Pflegende und Bremsende

von Thomas Kuphal (Kommentare: 5)

Bild: Thomas Kuphal
Gastbeitrag
  • Kritik an der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Bestätigung zur angeblichen Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
  • Ein Beitrag von Thomas Kuphal am Pfingstmontag auf der Demonstration in Überlingen.

Unfassbar war es, unglaublich in der Entscheidung und dürftig. Die sogenannte Begründung, dass die Impflicht in Pflegeeinrichtungen, beim Rettungsdienst und beim Militär rechtmäßig sei, ihre Richtigkeit habe. Überraschend kam das Urteil nicht. Und wenn man die (circa 290-seitige) Begründung dazu liest, und ich habe sie zumindest weitgehend gelesen, dann fragt man sich, was in diesem Land aus unserer Justiz geworden - und was aus der Justiz eines Rechtstaates geworden ist.

Sage und schreibe 54 Beschwerdeparteien, sogenannte Beschwerdeführer, waren für die Klage zugelassen worden. Betroffenes Pflegepersonal, schon Gespritzte, noch nicht Gespritzte, Spritzengegner, rechtlich Interessierte. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) wurde bestätigt, da es „auf das fachrechtliche Verständnis einzelner Fachgerichte- also untergeordneter Rechtsinstanzen- für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidend“ ankomme. Das hat Vor- und Nachteil: Vorteil ist der dadurch kürzere Rechtsweg, Nachteil ist wieder eine vertane Chance, eine Beweisaufnahme zur angeblichen Gefährlichkeit und Notwendigkeit einer „Corona-Impfung“ in einem vorherigen Gerichtsverfahren festzustellen. Und zwar hinreichend und substantiiert. Genau diese beiden Punkte wurden den Klägern abgesprochen, weil sie angeblich 1. die Einschränkung ihrer Grundrechte und 2. die persönliche Betroffenheit nicht substantiiert dargelegt hätten. Was für ein seltsames Gebaren, welche Arroganz, somit indirekt zu behaupten, dass mit den Grundrechten doch alles in bester Ordnung sei.

Sehr viel besser, weil genauer und mit dem Willen zur Beweisaufnahme geht da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor, das nach zwei mal zwei Verhandlungstagen nun Nachbesserungen von Experten verlangt, und im Juli weiterverhandeln will.

Unter den Experten für die medizinische Expertise sind wieder die üblichen Namen, die überwiegend auch sonst gern in den Talkshows unserer Quantitätsmedien ...fast hätte ich eben Qualitätsmedien gesagt... frei herumlaufen und dabei aber eigentlich unfrei, weil vom Narrativ geprägt, daherreden. Einzige Experten eher neutraler Natur waren dabei die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung. Kritiker einer Impfpflicht per se ohne Wenn und Aber waren unter den Experten Fehlanzeige. Es wäre ja zu schön, um wahr gewesen zu sein, wenn Richter Harbarth (Anmerkung der Redaktion: Stephan Harbarth ist seit Juni 2020 der Präsident des Bundesverfassungsgerichts), denn der führte den Vorsitz des 1. Senats dieses Gerichts, bei einer so grundlegenden Frage zur Urteilsfindung auch mal zum Beispiel KRISTA, das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte angehört hätte, auch das ist bestenfalls Zukunftsmusik. Die Rechtfertigung des Status eines Impfschutzgesetzes, warum also Freiheitsbeschränkungen nicht mehr allein auf der Basis von Verordnungen beruhen und ausgesprochen werden durften, begründet das Gericht (S. 106) damit, weil Impf- und Genesenen-Status eine besondere Bedeutung hätten. Dabei sollen Zitat: „die Regeln und Bestimmungen zur Zustimmung zu einer Impfung bewegen.“ Aha, als ob wir gerade das nicht immer schon geahnt haben. Also weiteres Drangsalieren mit politischem Willen auch hier.

Es wurden vom BVerG auch wenige Untersuchungen zu Nebenwirkungen dazu abgerufen, geschweige denn eine neue in Auftrag gegeben. Das gilt natürlich auch für die direkte Auseinandersetzung oder Befragung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu nachgewiesenen und anerkannten Todesfolgen der „Corona-Impfung“. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Einbringen eines Stoffes in den Körper die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betreffend den eigenen Körper grundsätzlich die Einwilligung des Betroffenen voraussetze (S. 207), die gemeldeten Nebenwirkungen aber sehr selten und in der Regel nicht von Dauer seien (S. 208). Der PEI-Sicherheitsbericht dazu stammt übrigens vom 26. Oktober 2021, war also zur Verhandlung schon fast ein halbes Jahr alt. Guten Morgen! Seitdem ist aber schon wieder sehr viel Wasser den Jordan herabgeflossen!

Dann aber setzt sich Justitia die Krone des Zynismus auf, indem sie (also der 1. Senat des BVerG) sagen, zwar gäbe es ab und zu „im extremen Ausnahmefall“ auch Todesfälle als Nebenwirkung der „Carola-Spritzung“, die Eingriffstiefe ins Grundgesetz sei zwar erheblich, gerade wenn es 2x, 3x, 4x verlangt, oder wenn daraus ein Impfabo wird. Das sei aber rechtlich zumutbar, weil ja kein genereller Impfzwang bestünde und die Impfung auch hier grundsätzlich freiwillig sei. Frei nach dem Motto - hau doch ab, wenn dir die Impfung nicht passt. Lass deine Patienten im Stich, lass deinen jahrelang erlernten und erfahrenen Beruf im Stich. Lass deine Berufung los und lass alle Hoffnung fahren - du kannst dir ja dann einen anderen Job suchen, wo es (noch) keine Impfpflicht gibt. Mehr Zynismus von Seiten des höchsten Gerichts, dass die Gesetze unseres Landes beaufsichtigenden Organs, geht nicht! Dann gute Nacht, Marie!

Dass die Trennung der Judikative von Legislative spätestens im Wein beim gemeinsamen Essen von Merkel und Harbarth ertränkt worden ist, steht ja schon lange zu befürchten. Beschämend ist es dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht nichts Besseres zu tun hatte, als, natürlich wieder ohne aktuelle Beweisaufnahme, mit alten Daten ihres persönlichen Wohlgefallens, also nur der ausgewählten Betrachtung der ihnen passenden Quellen, das gegenwärtige Narrativ der Bundesregierung in Sachen Corona aufrecht zu erhalten. Das öffentliche Interesse am Ausgang der Verhandlung in Leipzig ist inzwischen auch in der Bevölkerung recht groß.



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Kommentare

Kommentar von Stefan Krämer |

Danke Thomas K. für den Einsatz.
Warum sind Bürgermeister und Landräte derart verschlossen, wenn nicht befangen bei diesem Thema? Die erhöhte Sterberate, jeweils im Alter der Impfprioritätsgruppe, wurde bereits im Bundestagsausschuss diskutiert. Auch drängt das Thema mehr in die Öffentlichkeit. Zuerst bietet UK Kompensatzionsgeld bei mangelnder Aufklärung an, jetzt wird in Spanien über Anklagen gesprochen: https://t.me/anonymousnews_org/2424
Dr. Ricardo Delgado Martin (La Quinta Columna) , Dr. Adreas Noack sowie Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang (https://www.pathologie-konferenz.de/) haben früh schon darüber aufgeklärt. Keiner dieser Firmenvorstände wird sagen können, er hat nichts gewusst. Für die Falldaten könnten evtl. Bestatter, Pfarrer und auch Ärzte Fälle anonymisiert auflisten. Die erhöhte Anzahl Notarzt-Einsätze spricht auch Bände.
Weiter viel Erfolg mit dieser Aktion.

Kommentar von Elisabeth Schier-Braun |

Das Urteil spricht niemandem einen Impfzwang aus, sondern bestätigt lediglich die Immunitäts- oder Kontraindikations-Nachweis-Vorlagepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Das BVerfG hat -zwar weitgehend faktenfrei bezüglich der Wirkung der Spritzen, aber- völlig zutreffend wertend den absoluten Schutz sog. vulnerabler Gruppen vor Infektion vor das Recht des Gesundheitsarbeiters an seiner freien Berufsausübung an einem Vulnerablen gestellt, befristet bis zum 31.12.2022.

Ein hilflos z.B. dementer - oder im Bett liegender Mensch hat keinerlei Ausweichmöglichkeit im Hinblick auf einen berufsausübenden, infektiösen Pfleger.

Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Gesetzgebung, d.h. unter seiner Fehlannahme, die Impfung schütze vor Übertragung, den Vulnerablen bzw. Hilflosen nur absolut dadurch vor Körperverletzung schützen, daß er dem Pflege-Berufsausübenden, vermeintlich hoch infektiösen Ungeimpften, praktisch den Umgang mit dem Vulnerablen verbietet durch Betretungsverbot.

Die Geschäftsinhaber von Pflegegeschäftsmodellen haben aber tatsächlich die vulnerablen Insassen ihrer Häuser, also Menschen, die aus eigener Kraft nicht mehr ausweichen oder fliehen können, zum Zulassen der Impfung genötigt. Das war meiner Meinung nach eine Verletzung des Rechts der gefangenen Insassen auf ihre körperliche Unversehrtheit.

Das Verfassungsgericht hat seine Wertung zulässigerweise ausschließlich auf den Stand der Evaluation des mRNA-Experiments beim P.E.I. und R.K.I. zum Zeitpunkt der Gesetzgebung (Dez. 2021) bezogen und betont, daß seine Beurteilung sich bei zu beachtenden neuen Tatsachen ändern kann.

Hätten also unverzüglich alle Betroffenen von Impfverletzung und Angehörigen von Impftod die beobachteten unerwünschte Wirkungen an das zuständige P.E.I. gemeldet -das ist anonym online möglich- letztere nachdem sie ihr Erbe nach den beerdigten Impftoten angetreten haben- dann müßte das BVerfG demnächst neue Tatsachen vom P.E.I. zur Kenntnis nehmen. Die Wahrheit liegt in den Händen der Impfopfer.

Kommentar von Stefan Krämer |

Sehr geehrte Elisabeth Schier-Braun,

sie mögen bei vielen Punkten recht haben. Trotzdem wird vom höchsten Gericht erwartet über den Tellerrand hinaus zu schauen. Sich auf die Zahlen des PEI und RKI zu verlassen ist sehr dürftig. Denn im internationalen Vergleich ist offensichtlich wie niedrig die deutsche Melderate ist.

Aus mehreren Fällen im Alter zwischen 42 und 58 im privaten Umfeld ist vollig klar wie mit Problemen umgegangen wird. Todesfölle haben aus Sicht der Aerzte und Notärzte nichts mit den Spritzen zu tun, Autopsien werden verweigert, dies selbst beim unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang. Bei älteren Menschen gab es bundesweit einige Heime mit zu vielen Todesfällen in kurzer Folge nach den Injektionen. Das Heim in Mühlhofen ist dabei nur ein Beispiel. Viele Bürger wissen über den Meldevorgang nicht Bescheid und sind besonders nach einem Todesfall ohnehin mit anderem meist überfordert. Die Aerzte wären bei Verdacht verpflichtet Meldungen vorzunehmen. Wie viele haben die Impfwütigen Aerzte übermittelt? Eine Vermutung von mir: nicht viele. Zuletzt, wenn tatsächlich eine Meldung beim PEI eingeht, wie viele sind tatsächlich akzeptiert und gezählt?

Es gibt viele andere Quellen, die ein Gericht nutzen könnte, wenn sie wollten. Krankenstatistiken, Abrechnungsdaten der Krankenversicherungen, Fälle der Lebens- und Rentenversicherungen, Häufigkeit der Beratungen bei Rechtsanwälten, etc.

Und überhaupt gibt es bis heute keinen Beleg für die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen. Die relative Wirksamkeit der initialen Studien ist schon seit einem Jahr umstritten. Wenn danach noch die Pfizer Dokumente öffentlich bekannt sind, mit all den bekannten Nebenwirkungen und über 500 aus den Studien eliminierte Teilnehmer, dann kann ein höchstes Gericht auch gerne einer Pflicht die Abfuhr erteilen. Das wäre dann vielleicht auch seine Pflicht.

Kommentar von Stefan Krämer |

Beispiele für problematische Impffolgen - international:
https://t.me/covid19vaccinevictims

Kommentar von Felix Zimmer |

Sehr geehrte Elisabeth Schier-Braun,
da keine sterile Immunität beim "Geimpften" zu erwarten ist, sollte die Debatte mit dieser Aussage beendet sein. Wo ist dieser Fremdschutz? Warum soll ich mir experimentelle Substanzen spritzen, von welchen ich schon weiß, was sie anrichten können?
Ich kann mir also solange einen neuen Job suchen, bis die Fristen verstreichen, deshalb gibt es ja keinen Zwang?! Tut mir leid, da wird mir schlecht.
Tausenden Kollegen geht es so, sie wurden erpresst und genötigt und knickten leider ein, zutiefst Unglücklich darüber, und steckten dann doch die Bewohner mit Covid an und leiden jetzt an den Nebenwirkungen.
Dummerweise darf ich die nächsten drei Tage wieder einspringen und voller Freude mit meinem Mundschutz (welcher lt. Beipackzettel nicht vor Viren schützt, Tröpfcheninfektionen vermag er bei richtiger Handhabung zu reduzieren) die Bewohner vor mir schützen, die mich zur Hälfte nicht verstehen, weil meine Stimme erstickt wird und meine Mimik ein Rätsel bleibt. Warum muss ich einspringen? Es stehen doch Millionen geboosterte "Pflegehelden" in der Warteschlange, welche meine Arbeit so gerne machen und leisten würden. Nur, wo sind diese in der Realität? Meine Berufsgruppe und alle Hauswirtschaftskräfte, Ärzte und Therapeuten leisten täglich übermenschliches: zum Dank bekommen wir ein "verfassungsgemäßes" politisches Urteil von einer Kaste, welche sich noch Richter nennen darf. Es lebe das Grundgesetz, es lebe die körperliche Unversehrtheit.
Liebe Grüße,
Felix Zimmer

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