstrasse (Sitz des Landgerichts) heute gedacht haben- und hat vermutlich drei Kreuze gemacht.

Ob Udo Schulz, der Angeklagte, nun zu Kreuze gekrochen ist oder schlicht vernünftig war, das mag unterschiedlich eingeordnet werden- er selber war einfach nur erleichtert, dem Makel der Eintragung in das Strafregister und einer noch erheblich höheren Geldstrafe entgangen zu sein. Dafür war seine Verteidigung, ein Anwaltsteam, dem zu dem in Sigmaringen beim letzten Prozesstermin äußerst schwach agierenden Tomislav Duzel noch Dirk Sattelmaier, von den Anwälten für Aufklärung (AfA) hinzugekommen war, bereit viel auf den Tisch zu legen. Eine Entschuldigung an Ministerpräsident Kretschmann, ein öffentlicher Aufruf, nicht an unangemeldeten Demonstrationen teilzunehmen- und ein Schuldeingeständnis für eine bisher bestrittene Tat, die "Anführerschaft" der Demo in Laiz, sind "eine Menge Holz". Oberstaatsanwalt Beiter kostete seinen Triumph schon etwas aus und sagte mit zufriedenem Gesichtsausdruck noch direkt im Gerichtssaal von stattzeitung.org darauf angesprochen, wie wichtig ihm die Entschuldigung an den Ministerpräsidenten wäre: "Man kann Fehler machen, aber wenn man sie dann einsieht, wird das auch honoriert." Er wolle die Entschuldigung jetzt nicht überbewerten, so Beiter, der Ankläger sah aber durchaus die Signalwirkung, die Schulz "Kreuzgang" hier auf die Bewegung ausüben soll.

Der Oberstaatsanwalt hatte bereits im Sigmaringer Amtsgericht im Mai 2022 für ein Signal, das von der verhängten Strafe ausgehen sollte, plädiert. Hatte sich Karl-Heinz Beiter in seinem damaligen Plädoyer noch besonders über den Anklagepunkt echauffiert, mit einem Protestzug vor das Haus eines Mandatsträgers zu ziehen, schien der Oberstaatsanwalt aufgrund der im Rechtsgespräch erzielten Einigung nun milder gestimmt zu sein.

Volker Schwarz, Vorsitzender Richter am Landgericht in Hechingen, der gleich zum Prozessauftakt von seiner Autorität Gebrauch machte und die Zuschauer recht harsch zur Ruhe aufrief, sagte in seiner Urteilsbegründung am heutigen 15. Februar 2023: "Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut, aber sie endet immer irgendwo." Man müsse hier das "Amt vom Manne trennen", es sei nicht hinnehmbar, Menschen zu bedrängen, die sich wie Kretschmann in den Dienst der Allgemeinheit stellten. Corona hätte für so manchen die Grenzen verschwimmen lassen, aber der Angeklagte zeige nun Reue und habe sich entschuldigt und das würde akzeptiert und anerkannt, so der Richter sinngemäß in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil, nach §257, Abs. 4, Abs. 5, der Strafprozessordnung lautet auf 80 Tagessätze a 200 Euro, also insgesamt 16.000 Euro, die Kosten für das Verfahren trägt der Angeklagte. Damit ist das bisherige verhängte Strafmaß fast halbiert und Udo Schulz ist nicht im Strafregister eingetragen, das heißt, gilt vor dem Gesetz nicht als vorbestraft.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im "Corona-Winter" am 13. Februar 2022 mit einem Holzkreuz einen unangemeldeten Protestzug vor das Haus des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, in Sigmaringen-Laiz, angeführt zu haben. Gegen diesen Vorwurf der "Anführerschaft" hatte sich Schulz noch im Prozess am Amtsgericht Sigmaringen heftig gewehrt. Er sei lediglich mit seiner Frau und den Hunden spazieren gegangen, und habe sich dann dem Protest angeschlossen, so Udo Schulz. Der Protestzug war allerdings von anwesenden Polizeikräften umgeleitet worden, und somit nicht direkt an oder vor den Wohnsitz des Ministerpräsidenten gelangt. In Sigmaringen hatte Richterin Selig am 30. Mai 2022 ein hartes Urteil gegen Schulz ausgesprochen, insgesamt 30.000 Euro, und zwar 120 Tagessätze a 250 Euro, hätte er bezahlen müssen- und wäre aufgrund der über 91 Tagessätze dann auch noch vorbestraft gewesen. Sein Anwalt Duzel sprach nach dem Urteil von Sigmaringen von einem eklatanten Fehlurteil.

Am heutigen Gerichtstag zu Hechingen wurde die Verhandlung, im Beisein aller ortsrelevanten Mainstream-Medien, schon nach wenigen Minuten unterbrochen.

Dirk Sattelmaier schlug dem Gericht ein sogenanntes "Rechtsgespräch" zwischen ihm und Tomislav Duzel und dem Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter vor. Der Vorsitzende Richter Schwarz nahm an, und so wurde die Verhandlung knappe 30 Minuten unterbrochen. In diesem Gespräch, ohne den Angeklagten, wurden dann die umfangreichen Zugeständnisse ausgehandelt, die Schulz nun gemacht hat. Dirk Sattelmaier setzte sich so dann im Gerichtssaal lässig auf den Tisch vor dem Angeklagten, und holte Schulz Einvernehmen mit den von den Anwälten angebotenen Zugeständnissen ein, die dann wie folgt lauten: "Teilgeständnis, Berufungsbeschränkung, Entschuldigung, veröffentlichter Aufruf vor Nachahmung seiner Tat zu warnen."

Rechtsanwalt Sattelmaier sagte im Gespräch mit stattzeitung.org direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung, er habe mit einem erheblich höheren Strafmaß gegen seinen Mandanten gerechnet, wenn man hier und heute nicht zu einer Einigung gekommen wäre. Dies bestätigte auch Oberstaatsanwalt Beiter, der ursprünglich am heutigen Gerichtstag in Hechingen das von ihm geforderte Strafmaß noch heraufsetzen wollte. Karl-Heinz Beiter zur stattzeitung.org: "Ich dachte, das reicht nicht und ich gehe höher." Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier der zur Basisdemokratischen Partei "dieBasis" gehört, ist mit dem Urteilsspruch zufrieden. Man könne demonstrieren, aber eben angemeldet, sagte er auf Nachfrage. Sehr wichtig sei es, für seinen bisher vollkommen unbescholtenen Mandanten Udo Schulz, zwar jetzt bestraft, aber eben nicht "vorbestraft" zu sein. Auf eine Revision des heutigen Gerichtsurteils würde verzichtet, so Rechtsanwalt Duzel aus Konstanz. In einer Erklärung verlas Duzel, der Angeklagte habe niemanden mit seiner Aktion verängstigen wollen. Die Entschuldigung des Querdenkers an den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dürfte dank der großen Medien-Präsenz wohl ankommen.

Udo Schulz war nach dem Gerichtstermin nicht zu langen Statements aufgelegt, er fühle sich schon gedemütigt, räumte er gegenüber stattzeitung.org ein. Dennoch, die Erleichterung stand ihm ins Gesicht geschrieben, an diesem sonnigen Wintertag unter der Burg Hohenzollern. Man muss im Leben so manche Kröte schlucken, mag er sich gedacht haben, oder einfach "der Klügere gibt nach".

Gedemütigt, aber nochmal davongekommen, könnte man urteilen. Der Rechtsstaat hat seine Muskeln spielen lassen und obsiegt, muss man urteilen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel (Kreuzträgerprozess - ein politisches Urteil) und den Kommentar (In dubio pro reo!).



Begleiten und unterstützen SIE bitte wohlwollend unsere „unabhängige Schreibe“. Journalistische Arbeit hat ihren Wert und einen Preis, daher freue ich mich besonders das dennoch NIEMAND bei stattzeitung.org vor einer Bezahlschranke landet! Unsere Information soll für JEDE und JEDEN gleichermaßen zugänglich sein. Wir tun dies im Vertrauen darauf, breit getragen zu werden.

Spenden Sie bitte per Überweisung:
IBAN: DE03690618000005388201
BIC: GENODE61UBE
Bank: Volksbank Überlingen e.G.
Kontoinhaber: Stef Manzini
Verwendungszweck: „Schenkung“

Oder per PayPal:


Oder per Patenschaft:
Patenschaft

Danke!


Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 2 plus 9.

Der abgeschickte Kommentar wird vom Autor nach Prüfung veröffentlicht und gegebenenfalls beantwortet. Dies kann, je nach vorhandenen Ressourcen, einige Zeit dauern. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Kommentare mit Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamen veröffentlichen werden.