Das geht uns Alle an!

von Udo Daecke (Kommentare: 0)

Bild: Terri Waddell

Jeder siebte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet in der Pflege. Die Gesundheitsämter gaben nun die Zahlen der „Ungeimpften“ mit weit über 100.000 Personen an. Allein in Baden-Württemberg haben rund 32.000 Beschäftigte bisher keinen Nachweis über eine „Corona-Impfung“ erbracht. (Quelle: Reitschuster). Können wir es uns in einem Land mit „Pflegenotstand“ leisten auf sie zu verzichten?

Die Mitarbeiter in der Pflege gehören zu den in der Pandemie „Beklatschten“, die nun empfindliche Bußgelder von bis zu 2.500 Euro dafür bezahlen sollen, sich einem medizinischen Eingriff nicht auszusetzen, der nach Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht durch den Bundestag der Allgemeinheit erspart bleibt- weil es dazu keine ausreichenden Gründe mehr gibt.

Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit, liebe Leser, und folgen Sie nun unserem Autor Udo Daecke in einen langen Text zu einem wirklich großen und komplexen Thema, dass mittelbar oder unmittelbar uns alle betrifft.


Stoppt die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Seit dem 16. März 2022 wird die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ umgesetzt. Diese gilt für Einrichtungen und Unternehmen im medizinischen und pflegerischen Bereich. Sie wurde eingeführt, um besonders gefährdete Menschen, zum Beispiel Hochbetagte in Pflegeheimen oder Erkrankte, die in Krankenhäusern behandelt werden, durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal vor einer schweren Infektion zu schützen. In der Realität ist jeder siebte deutsche Arbeitnehmer betroffen von der Pflicht, sich gegen COVID-19 impfen lassen zu müssen, weil er einen Arbeitsplatz in diesen Einrichtungen hat. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 soll dem Schutz besonders verletzlicher Personengruppen dienen.

Das ist ein Zivilisationsbruch, es ist eine politische Gewalt, weil hier eingegriffen wird in die körperliche Unversehrtheit gesunder Menschen, Artikel 2 Grundgesetz (GG), gegen ihren Willen. Zunächst einmal zur Reihenfolge. Am 10. Dezember 2021 wurde das Gesetz durch den Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen, man kann auch sagen durchgepeitscht. Den Sinn bzw. die Notwendigkeit dieses Gesetzes hat der Gesundheitsminister Karl Lauterbach so knapp zusammengefasst: "Die Herausforderung liegt darin, die aggressive Delta-Welle endlich nachhaltig zu brechen und die drohende Omikron-Welle noch zu verhindern. Langfristig wird es darauf ankommen, die Bevölkerung zu schützen vor weiteren Wellen“.

Während Delta also aggressiv das Land in seinen viralen Würgegriff zu nehmen drohte, arbeiteten Menschen im Gesundheitswesen miteinander am Wohl der Patienten, ohne Rücksicht auf den Impfstatus. Man kann nur vermuten, dass man auch auf die ungeimpften Mitarbeiter nicht verzichten wollte und konnte. Allerdings gestand man ihnen eine Bewährungsfrist von drei Monaten zu, bevor man sie zur „tödlichen Gefahr“ für ihre Patienten erklärte.

Am 16. März 2022 hatten wir im Bodenseekreis einen Inzidenzwert von 2.187. Man könnte also zu der Überzeugung kommen, dass die im Dezember beschlossene „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ weder zum Bruch der Delta-Welle noch zur Verhinderung der „Omikron-Wand“ beigetragen hat. Die Impfpflicht für nur einen Teil der Bevölkerung ist schwer zu rechtfertigen, wenn man für den Rest der Bevölkerung die Maßnahmen weitgehend aufhebt. Werfen wir einen Blick darauf, was Angehörige der medizinischen Berufe, Pfleger und Pflegerinnen erleben, die bis zum 15. März 2022 in den Einrichtungen nach §20a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ihren vollen Einsatz zu zeigen hatten und nun drohende Post vom Gesundheitsamt erhalten. Das gleiche gilt für die durchs Netz geisternden Leitfäden, wie sich „ungeimpfte Praxisinhaber“ zu verhalten haben. Bereits im Vorfeld haben einige Ärzte angekündigt, die Praxis zum 16. März 2022 zu schließen, weil sie sich aus guten Gründen der Injektion mit einem auch nach weit über einem Jahr nur bedingt zugelassenen Stoff verweigern. Die Mitarbeiter, egal ob geimpft oder ungeimpft, werden dann ihre Stelle verlieren. So geht die Politik mit verantwortungsvollen Medizinern um. Jahrelang haben sie vollen Einsatz für ihre Patienten geleistet und nun verlieren sie ihren Arbeitsplatz, nur weil sie von ihren Grundrechten Artikel 1 und 2 GG Gebrauch machen und nicht bereit sind, sich mit einem genveränderten Stoff spritzen zu lassen, dessen Gefahren sie kennen. Sie werden verunglimpft und als unsolidarisch der Gesellschaft gegenüber dargestellt. In welcher Welt leben wir eigentlich?

Die Post von den Gesundheitsämtern ist diesmal pünktlich eingetroffen. Auszug aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes an einen ungeimpften Mitarbeiter der Pflege aus Überlingen, es enthält eine Bußgeldandrohung:

„Nach dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, das am 10. Dezember 2021 vom Bundestag beschlossen wurde und am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, müssen Sie ab dem 16. März 2022 einen wirksamen Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Wir sind von der Leitung der Einrichtung informiert worden, dass sie bislang den Nachweis i.S. d. §20a Absatz 2 Satz 1 Infektionschutzgesetz (IfSG) nicht oder nicht vollständig vorgelegt haben. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 11. April 2022 hierzu Stellung zu nehmen oder uns einen entsprechenden Nachweis i.S.d. §20a Absatz 2 Satz 1 IfSG zu übersenden. Besteht unsererseits Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von Ihnen vorgelegten Nachweises, können wir gem. §20a Absatz 5 Satz 2 IfSG eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Wir möchten Sie weiterhin darauf hinweisen, dass nach Maßgabe des §73 Absatz 1a Nr. 7h IfSG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den entsprechenden Nachweis trotz behördlicher Aufforderung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von 2500 Euro geahndet werden.“

Durch die von den Gesundheitsämtern versandten Briefe wird auf die betroffenen Pflegekräfte und alle im Gesundheitswesen Tätigen, die nachweislich an den ihnen anvertrauten zu Pflegenden einen aufopfernden Dienst versehen, ein ungeheurer Druck ausgeübt. Sie müssen sich impfen lassen oder verlieren ihren Arbeitsplatz und damit auch ihre Lebensgrundlage. Dabei dürfte den meisten Menschen klar sein, dass der Pflegebereich seit Jahren personell unterbesetzt ist.

Die aktuelle Risikobewertung des RKI selbst sagt aus, dass das Impfen die Ausbreitung von COVID-19 nicht verhindert. Das heißt, die Folgerung entweder eine Pandemie der Ungeimpften, und das mediale Propagieren von „Impfen als Akt der Solidarität“ fallen weg. Stringente Logik ist aber der Feind der politischen Akteure und der „Hofvirologen“ in ihrer Pandemie. Denn man setzt weiter auf diese unglückliche MRNA-Therapie, die nachweislich nicht wirkt, sogar schädlich ist, wenn man auf die Nebenwirkungen schaut, ja sogar tödlich sein kann. Wir Bürger werden über die Zahl an Nebenwirkungen und Todesfällen nicht ausreichend informiert. Es wird von offizieller Stelle auch von vielen Gesundheitsämtern gesagt, dass jeder einzelne Mitarbeiter in der Pflege wichtig ist. Deshalb muss man die Frage stellen, warum man den Arbeitsplatz eines solchen Mitarbeiters, und somit seine soziale Sicherheit in Frage stellt. Die anscheinend kopflose Politik ändert ihre Ziele und Aussagen diesbezüglich ständig.

Warum schenkt man Politikern noch Vertrauen?
Um Gesundheit scheint es schon lange nicht mehr zu gehen.

Das Argument, mit der „Impfung“ könne man Krankheitsausfälle kompensieren, kann man nach der momentanen Lage auch Lügen strafen. Denken die Verantwortlichen, die die Gesetze machen, eigentlich an die Patienten, wenn man sagt, man schmeißt jede nicht geimpfte Pflegekraft aus dem Team? Leider wird der eine oder andere Mensch an COVID-19 sterben - an der MRNA-Therapie sterben allerdings auch viele Menschen. Auch Menschen, welche eigentlich keiner Risikogruppe angehören: Schlaganfälle, Herzinfarkte und Herzbeutelentzündungen sind hierbei dann häufig die Ursache des aus dem Leben Scheidens. Ein Pfleger stellte dar, dass er einige multimorbide Patienten hat sterben sehen und begleitet hat, welche, im rechten Licht betrachtet, an der Summe der Vorerkrankungen starben, dann aber als „Covidtote“ gezählt wurden.

Beziehen wir also die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen mit ein, sie sind wichtig für die Pflege und das Wohlergehen unserer alten Menschen - wichtiger als die Schutzmaßnahmen gegen COVID-19. Sie können der Pflege eine Entlastung bringen und sehen dann selber, wie es ihren Liebsten geht. Jedes Glas Wasser, welches ein zu Pflegender durch seine Verwandten gereicht bekommt, jede Zuwendung, die das Pflegepersonal nicht erbringen kann, ist wichtig für die Lebensqualität des Einzelnen und kann so kompensiert werden. Fast jeder Mensch sehnt sich mehr nach seiner Familie als nach einem Schutz, welcher bei dem tatsächlichen Infektionsgeschehen ohnehin nicht erreicht werden kann.

Um welche Interessen geht es also?

Ein Pfleger sagte, er wolle nicht wissen, wie viele Menschen einsam und ohne angemessene Behandlung verstorben sind, verhungern und verdursten mussten, damit die Maßnahmen durchgesetzt werden konnten. Auch diese Toten gehen auf das Konto der Politik, jener Pflegekräfte und Ärzte, die oft tatenlos zusahen und weiterhin zusehen, weil sie Angst haben, Courage zu zeigen.

Nochmals zum Ermessenspielraum des Gesundheitsamtes, über den dieser Tage viel diskutiert wird. Das kleine Wörtchen „kann“ hat hier eine elementare Bedeutung. Es handelt sich um keine gebundene Entscheidung. Durch das kleine Wörtchen „kann“ im §20a Absatz 5 Satz 3 IfSG hat das Gesundheitsamt diesen Ermessensspielraum. „Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Aufforderung nach §20a Absatz 1 IfSG keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach §20 Absatz 2 IfSG nicht Folge leistet, untersagen, dass sie den Betrieb oder dem Unternehmen dienende Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“

Dieses Ermessen übt die Behörde auch aus, denn der Nichtgebrauch des Ermessens führt in der Regel dazu, dass eine Entscheidung rechtswidrig ist. Es wird jetzt schon in vielen Fällen schwer sein, die dadurch entstandenen Brüche in den Biographien pflegebedürftiger Mitmenschen oder die Lücken bei der Gesundheitsversorgung zu schließen, wenn die sowieso schon dünne Decke in der Gesundheitsversorgung durch solche Gesetze weiter ausfranst. Und das in einer Krise, die vor allem heraufbeschworen worden ist durch die angebliche Überlastung des Gesundheitswesens.

Eines ist klar: Die Umsetzung wird dauern. Die notwendigen Beratungsgespräche sind nur ein Schritt in einem komplizierten Verfahren – mit wochenlangen Fristen, erneuten Aufforderungen und möglichen Bußgeldern. Erst am Ende sind Tätigkeits- und Betretungsverbote möglich, wohl erst im Frühsommer. Doch selbst dann können Ungeimpfte unter Umständen weiterarbeiten, etwa wenn Patienten sonst nicht mehr gut versorgt werden können. Entschieden wird im Einzelfall.

Allerdings muss deutlich gesagt werden, dass die betroffenen Pfleger unter einem enormen psychischen Druck stehen, denn sie wissen nicht, wie das Verfahren endet und wie es für sie und ihre Familie weitergehen wird, möglicherweise ohne Einkommen.

Zum Schluss noch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.1BvR 2649/21) vom 10. Februar 2022. Gemäß diesem Beschluss löst eine Impfung körperliche Reaktionen aus und kann das körperliche Wohlbefinden der Person jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S.5,8f., 28ff.).

Eine erfolgte Impfung ist irreversibel!

Hier gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht:
In Krankenhäusern, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen
Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen für ambulante Operationen.
Bei Betriebsärzten, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, auch der beruflichen Rehabilitation, voll- und teilstätionären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen (z.B. Pflegeheime, Wohngruppen, Tagespflege).
In besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen.
In ambulanten Pflegediensten, Entbindungseinrichtungen (z.B. Geburtshäuser), Hospizdiensten, bei spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV), Blutspendeeinrichtungen, Rettungsdiensten sowie in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen u.a.), Heilpraktiker.
Beförderungsdienste, die für die Einrichtungen nach §20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 IfSG dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern.

Hinzuweisen ist auf ein „Bündnis im Bodenseekreis“ mit dem Ziel, dass sich möglichst viele von der einrichtungsbezogenen Impfung betroffene Menschen zusammenschließen und ihre Kräfte gegen diese Impfung bündeln: https://buendnis.kein-zwang.de/


Lesen Sie dazu auch auf Stattzeitung.org Pflegeberufe kämpfen gegen Impfpflicht.



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